Mindesthöhe Balkongeländer in Bayern  -  Muss ein Handwerker diese einhalten?
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Mindesthöhe Balkongeländer in Bayern  -  Muss ein Handwerker diese einhalten?

Hallo,

wir haben am Freitag auf unseren Balkon einen Holzboden legen lassen. Der Handwerker meinte in Bayern ist die Mindesthöhe zum Balkongeländer nicht definiert und allgemein gilt 83 cm für den 1. Stock. Im Internet finde ich allerdings eine Vorgabe von 90 cm. Wir haben nun eine Höhe zwischen 86 und 87 cm ab der Oberkante des Bodens bis zum Geländer. Das Geländer ist wohl leicht schief angebracht

Ist die Aussage des Handwerkers richtig? Was kann passieren, wenn doch 90 cm vorgeschrieben sind? Haftet der Handwerker oder wir?

Vielen herzlichen Dank!

  • Name:
  • Julia
  1. Tja

    Umwehrungen müssen "ausreichend hoch sein"  -  was auch immer dös heißt?! Im fernen Land bei den Zwergen hinter den sieben Bergen  -  da sind vielleicht auch 86 cm ausreichend. In allen anderen Bundesländern sind Umwehrungen mind. 90 cm hoch auszubilden (so steht es auch in der Muster-Bauordnung). Sie als Bauherr und Auftraggeber haften gegenüber dem Land. Der Handwerker hat sie ja drüber aufgeklärt! Entscheiden, ob es ausreichend ist müssen nun Sie!
  2. 0,90 m bei bis zu 12 m Höhe,

    Foto von wiki

    da brauchen und dürfen sie auch nichts selbst überlegen. Alles andere nimmt das Bauamt nicht ab (wenn es denn in Bayern zur Abnahme erscheint). Und wenn etwas passiert gibt"s sowieso Probleme, wenn die Höhe zu gering war. Architekt oder Fachunternehmer müssen das wissen.
  3. Das Problem ist ja das uns ...

    Das Problem ist ja das uns der Handwerker eben nicht aufgeklärt hat! Wir wohnen in einer ETW, welche 2013 erbaut wurde, und haben nun nachträglich von einem Fachunternehmen einen Holzboden auf den Balkon legen lassen. Der Handwerker meinte zu uns, das passt so alles mit den 86 cm! Ich bin mir jetzt eben nicht sicher, ob wir auf einen Umbau auf 90 cm bestehen können und müssen?
    • Name:
    • Julia

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