Hallo, liebe Forumsteilnehmer!
Ich bin kein Bauherr, sondern ich ziehe demnächst in eine Altbau-Wohnung, die einen großen Balkon, oder eher schon eine Terrasse (8 m x 3 m) hat, darunter ist ein Wohnraum. Diese Terrasse bereitet mir Kopfschmerzen. Denn sie ist nicht nutzbar, weil gefährlich:
Die Bodenfläche ist belegt mit 25 cm x 25 cm großen, groben Kieseloptik-Fliesen. Diese Fliesen liegen aber alle nur lose auf Mörtelsäckchen, mit denen man das notwendige Gefälle ausgleichen wollte. Dadurch liegen sie inzwischen aber auf unterschiedlichen Niveaus, und wenn man nicht aufpasst, stolpert man. Die Fläche ist insgesamt auch gewölbt. Die Mörtelsäckchen liegen auf Folie, die Fliesen rutschen dadurch immer mehr nach vorn und man schwankt auch beim Betreten, weil die Sandsäcke nachgeben. Wenn es geregnet hat, sind die Fliesen auch noch sehr glatt. Das alles ist besonders in Brüstungsnähe bedenklich, denn die Brüstung ist nur 78 cm hoch ... wenn es ganz unglücklich kommt, man stolpert und dabei das Gleichgewicht verliert, kann man über die Brüstung kippen und ca. 6 m tief fallen!
Ich habe wirklich Bedenken, diese Fläche überhaupt zu betreten, auch das Aufstellen von Tischen und Stühlen kann ich wegen der Wölbung und der unterschiedlichen Auflagehöhen der einzelnen Fliesen auch vergessen. Was kann man, bzw. muss der Vermieter, da machen? Kann ich vom Vermieter verlangen, dass er die Fliesen z.B. durch imprägnierte Holzbohlen oder eine andere Lösung, die eine plane Fläche ergibt, ersetzt? Gibt es Bauvorschriften, die die Höhe von Balkonbrüstungen betreffen, oder ganz allgemein die Bauart von Balkonen/Terrassen? Ich lebe in NRW.
Herzlichen Dank für Eure Hilfe!
Viele Grüße,
Ada
Terrassenfliesen ungleich hoch
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Terrassenfliesen ungleich hoch
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Abhilfe fordern
Hallo,
eine Brüstungshöhe von 0,78 m ist nach aktueller Vorschriftenlage unzulässig. Das heißt natürlich nicht, dass auf Grund des "Bestandsschutzes" ein Mangel vorliegt.
Eine nicht sicher begehbare Fläche stellt mit Sicherheit einen Mangel an der Mietsache dar.
Sie sollten zunächste den Vermieter auf die Ihrer Meinung nach vorhandenen Sicherheitsmängel aufmerksam machen und die sofortige Abstellung fordern.
Sollte keine ausreichende Reaktion erfolgen, wäre der Gang zum Rechtsanwalt angeraten.
Mit freundlichen Grüßen
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