Ablösung des Außenputzes durch Kondenswasser im Innenbereich?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Ablösung des Außenputzes durch Kondenswasser im Innenbereich?

Hallo,
in einem Bad, das direkt unter dem Flachdach ist, wurde offenbar seit Jahren Schimmel beobachtet. Die Wohnung wurde verkauft und das Bad bei dieser Gelegenheit gestrichen. Der neue Mieter stellte nach kurzer Zeit Schimmel fest (Außenecke Bad). Temperatur und Feuchtigkeitsmessungen ergaben, dass zu wenig geheizt wurde. Später wurde entdeckt, dass das Heizkörperventil dekfekt war.
Es wurde auch eine Ablösung des Außenputzes festgestellt. Frage: Kann dies durch Kondenswasser aus dem Badinnern geschehen?
Das Haus wurde in den 60 ern gebaut.
  • Name:
  • Klaus Wilhelm
  1. Außenputzablösung durch Kondensat

    Möglich ist es schon das der Außenputz (mehrfach gestrichen?) infolge des Kondensats abgeplatzt ist.
    Doch die Ursachen können auch ganz anderer Art sein, Riss im Außenputz, eindringendes Regenwasser oder ...
    Alles Spekulation, die tatsächliche Ursache lässt sich nur vor Ort ergründen.
  2. Wer trägt die Kosten?

    Hallo,
    der Außenputz ist nicht mehrfach gestrichen. An keiner weiteren Aussecke des Hauses hat sich Putz abgelöst.
    Ein Bausachverständiger hat die Außenputzablösung lediglich dokumentiert und mach keine Angaben zut Ursache.
    Inzwischen wurde der Außenputz abgeschlagen, das Mauerwerk getrocknet und wieder neu verputzt.
    Doch wer soll die Kosten tragen?
    • Name:
    • Klaus Wilhelm
  3. Putzablösung

    Wer hat den Sachverständigen beauftragt und wie lautete sein Auftrag.
    Bevor über die Weitergabe von Kosten nachgedacht wird, ist die Ursachenfindung notwendig.
    Das saniert wurde, ohne die Schadensursache zu erkunden, scheint mir bei Einschaltung eines Sachverständigen, schon sehr merkwürdig.
  4. so ins Blaue hinein getippt

    Foto von Martin Kempf

    halte ich Kondenswasser aus dem Bad für Außenputzablösungen für unwahrscheinlich. Gerade ein Bau aus den 60 ern besteht aus Mauerwerk, dass mit Kondenswasser gut fertig wird, weil sowohl die Steine als auch der Putz gut saugfähig sind und Feuchteeintrag schnell aufgesaugt und auf größere Flächen verteilt wird.
    Zur Frage mit den Kosten: Relativ einfach: Der, der die Musik bestellt hat, bezahlt sie auch.
  5. Die Eigentümergemeinschaft hat die Musik nicht bestellt

    Danke für die beiden interessanten Antworten.
    Der Sachverständige wurde vom Hausverwalter beauftragt, nachdem die neue Mieterin beim neuen Besitzer Schimmel reklamiert hat.
    Sein Auftrag lautete: Durchführung von Langzeitmessungen von Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Der Hausverwalter war Verkäufer der Wohnung.
    Der Bausachvertändige nahm auch den Zustand der Außenwand in Augenschein und entdeckte, dass sich der Putz auf einer Höhe von ca. 25 cm und einer Länge von 2 m gelöst hatte.
    Es wurde nicht untersucht, ob die Durchfeuchtung der Mauer von innen herrührte oder von außen. Allerdings würde ein entsprechendes "Schimmel-Gutachten" mit Messungen der Feuchtigkeit in verschiedenen Tiefen der Mauer wohl ca. 1000 € kosten, etwa so viel wie die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen.
    Die Überlegungen von Herrn Kempf klingen durchaus plausibel. Offenbar ist die Mauer aus Porenbetonstein. Andererseits könnte die Mauer bei täglichem Duschen, mangelndem Lüften und defekter Heizung vielleicht auch so viel Feuchtigkeit aufnehmen, dass sie gerade an der Oberkante (Nord-Nord-West-Seite) dauerhaft feucht bleibt. Das könnte dann zur Putzablösung geführt haben.
    Dies ist von mir nur eine Überlegung. Über Erfahrungswerte verfüge ich nicht.
    Doch aus welchem Grund soll sich gerade hier der Putz lösen, wo es sonst an keinen Ecken oder Kanten zur Putzablösungen kam?
    Wer hat die "Musik" bestellt? Ist es gerechtfertigt die Eigentümergemeinschaft zu belasten?
    • Name:
    • Klaus Wilhelm
  6. Laienmeinung

    Hallo
    Zitat> Ist es gerechtfertigt die Eigentümergemeinschaft zu belasten? Natürlich! Oder gehört Außenputz/Außenwand nicht zu Gemeinschaftseigentum bei euch?
    Vielleicht eine passendere Frage: Wer hat den Verwalter bestellt?
    Gruß
    Amy
  7. Putzablösung II

    Verstehe das Vorgehen in der Sache nicht.
    Da löst sich Putz ab in einer Breite von 25 cm und einer Länge von 2 m, Sachverständiger ist vor Ort, "saniert", wenn es dann eine Sanierung ist, wird jedoch ohne Ursachenforschung des Schadens.
    Ein paar Bohrungen und Messungen der Feuchtewanderungen kosten auch keine 1000,- €.
    Natürlich sind die Überlegungen von Hr. Kempf richtig, so ins Blaue hinnein sollte man nicht auf irgend etwas tippen.
    Da hilft auch der vermeintliche Umkehrschluss nicht weiter, "an anderen Hausecken gibt keine Putzablösungen"
    Der ETG sollte doch eigentlich daran gelegen sein, die tatsächliche Ursache, aus eigenem finanziellen Interesse (weitergehende Schäden?), untersuchen zu lassen.
  8. zur Ursachenfindung ein paar Denkanstöße

    Foto von Martin Kempf

    Wenn der Außenputz fällt, gibt es in der Regel naheliegende (gerade bei Feuchtigkeit auch real nahe liegende) Ursachen. Zum einen: Ein Putz aus den 60er Jahren kann sich nach 45 Jahren durchaus verabschieden  -  der Unterputz ist bei Häusern dieser Jahrgänge oft nur noch reiner Sand, während der Oberputz (alles Baustellengemischt damals) meistens noch knüppelhart als Schale oberndrüber hängt. Ausnahme ist Kratzputz, der ist eher oben sandiger als der Unterputz.
    Also erstmal soviel zum Putz  -  der normale Substanzverlust und Abbau durch Abwitterung sollte nicht außer acht gelassen werden.
    Nächster Denkanstoß: Ich habe vor wenigen Jahren ein Mehrfamilienhaus gestrichen, 70er Jahre Bau, Kratzputzfassade, Putz gut in Schuss. Wenige Wochen später Anruf: Ein halber Quadratmeter Putz ist aus der Wand gebrochen. Im Bereich oberhalb des Fensters eines Erdgeschossbades. Das Bad zeigte innen beginnenden Schimmel in ebendiesem Bereich, wo es außen zum Putzschaden kam. Ursache war bald gefunden: Ein paar Wochen zuvor wurde in der Wohnung obendrüber vom Eigentümer selbst die neue Spüle angeschlossen. Fehlerhaft. Wand durchfeuchtet, Schimmel im darunterliegenden Bad und außen kam es durch den einsetzenden Frost zu Frostabsprengungen, weil Wasser in flüssiger Form vorhanden war.
    Wenn es außen zu massiven Schäden wie Putzabsprengungen kommt, dann gibt es meistens auch echte Wasserschäden und nicht Pipifax wie Kondenswasser. Kondenswasser verursacht dort die Schäden, wo es entsteht, und das dürfte in Ihrem Fall der Innenputz und die Farbe auf der Innenseite des betroffenen Bades sein. Bevor ihnen durch Kondenswasser außen einen Putzschaden entsteht, liegen innen Putz und Fliesen seit Wochen auf dem Fußboden.
  9. Wäre die Ermittlung der Ursache verhältnismäßig zu machen gewesen?

    Danke für die Beiträge.
    Zunächst zur Laienmeinung: Wenn Eigentum beschädigt wird muss natürlich der Verursacher des Schadens dafür aufkommen. Wie auch z.B. beim Auto, zahlt zunächst der Eigentümer, der kann sich aber am Verursacher schadlos halten. Der Verwalter wird übrigens "abbestellt" aber aus anderen Gründen.
    Zum Beitrag von Herrn Volquardsen, der ein geschätzter Fachmann ist:
    Gerade weil ich das Vorgehen in der Sache ebenfalls nicht verstehe, hake ich in nach.
    Durch Messung der Feuchtewanderungen hätte man die Ursache möglicherweise ermittlen können. Den Preis von ca. 1000 € entnahm ich einem Buch über Schimmelschäden, indem auch Mindestanforderungen an ein "Schimmelgutachten" aufgeführt sind. Bohrungen und Feuchtigkeitsbestimmungen gehören dazu.
    Wenn letzte zu einem angemessenen Preis möglich gewesen wären (z.B. max. 300 €), dann könnte ich das Verhalten des Verwalters nur so verstehen, dass er in vermeintlichem Eigeninteresse gehandelt hat. Nach dem Motto: Die Eigentümer werden nicht weiter nachfragen.
    Die Frage ist jetzt, wie man mit den Kosten umgeht. Man könnte einen Kompromiss schließen. Der muss aber auf einer realistischen und wahrscheinlichen Einschätzung basieren.
    Es steht folgendes fest:
    1. Es wurde zu wenig geheizt, der Taupunkt wurde im Eckbereich unterschritten.
    2. Das Heizkörperventil war defekt.
    3. Zumindest der jetzige Bewohner lüftete nach dem Duschen zu wenig.
    4. Es wurde kein Baumangel festgestellt.

    Eine weitere denkbare Ursache könnte in einem Fehler bei der Verputzung liegen, die jedoch 40 Jahre zurückliegt. Hierfür ist außer der Putzablösung selbst kein weitere Anhaltspunkt bekannt.
    Aufgrund der bekannten Fakten könnte man die Meinung vertreten, dass die Kosten z.B. zu 90 % durch den oder die Sondereigentümer zu tragen sind.
    Da die Mauer inzwischen getrocknet und verputzt wurde sind jetzt Messungen wohl nicht mehr sinnvoll.
    Oder gibt es noch eine sachgerechtere Lösung des Problems?

    • Name:
    • Klaus Wilhelm

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