Pfusch am Klinker
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Pfusch am Klinker

Hallo,
wir bauen gerade eine Doppelhaushälfte (Baubeginn November 2005, S-H.) und haben nun festgestellt, dass beim verklinkern nicht ordentlich gearbeitet wurde. Man kann ganz deutlich sehen, dass der Abstand der Fugen total unterschiedlich ist. Mal passt ein Daumen dazwischen, weiter oben nicht mal mehr der kleine Finger. Unser Bauunternehmer hat sich das alles angeguckt und hat uns sofort zugestimmt, dass das so nicht korrekt wäre. Statt alles wieder runter zu reißen möchte er gerne erstmal versuchen das ganze zu kaschieren.
Sollen wir einen Gutachter/Sachverständigen hinzuziehen? Oder uns selbst mit dem Bauunternehmer einigen? Was würde ihn ein Abriss des Klinkers kosten? Im Moment wissen wir irgendwie nicht weiter.
Vielen Dank für Tipps
  • Name:
  • Daniela
  1. Sich mit den Bauunternehmer zu einigen

    ist nach Möglichkeit immer der 1. Schritt.
    Sieht es denn wirklich so grausam aus, dass Sie aus dem ortsüblichen oder Benutzertypischen Betrachtungsabstand, sofort  -  ohne darauf hingewiesen zu werden, die Fläche als Mangel erkennen.
    Sollten Sie einen SV beauftragen, ist von diesem erst einmal die Maßhaltigkeit der Verblender zu prüfen. Es gibt Tatsächlich Verblender, welche von sich in Anspruch nehmen, nicht die Toleranzen der DINAbk. 105 einzuhalten. Und wenn Sie diese dem AN vorgeschrieben haben ...
    Dann wird der Sachverständige Ihnen erklären (jedenfalls einer der was davon versteht) das im Verblenderbau das oktametrisches System angewandt wird. Toleranzen in den Steinen müssen mit der Fuge ausgeglichen werden. Ob Ihnen das gefällt oder nicht, kommen da Fugenmaße bei raus, deren Streubreite Ihnen das Blut in den Kopf treiben wird. Jedenfalls ist das meine Erfahrung als Sachverständiger. Der Sachverständige kann aber gar nicht anders als genauso, nämlich technisch zu prüfen. Ich habe aber auch schon andere Sachverständige korrigieren müssen, welche Ihre Beurteilung nur anhand von der Optik vorgenommen haben. Dieses ist falsch und unter Sachverständigen nicht anerkannt. Wofür gibt es DIN Normen.
    Was mich nur ärgert ist, dass die weitaus meisten Flächen sowieso als wilder Verband erstellt werden. Hier sollte aus handwerklicher Sicht, dass aufteilen der Verblender keine Probleme darstellen. Also, versuchen Sie sich mit Ihrem Bauunternehmer zu einigen, einen Abriss werden Sie kaum durchsetzen können.
  2. Maßhaltigkeit der Klinker

    Klinker sind als Brand nicht immer ganz maßhaltig. Um außen eine glatte Fläche zu erstellen, stehen die Klinker deshalb im Fingerspalt oft verschieden stark über. Das dürfte kaum ein Mangel sein. Wichtig ist nur die Sichtfläche. Entspricht diese den Ebenheitsanforderungen der DINAbk. 18202 und den allgemeinen optischen Ansprüchen an Fugenbild usw. dann liegt kein Mangel vor. Die leicht variierende Breite des Fingerspaltes dürfte bei kerngedämmtem zweischaligem Mauerwerk egal sein! Nur bei hinterlüfteter Vorsatzschale ist eine Mindestbreite der Hinterlüftungsebene einzuhalten.

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