Wasserspeier-Verlängerung bauliche Veränderung?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Wasserspeier-Verlängerung bauliche Veränderung?

Unsere WEAbk.-Anlage existiert seit nunmehr 33 Jahren und besteht aus mehreren 3-stöckigen Häusern. Immer wieder gab es auf der ETV Anträge zur Verlängerung der Wasserspeier, da diese angeblich zu kurz ausgefallen sind und herauslaufendes Wasser die darunter liegenden Balkone benetzt. Diese Anträge wurden immer wieder zurückgewiesen. Auf der letzten ETV hat eine knappe Mehrheit der Eigentümer beschlossen, diese Speier in der 3., 2. und 1. Etage verlängern zu lassen. Dabei ist nicht klar, wie und in welcher Länge die Speier verlängert werden sollen. Meiner Meinung nach ist die Verlängerung eine bauliche Veränderung, die nur einstimmig beschlossen werden kann; darüber hinaus tropft as Wasser ja nicht in Winkel von 90 Grad aus den Speiern, sondern fließt in hohem Bogen heraus, sodass die darunter liegenden Balkone nicht betroffen sein könnten. Gibt es dazu schon gerichtliche Entscheidungen?
  • Name:
  • R. aus dem Tal
  1. sinnlos

    Es ist eine sinnlose Maßnahme der Verwaltung, sichtbar spätestens bei Wind. Regen muss nach den Regeln der Technik ablaufen, wobei das Regenwasser nicht als Kaskadenentwässerung ablaufen darf. Wenn der Beschluss mit "Antragsteller" und "Kostenverteilung" zustande kommt ist er gültig. Wenn der Verwalter der Antragsteller ist und die Maßnahme ist falsch, so zahlt der Verwalter als Kaufmann die Maßnahme und den späteren Rückbau. Eine bauliche Veränderung wäre der Beschluss, die Balkonentwässerung in ein separates Fallrohr zu leiten. Wenn der Beschluss nicht innerhalb von 4 Wochen nach Beschlussfassung (WEGAbk.-Versammlung) angefochten wird, ist dieser gültig und muss umgesetzt werden. Ist das alles, was in einer 33 Jahre alten WEG ansteht? Besser wäre mal eine Brandschutzbegehung durchzuführen.
  2. Wieso ...

    pieselt es denn bei jedem Regen aus dem Speier?

    Die Speier sollten doch erst bei Überlastung der Regelentwässerung (Gully + Fallrohr) anspringen!

    Sind die Regelentwässerungen defekt oder zu klein, dann sollten zuerst mal diese saniert werden.

    Liegen die Speier zu tief, sodass sie bei jedem Rgen mit anspringen? Auch dies wäre ein baulicher Mangel, den es zu beseitigen gilt.

  3. Sehr geehrter Herr Tilgner Es gibt keine ...

    Sehr geehrter Herr Tilgner Es gibt keine Sehr geehrter Herr Tilgner Es gibt keine Balkonentwässerung über Gully und Fallrohr. Die Balkone werden ausschließlich über den Speier (Länge ca. 20 cm) entwässert, entweder auf die Wiese oder Kiesbett vor den PKW-Einstellplätzen. Bei Speierverlängerung besteht m.E. die Gefahr, dass dann die Speier nicht mehr das Kiesbett, sondern die abgestellten PKW"s treffen und damit auch zu einer Beschädigung der Fahrzeuge führen könnten. Danke für Ihren Kommentar.
  4. in einer WEG müssen Sie klagen oder alles hinnehmen

    Wenn die Verlängerung nicht hilft wäre eine Edelstahlkette als Wasserführung möglich oder die Einleitung in ein Fallrohr. Führt ein gültiger Beschluss in der WEGAbk. zu einem Schaden an PKW oder dem Sondereigentum, dann ist die WEG schadenersatzpflichtig. Schrägregen oder Regenwasser aus dem Wasserspeier bei Wind auf den darunterlegenden Balkon ist kein Schaden und liegt nicht in der Verantwortung der WEG. Ein gültiger Beschluss muss umgesetzt werden, auch wenn er formal illegal ist. Technisch undurchführbar wäre eine andere Situation. 4 Wochen nach Beschluss ist dieser nicht mehr anfechtbar.
  5. Na dann habe. Sie doch schon die Antwort

    Freie Entwässerung ü er Speier sind nur zulässig, wenn dadurch nicht dritte beeinträchtigt werden. Regenwasser auf Pkw-Stellplätze oder öffentliche Wege abzuleiten ist somit nicht zulässig. Das verstößt sowohl gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik als auch gegen die Landesbauordnung. Sie könnten selbst bei Mehrheitsentscheid der WEGAbk. dagegen auf Unterlassung klagen.

    Warum soll eigentlich was geändert werden? Führt die jetzige Situation zu Schäden an Gebäuden?


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