Terrasse neu gestaltet (alt sind Waschbetonplatten und Fliesen darüber verlegt)
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Terrasse neu gestaltet (alt sind Waschbetonplatten und Fliesen darüber verlegt)
ich hätte mal eine Frage zur folgenden Situation:
Ich habe mir eine ETW mit Terrasse (ca. 20 m²) und Garten gekauft. Auf dieser sind derzeit Fliesen (ca. 7 Jahre alt) auf bestehenden Waschbetonplatten verlegt - diese springen natürlich schön langsam ein wenig (mir ist klar das dies ein Pfusch ist). Ich würde gerne die Terrasse neu gestalten, das Problem ist jedoch ich will nicht die alten Waschbetonplatten bzw. Fliesen entfernen bzw. auch kein neues Fundament usw ... machen.
Habt Ihr Ideen was hier relativ einfach aber doch vernünftig funktionieren könnte (drüber legen, ...)?
Ich danke schon im Voraus für konstruktive Ideen und Vorschläge
Liebe Grüße
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ja
Ahoj, ja ... Wenn man bedenkt, das ein sich bewegender Untergrund da ist ... du wenig kosten haben möchtest, es aber was aussehen soll ...Rasenteppich -!
Holzdielen, wird teurer sein, Fliesen fallen wohl weg, oder sind viel teurer ... Was noch gehen würde, währe Mutterboden, und Blumensamen einsehen!
Von nichts kommt nichts!
Aufbauhöhe?
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Lach
Rasenteppich war auch meine erste Wahl. Variante 2: rissüberbrückender Kunstharzanstrich mit Gewebeeinlage und Quarzsandabstreu - aber nein, dass ist sicher zu teuer! -
Danke ...
Sorry Leute, bitte nicht falsch verstehen - Teuer sollte hier mal nicht das Problem sein, wie angegeben würde ich mir nur gerne eine sehr Aufwändige Baustelle ersparen bzw. Genehmigungen für Fundament udgl ... -
Rückbau
Wenn der Unterbau unter den Betonplatten OK ist die Fliesen und die Platten raus und was neues verlegen. Wenn jetzt noch Platz ist, könnte man auch mit Stelzlagern arbeiten. -
Teilungserklärung
Sie müssen erst mal die Teilungserklärung prüfen, wem der Belag der Terrasse gehört. Falls der Belag Sondereigentum ist, prüfen Sie den Kaufvertrag und fechten Sie den an wenn dort die Mängelfreiheit bescheinigt ist. Weiterhin unterliegt alles Handeln dem WEGAbk.-Recht, d.h. Sie müssen die Beschlusslage beachten. Die Terrasse auf Fundamenten könnte auch komplett Gemeinschaftseigentum sein, dann dürfen Sie selbst gar nichts machen, fragen Sie den Verwalter.