Muss die Balkonentwässerung nach Flachdachrichtlinien erfolgen?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Muss die Balkonentwässerung nach Flachdachrichtlinien erfolgen?

Moin, wir haben eine neue Außenfassade erhalten und somit auch neue Balkonbrüstungen. Uns wurde gesagt, dass unsere Balkone Aufgrund der Größe gemäß den Flachdachrichtlinien entwässert werden müssen: "Dachrandabdeckungen sollten ein deutliches Quergefälle (2 bis 3 °) zur Dachseite aufweisen, damit das Niederschlagswasser mit eventuellen Verunreinigungen nicht an der Fassade abläuft. Die Stöße sind regensicher auszubilden, und zwar so, dass sich die Teile bei Temperaturänderungen schadlos ausdehnen, zusammenziehen oder verschieben können. Die Halter müssen biegesteif ausgebildet sein und dürfen temperaturbedingte Längenänderungen der Abdeckung nicht behindern. " Nun haben wir sehr breite, mit einem Gefälle von 2 % zum Balkon geneigte Brüstungen und die Balkone stehen teilweise unter Wasser, weil sie eben keine Neigung besitzen (was ja aber aus meiner Sicht bei der Planung der Baumaßnahme bekannt war ). Es ist teilweise auch absolut keine ausreichende Entwässerung vorhanden (ein Ablauf über die Regenrinne mitten auf dem Balkon, wo das Wasser nicht hinkommt ). Meine Frage ist, ob tatsächlich die Flachdachrichtlinien anzuwenden sind oder es auch andere Möglichkeiten gegeben hätte, die nicht berücksichtigt worden sind ...

Vielen Dank!

  • Name:
  • Sabine B.
  1. Verschiedene Details sind für die Planung und Umsetzung wichtig ...

    Flachdach-Richtlinie, DINAbk. 18195 und zahllose weitere allgemein anerkannte Regeln der Technik (z.B. Normung zur Bauwerksentwässerung uvm.).

    Brüstungsabdeckung kann nach innen oder außen entwässern. Es ist Sache der planerischen Überlegung, welche der Flächen schneller verdrecken darf (Brüstung innen oder Brüstung außen?)! Bei Flachdächern entwässert man nach innen, weil es da keinen stört  -  bei Balkonen ist es eine freie Entscheidung.

    Die Balkonplatten inkl. Boden sind Bestand? Wie wurden/sind die denn abgedichtet?

    • Abdichtungsart
    • Abdichtungsaufkantung z.B. an der Schwelle
    • Anzahl der Entwässerungen bei allseits geschlossener Brüstung (Regelablauf plus Notüberlauf)
    • Gefälle am Boden wäre schon schön ;-) zumindest wenn man ihn neu macht.
  2. Ergänzungen zu Balkonentwässerung Flachdachrichtlinie

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    vielen Dank für Ihre Antwort, hier die Ergänzungen. Das Mehrfamilienhaus (MFH) ist aus Anfang der 80 er, nun haben wir Aufgrund feuchter Wände eine neue vorhängte, belüftete Fassade erhalten, auch vor den Balkonen (diese aber ungedämmt ), weil diese zum größten Teil Loggien sind, die mit der Fassade eine Fläche bilden. Die Balkonflächen sind aus dem Baujahr und nicht abgedichtet, wir haben zum größten Teil eine umlaufende Brüstung. Bei einem Hauseingang haben wir einen Wasserspeier und ein Sieb, welches mit dem Regenrohr verbunden ist, bei dem anderen haben wir nur den Verbund mit dem Regenrohr, keine Speier. Ist aber Bestand seit dem Baujahr. Das Wasserproblem haben wir erst, seit wir die neuen Brüstungen haben  -  vorher gab es keinerlei Beschwerden. Wenn es stark regnet, steht das Wasser auf den Balkonen, zieht durch den Belag und ist auf der Decke der unteren Balkone zu sehen. Zusätzlich scheint irgendetwas durchzusickern, was die neuen Aluminiumbleche angreift, denn stellenweise sind diese blasig und braun. Uns wurde jetzt gesagt, dass die Neigung Aufgrund der Flachdachentwässerungsrichtlinien nach innen sein muss und wir nun auch noch die Balkone sanieren müssen (ebenfalls mit Neigung, damit das Wasser abläuft ). Das wäre ja aber ohne nach innen geneigte Bleche nicht notwendig ... Im Internet finde ich gegenteilige Angaben, dass Mehrfamilienhaus (MFH) nicht über das Grundstück entwässert werden dürfen oder das sie doch über das Grundstück entwässert werden dürfen, wenn Dritte nicht beeinflusst werden. Hätten die Balkone denn über ein vorgegzogenes (weiß nicht, wie das heißt, Blech geht über die Fassade hinaus wie bei Fenstern ) Blech nach außen entwässert werden dürfen?

    • Name:
    • Sabine B.
  3. Habe ich doch schon geschrieben!

    Bei Balkonen steht es dem Planer frei, je nach konstruktiven und gestalterischen Gegebenheiten nach innen oder nach außen zu entwässern. DAS ist vermutlich nicht der eigentliche Mangel, der zu den von ihnen beschriebenen Feuchtigkeitsproblemen führt. Das sollte sich deshalb mal ein Sachverständiger anschauen. Wenn es da plötzlich Auswaschungen/Aussalzungen gibt an dem ehemaligen Sichtmauerwerk, dann stimmt da evtl. mit der Schlagregendichtigkeit der einzelnen Bauteile was nicht.

    Es knn natürlich auch sein, dass Wasser von innen, also loggiaseitig in die Brüstung sickert und dann unten inkl. Mauerwerkssalz wieder heraus kommt. Vielleicht muss man sich also zusätzlich noch um die Innenseite der Brüstungen und/oder um die Abdichtung der Balkone kümmern  -  aber das kann man von hier as ohne ein einziges Fotos sicher nicht beurteilen. Da braucht es mindestens einen Ortstermin mit einem geübten Blick für Detailfehler und Schwachstellen.

    Derartige Probleme hatte ich in Berlin auch schon an einigen einschaligen Sichtmauerwerksfassaden der frühen 80er ...

  4. Entwässerung Balkon

    Hallo noch mal, habe jetzt ein paar Bilder gemacht. Bevor wir die neuen, nach innen geneigten Brüstungsbleche hatten, gab es keine Probleme mit stehendem Wasser auf den Balkonen. Da in einem Teil unseres Mehrfamilienhaus (MFH) keine Wasserspeier vorhanden sind, hätten die Brüstungsbleche aus meiner Sicht mit einer Neigung nach außen geplant werden müssen (vorhandene Gegebenheiten müssen doch berücksichtigt werden?). Sicherlich werde ich einen Sachverständigen kontaktieren müssen, aber ich möchte im Vorwege eigene Informationen haben. Bin immer sehr wissbegierig :-)

    Danke.

    Anhang:

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    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.

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