Ziegel oben abdecken bevor Decke aufgelegt wird?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Ziegel oben abdecken bevor Decke aufgelegt wird?

Hallo zusammen,
ich habe in einem anderen Beitrag etwas gelesen was mich stutzig macht ...
Vor Kurzem wurde unsere Kellerdecke gegossen.
Davor habe ich die Leerrohre verlegt und dabei habe ich gesehen, dass die Ziegelkammern der darunterliegenden Außen- und Innenwände (Außenwände, Innenwände) oben sichtbar waren.
Als Ziegel wird ein SX-11 verwendet.
Jetzt habe ich wie gesagt in einem anderen Beitrag gelesen, dass dies nicht DINAbk.-konform sei und nicht den Regeln der Technik entsprechen würde.
Wo finde ich hierzu nähere Informationen damit ich die meinem Bauleiter unter die Nase halten kann damit wenigstens in der EGAbk.-Decke dieser Fehler nicht nochmal passiert, so es denn einer ist.
Vielen Dank
  1. am Einfachsten zugänglich ist für Sie die

  2. und hier noch mundgerecht

  3. Vielen Dank

    Hmmmm da steht halt blöderweise das Wort "sollte" und nicht muss ...
    So dass ein verbindlicher Zwang nicht besteht.
    Oder gibt es Literatur in der ein "muss" steht?
    Danke
  4. Das leitet sich aus den

    aRdT ab. Hat was mir Dynamik und Bauphysik zu tun.
    Die Begründung bekommen Sie ohne SV nicht hin. Beim ersten Mal habe ich mich dusselig gesucht zu dieser Problematik.
  5. Okay. Aber wenn es sich aus den aRdT ...

    Okay.
    Aber wenn es sich aus den aRdT ableitet und zumal noch in meinen Detailzeichnungen der Ausführungsplanung drin ist (habe ich eben nochmal nachgesehen ...) dann wird es wohl ein einfaches sein hier einen Mangel zu belegen.
    Außerdemist mir dabei dann auch aufgefallen dass in den Details eine Abmauerung vorgegeben ist die mit Dämmung hinterfüllt ist und erst dann die Betondecke kommt (Aufbau von der Außenwand nach innen gesehen ...).
    Da wurde lediglich außen Bündig zur Außenwand eine Dämmung platziert und innen betoniert.
    Also nichts mit Abmauerung.
    Ich lass mir von dem Bauleiter mal erlären was das soll ...
    Danke für die Hinweise
  6. Besser ist die erste

    Version.
    Möglich ist aber auch die von Ihnen beschriebene Version.
    Alles eine Abstimmung der Materialien aufeinander.
    Wenn der Bauleiter damit ankommt, das im Ziegel.de "sollte" steht, sind Sie wieder am Anfang.
    An dem Thema haben sich schon so manche die Zähne ausgebissen.
    • obwohl es erst einmal einfach erscheint. Aber den Beweis anzutreten  -  ist nicht so einfach.

    Noch hat der Bauunternehmer keine Abnahme  -  also lassen Sie sich von dem die Richtigkeit nachweisen.

  7. Dann versuch ich mal mein Glück

    Okay vielleicht sehe ich es zu simpel, aber er hat Ausführungsplände die ich unterschreiben musste.
    Und er baut nun was anderes als in diesen Ausführungsplänen gezeichnet.
    Den Beweis anzutreten dass laut Ausführungsplänen eine andere Ausführung gefordert war ist ja trivial.
    Und wenn er dann was anderes baut kann es ja nicht angehen dass er es einfach baut ohne den Bauherren zu informieren oder?
    Gruß
  8. Das hatten

    Sie irgendwie vergessen zu erwähnen ;-)
  9. Ja das stimmt ...

    Allerdings nur im ersten und dritten Post.
    Beim Beutrag 5 habe ich dieses Versäumnis nachgeholt ;-)
    Aber ich denke dass ich aus Ihrer Äußerung lese, dass dies ein Argument ist um den Mangel zweifelsfrei belegen zu können.
    Gruß

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