Stehendes Wasser auf dem Balkon
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Stehendes Wasser auf dem Balkon

Hallo,
wir haben ein Fertighaus mit einem großem Balkon von ca. 9x1,5 m. Dieser ist mit einer sehr faltigen Folie abgedichtet und mit Steinplatten gedeckt.
Leider wurde vergessen, ein Gefälle einzurichten. Ergo, das Wasser steht überall und läuft über die Wasserspeier nicht ab. Nun wird zwar versucht zwei weitere Abläufe einzubauen, doch hat dies eigentlich keinen Sinn. Ohne Gefälle steht das Wasser einfach überall und läuft auch nicht zu den Abläufen. Leider stellt sich nun die Baufirma stur und erklärt uns, dass es sich bei einem Balkon um ein "Flachdach" Handel und damit kein Gefälle haben muss. Fertig.
Doch das kann wohl so nicht sein. Oder? Gibt es für Balkone, bzw. Gefälle auf Balkonen irgend eine Vorschrift, DINAbk.  -  Norm oder Urteile? Das Bundesland ist Bayern.
Ich bitte um Unterstützung.
Besten Dank
Wolfgang
  • Name:
  • Wolfgang Preissler
  1. Dilemma

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Ich konstruiere mal zwecks munterer Diskussion eine fiktive Frage, um das Dilemma aufzuzeigen, in dem Sie sich m.E. befinden:
    Fiktive Frage:
    "Wir haben einen Balkon 9x1,5 m. Die Firma hat 2 % Gefälle eingebaut, also 3 cm (!) nach außen. Dadurch ist die Nutzung des Balkons stark eingeschränkt, Stühle und Tisch stehen schief, was besonders beim Essen lästig ist. Die Firma beruft sich auf die Flachdachrichtlinien, nach denen 2 % Gefälle eingebaut werden "sollen". Andernfalls würde das Wasser nicht ordentlich ablaufen. Dies interessiert mich nicht, weil ich den Balkon bei Regen nicht nutze. Mein Architekt sagt, auch ein Nullgefälle wäre möglich und Regel der Technik, das Ganze würde nur zur Sonderkonstruktion. "
    Sie sehen, technisch geht beides. Es kommt m.E. darauf an, was vereinbart wurde. In einem ähnlichen Thread wurde allerdings von Fachleuten die Auffassung vertreten, dass ein Nullgefälle zwar konstruktiv möglich ist und schadensfrei bleibt, Gefälle aber als "üblich" geschuldet wird.
  2. Zwei Seiten ...

    Danke für Ihr Beispiel! Sie haben völlig recht, es gibt immer zwei Seiten. Doch dann dürfte kaum eine ebene Fläche ein Gefälle haben. Man könnte dies sonst auch auf Terrassen und Garageneinfahrten ausweiten  -  dann steht das Auto schräg :-).
    Doch das Problem geht ja auch noch weiter:
    Die Steinplatten ca. 40x40 stehen auf kleinen Sockeln. Hierunter sammelt sich das Wasser. Durch den "Schutz" der Platten verdunstet das Wasser kaum. Auch bei der Hitze, die wir vergangene Tage hatten, blieb es ziemlich nass unter den Steinen. So hat man sicher in einiger Zeit (es sammelt sich durch die offenen Fugen jede Art von Schmutz aus der Luft) bald auch ein Geruchsproblem oder vielleicht gar durch Bakterien ein Gesundheitsproblem. Auf jeden Fall bleibt es unangenehm, wenn man bei 30 Grad auf einer sich verdunstenden Wasserpfütze sitzt.
    Daher meine Frage nach eindeutigen Vorschriften oder Normen.
    Dennoch vielen Dank für die erste Antwort.
  3. ZDB-Merkblatt "Außenbeläge"

    Foto von Uwe Wild

    Hallo Herr Preisler,
    im ZDBAbk.-Merkblatt "Bodenbeläge aus Fliesen und Platten außerhalb von Gebäuden" ist u.a. das erforderliche Gefälle in Abhängigkeit der Oberflächenbeschaffenheit geregelt. Dort ist auch geregelt, an welcher Stelle im Fußbodenaufbau das Gefälle anzuordnen ist.
    In der umfangreich zur Verfügung stehenden Fachliteratur wird ebenfalls von einem Gefälle zwischen 1 % und 2 % bei glatter Oberfläche ausgegangen. Ich würde ein Gefälle im Außenbereich zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik zählen.
    ZDB steht übrigens für "ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN BAUGEWERBES".
    Viele Grüße

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