Terrassendach mit Photovoltaik undicht
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Terrassendach mit Photovoltaik undicht

Hallo Forum, wir haben letztes Jahr eine Terrassenüberdachung (geschweißte Aluminium-Konstruktion, ca. 8 x 4 m, 15 ° Neigung) mit Glas-Photovoltaik-Elementen als Eindeckung gekauft. Allerdings bezogen wir die Unterkonstruktion von einem anderen Lieferanten als die Eindeckung. Die Glas-Photovoltaik-Elemente sind in der Länge einmal gestoßen. Wir haben leider das Problem, dass an einigen Stößen bei Regen Wasser eintritt. Die beiden Lieferanten schieben sich gegenseitig die Fehler zu und wir bekommen das Dach nicht dicht. Genau ist nicht zu erkennen, wo das Wasser eintritt. Ich vermute aber am Stoß zwischen den Elementen. Hier wurden von oben Profile aufgeklebt z.T. mit einer Art Silikon und z.T. mit einem schwarzen Dichtband. Das Silikon hat den Winter nicht überstanden und wurde wahrscheinlich vom Eis beschädigt. Die Klemmleisten decken diese Leisten seitlich etwas ab. Lt. der Firma von der Eindeckung liegt es am falschen Material der Dichtungen der Klemmleistung und dass die Dichtungen der Klemmleisten gestoßen wurden, d.h. sie wurde gestückelt. Lt. der Firma von der Unterkonstruktion liegt es nur an dem Profil vom Stoß und dass anstatt dem Dichtband Silikon verwendet wurde und außerdem geht es ihn nichts an, weil er es nicht montiert hat. Das ganze Material vom Erbauer der Unterkonstruktion beigestellt.

Wie können wir hier vorgehen, dass die Mängel beseitigt werden? Danke im Voraus. M.

  • Name:
  • Müller
  1. Schlagen sie beiden Parteien folgendes vor ...

    Sehr geehrter Herr A, sehr geehrter Herr B, letztmalig fordern wir Sie auf den Mangel "undichtes Terrassendach" als solches schriftlich anzuerkennen und ggf. gemeinsam mit der anderen Partei zu beheben. Bitte stimmen Sie sich direkt miteinander ab. Wir erwarten von beiden Parteien nach interner Abstimmung eine schriftliche Mangelanerkenntnis bis zum ... und Vorschlag eines Mängelbeseitigungstermins bis zum ...

    Sollten sie sich über Art, Umfang, Zeitraum und Kostenteilung des Mängelbeseitigungsaufwandes nicht einigen können, sehen wir uns gezwungen, den Mangel durch einen Sachverständigen (ggf. innerhalb eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens nach § 485 ZPO) feststellen zu lassen. Diese und alle weiteren Mangelverfolgungskosten gehen dann zu Lasten des letztlich festgestellten Mängelverursachers (ggf. gequotelt auf beide Parteien). Da wir mit diesem Verfahren sehr schnell bei einem 4-stelligenen Betrag landen werden, bitten wir eine Ablehnung der Mangelanerkenntnis in ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse gründlich zu überlegen.

    Sollte unsere 14-Tage-Frist der Rückmeldung/Mangelanerkenntnis fruchtlos verstreichen, sehen wir uns gezwungen, den Sachverhalt zur weiteren Klärung entsprechend obiger Ankündigung an unseren Anwalt zu übergeben.

    ... vielleicht wachen Sie ja doch auf und werden etwas kooperativer.


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