Sehr dringend! Frage zur Dampfbremsenfolie im Dachgeschoss.
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Sehr dringend! Frage zur Dampfbremsenfolie im Dachgeschoss.

Hallo Forum!
Die Folie sollte eigentlich ganz herum mit den Wänden verbunden sein durch einen Spezialkleber. Außerdem sollte sie an den Kanten ca. 1 cm vorstehen nach dem die Rigipsplatten an die Wand kommen. Auch die Elektroinstallation sollte vernünftig darunter abgedichtet sein.
In unserem Haus kann ich an einigen Stellen mit dem Finger unter die Folie fassen, da sie nicht herumgeklebt ist ... An den Stellen wo die Elektroinstallation durchgeht kann ich ebenfalls die Finger reinstecken ...
Nach Rücksprache mit dem Bauträger wurde mir versichert, dass das so in Ordnung ist. Wenn ich wollte könnte ich später das Ganze mit einem Blower-Door-Test überprüfen.
Falls alles in Ordnung ist tragen wir die Kosten. Sollte der Test negativ ausfallen wird der Test und die Reparaturen von denen bezahlt und ausgeführt.
Meine Frage ist, wie dramatisch muss und kann man das sehen, bzw. ist das in Ordnung.
Sollte ich das jetzt von einem Baugutachter überprüfen lassen?
Gruß M. Napp
  • Name:
  • Napp Mario
  1. Blower-Door-Test

    Ich würde auf jeden Fall den Blower-Door-Test (BDT) machen lassen. Und zwar nicht erst am Ende, wenn der Dachausbau fertig ist, sondern bereits dann, wenn die Luftdichtigkeit mit der Dampfbremse fertiggestellt ist.
    Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass beim Blower-Door-Test (BDT) wirklich die kleinsten Undichtigkeiten gefunden und bemängelt werden (bei mir waren's glücklicherweise nur minimalste Undichtigkeiten, die sofort behoben werden konnten). Bei so offensichtlichen Löchern wie bei Ihnen bräuchte man eigentlich noch nicht einmal einen Blower-Door-Test (BDT), um die Mangelhaftigkeit zu erkennen.
    Es kann allerdings sein, dass Ihr Bauträger darauf vertraut, dass nach dem Einbau der Gipskartonplatten nach der Verspachtelung es schon "irgendwie" dicht sein wird. Selbst wenn dies unmittelbar nach Fertigstellung der Fall sein sollte, wird durch die spätere Austrocknung des Dachstuhls (= Bewegung) schon allein an den Anschlüssen zum Mauerwerk (Rissbildung) das ganze nicht mehr funktionieren.
    Aus diesem Grund: Den Blower-Door-Test (BDT) VOR Einbau der GK-Platten machen lassen, zumindest aber VOR Verspachtelung derselben.
    (Bauherrenmeinung)
    Schauen Sie mal im Link unten, da ist das Thema sehr gut und verständlich erläutert.
  2. Luftdichtheit, Normen, Rechte

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Die Messung der Luftdichtigkeit ist nicht ganz konsequent. Insofern hofft der Bauträger sich an den Vorschriften vorbei mogeln zu können, obwohl sie ganz eindeutig sind.

    Denn bei der Messung der Luftdichtheit wirken zeitweilig die verspachtelten GKP als Luftdichtheitschicht und der Blower-Door-Test (BDT) könnte bestanden werden. Wenn sie diesen unmittelbar vor Ablauf der Garantiezeit wiederholen lassen würden (dann aber wirklich zunächst auf Ihre Kosten), kann das schon ganz anders aussehen.

    Dabei dürfte die rechtliche Lage eindeutig sein. Nach § 5 EnEVAbk. (siehe Link) ist dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abzudichten. Und was "dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik" ist, steht z.B. in der DINAbk. 4108 Teil 7: "Luftdichtheit von Gebäuden, ... ". Gegen den Stand der Technik verstößt der Bauträger massiv, aber Sie haben das Recht, ein Gebäude nach dem Stand der Technik zu bekommen.

    Was fehlerhaft ist, dürfen Sie auf Kosten des Bauträgers beseitigen lassen (ausreichend vor der Beseitigung dokumentieren, Fotos usw.). Deswegen rechtzeitig entsprechenden Einbehalt. Zu den Kosten, die Ihnen entstehen gehören auch die Demontage und anschließende erneute Montage der evtl. schon angebrachten GKP usw.. Diese Arbeiten dürfen Sie aber erst nach der endgültigen Weigerung des Bauträgers weiterzumachen, ausführen lassen.

    Welche Summen dürfen Sie dafür einbehalten? Lassen Sie die endgültigen Sanierungskosten schätzen (z.B. von jemanden, den Sie ggf. später beauftragen)  -  das können Sie schon jetzt machen lassen. Laut Rechtsprechung können Sie Gelder in dreifacher Höhe der Sanierungskosten (sogenannter Druckzuschlag) einbehalten und sagen Sie das Ihrem Bauträger. Vielleicht reicht das schon, damit der Bauträger ordentlich arbeitet und Sie brauchen später keinen Sanierer (der hat dann mit dem Auftrag leider Pech gehabt).

    Wenn doch die Sanierung später nötig ist, ist der Sanierer aus dem Einbehaltenem zu bezahlen und der Rest der einbehaltenen Summe an den Bauträger auszuzahlen. Allerdings dürfte Ihnen aus der Summe auch noch weitere Schadenersatzansprüche (z.B. Minderung der Wohnqualität während der Sanierungsarbeiten usw.) zustehen.

    Das sind nur erste Hinweise für Gespräche mit einem Rechtsanwalt, der für eine Rechtsberatung zuständig ist. Aber vielleicht wird dem Bauträger schon der Ernst der Lage klar.

  3. Mängelbeseitigung fordern  -  rechtlich sauber agieren

    Hallo Herr Napp,
    wie bereits gesagt, die Dampfsperre muss anständig verklebt werden, am angrenzenden Mauerwerk und auch auf der Geschossdecke. Dass die Folie öfter mal durchbrochen werden muss (Elektro, Lüftung, Heizung) ist klar. Diese Stellen müssen mit entsprechendem Klebeband sauber (luftdicht) und dauerhaft abgeklebt/abgedichtet werden. Wenn dies schon sichtbar nicht erfolgt ist, stellt dies 100 %ig einen Mangel dar, der beseitigt werden muss. Ein Blower-Door-Test ist als Beweis gar nicht mehr nötig, da der Mangel schon so klar erkennbar ist!
    Wenn Sie einen Test durchführen wollen, lassen Sie sich die Fertigstellung der Dampfsperre schriftlich bestätigen und führen Sie ihn unmittelbar danach aus. Zu diesem Zeitpunkt kann man noch am meisten sehen und beheben.
    Lassen Sie sich die Zusage der Kostenübernahme zum Test schriftlich geben, denn im Streitfall wird sich keiner mehr darann erinnern. Der Richter wird Ihn nur eindeutige Schriftstücke abnehmen.
    Zeigen Sie den Mangel schriftlich an (rechtlich am sichersten ist das Einschreiben). Fordern Sie eine Mängelbeseitigung. Setzen Sie eine Frist. Kommt der Auftragnehmer diesem nicht nach fordern Sie dies ein zweites mal.
    Lehnt der Bauträger eine Mängelbeseitigung ab (eindeutige Leistungsverweigerung) oder kommt er in der gesetzten Frist der Aufforderung nicht nach, sind Sie bereichigt den Mangel durch Dritte beseitigen zu lassen und dem Auftragnehmer dies in Rechnung zu stellen (laut BGBAbk. und VOBAbk.  -  Werksvertrag/VOB-Vertrag).
    Noch ein Hinweis:
    Bis zu Abnahme muss der Auftragnehmer nachweisen, dass er geltende Vorschriften eingehalten hat und seine Leistung mangelfrei ist. Also hat er das Problem. Nehmen Sie keine magelbehaftete Leistung ab, sonst haben Sie das Problem. Wenden Sie sich rechtzeitig an Fachleute (Sachverständige, Fachanwalt), ehe Ihnen ein Fehler unterläuft!
    Viel Erfolg
    Dietmar
  4. Ha!

    Ich würde euch was husten!
    Dampfbremse? Brauche ich nicht. Nachweis easy!
    Luftdichte Ebene? Gipskarton. Warum nicht? Nach Verspachtelung!
    Geht. s.a. DINAbk. 4108-7 (bzw. Fachliteratur: "Köhnke")
    Nur mal so, als advocatus diabolus.
    Nur auf die Gegenfrage, welchen Zweck denn die Folie hat, müsste ich mich ein wenig vorbereiten ... :-)
  5. die 2. Gegenfrage wäre

    wie denn mit der Verspachtelung die Bewegungs (!) fuge zum Mauerwerk DAUERHAFT luftdicht sein soll!?

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