Reparatur von beschädigten WDVS-Fassaden: Absatzbildung und Farbunterschiede beheben
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Reparatur von beschädigten WDVS-Fassaden: Absatzbildung und Farbunterschiede beheben

Hallo,

unsere WDVSAbk.-Fassade wurde an der Hausecke beschädigt durch ein Fahrzeug, das dort gegengefahren ist.

Ein Malerbetrieb hat den Fassadenschaden im betroffenen Bereich so behoben, dass nun ein erkennbarer Absatz zur Hausfassade entstanden ist. Es zeigen sich hier schon Risse im Übergangsbereich, so dass es möglicherweise durch eindringende Feuchtigkeit zu weiteren Schäden kommen kann. Zudem sieht man einen klaren Farbunterschied zwischen der reparierten Fassade und der übrigen Hauswand.

Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich die umgesetzte Lösung so akzeptieren muss?

Vielleicht kann mir jemand eine technisch bessere Lösung nennen oder einen Ratschlag geben, wie der Absatz ggf. angeglichen werden könnte.

Anhang:

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  • Name:
  • NoScheff
  1. Wenn es Fremdverschulden war, dann müsste die Versicherung alles bezahlen

    War es ein fremdes Auto?

    Dann müsste die Versicherung alles bezahlen und ich würde mir einen Bausachverständigen holen, der das für mich regelt.

  2. WDVS-Fassaden lassen sich nur schwer ausbessern

    Die gewählte "Lösung" ist aber nicht akzeptabel.

    Ein Unterschied in der Struktur und vor allem in der Farbgebung lässt sich allerdings nicht wirklich vermeiden.

    P.S.: Es muss nicht gleich ein "Sachverständiger" sein. Der technische Außendienst des Systemherstellers kann meistens schon helfen - auch bei der "Motivierung" des ausführenden Betriebs.

  3. Ich wiederum finde, es sieht sauber aus, und...

    Foto von wiki

    ...man bekommt es flächengleich praktisch nicht hin.

    Optisch ist das nahezu identisch, vermutlich auch das gleiche Material und der gleiche Verarbeiter?

    Vermutlich ist es jetzt stärker armiert, was für den nächsten "Wums" besser ist ;-)

    Optisch lenkt das Standrohr noch etwas von der Stelle ab. Dicht sollte es sein, weil es dort auch noch doppelt ist.

    Was meint hierzu MK, der Maler und Sachverständige?

  4. viel Streitpotential

    Foto von Martin Kempf

    wir Sachverständige wissen doch alle, wie groß die Bandbreite an Beurteilungsmöglichkeiten beim Thema "optische Beeinträchtigung" ist - wenn wir ehrlich sind, dann läuft das in diesem Bereich genauso wie bei der Ermittlung der Schadenssumme: Ich gehe nach Bauchgefühl und übern Daumen und die so gewonnene Erkenntnis werde ich mithilfe von Berechnungen, Tabellen und Bewertungen (Zielbaummethode, Oswald etc.) so pseudowissenschaftlich begründen, dass alle Prozessbeteiligten zu dem Schluss kommen: "Da hat jemand Ahnung von der Materie und sich ganz intensiv mit dem Fall auseinandergesetzt - natürlich ist die hohe Gutachterrechnung, die in der Regel gerne bei 19 % über dem gerichtlich festgesetzten Kostenvorschuss landet, angemessen..."

    Dröseln wir den Fall doch mal auf.

    • Zur Technik: die Schwundrisse im Anschluss dürften auf das geschwundene Acryl zurückzuführen sein, das vor vollständiger Austrocknung überstrichen wurde... Falls der Schwundriss Wasser ins Gefüge leiten kann, ist dies nicht fachgerecht - ist das Acryl nur sehr oberflächlich: Peanuts. Weitere Details zur Technik kann ich ohne zerstörende Bauteilöffnung nicht beurteilen - optisch stellt sich eine gleichmässige Oberfläche der Ausbesserungsstelle ohne Risse, Versprünge und Unregelmässigkeiten dar.
    • Zur Optik: Ausgebessert ist ausgebessert ist ausgebessert.
    • Zur Juristerei: Wir sind hier im Versicherungsrecht. Hätten wir einen Unwetterschaden, dann wäre der Neuwert die versicherte Leistung. Wir haben aber einen Anprallschaden - also Haftpflicht - hier gilt grundsätzlich Zeitwert. Die Versicherung könnte also einen Alt-für-Neu Abzug vornehmen. Ist das WDVSAbk. relativ neu (bis fünf Jahre etwa), dann würde ich als Geschädigter das nicht akzeptierten und könnte mir vorstellen, dass das vor Gericht auch durchgeht. Ist das WDVS älter, würde ich keinen Streit riskieren, denn selbst wenn vor Gericht der SV zu dem Urteil kommt, dass eine vollflächige Überarbeitung erforderlich sein könnte, so wird man Ihnen den Abzug Alt-für-Neu für die abgelaufene Nutzungsdauer abziehen und am Ende bleibt nach Abzug der anteiligen Kosten ausser vielen schlaflosen Nächten nicht viel über...
  5. schlaflose Nächte

    Hallo, zur Frage nach der Versicherung: Ja, der Schaden wird von der KFZ-Haftpflichtversicherung übernommen. Aber eben nur die vorgenommene Ausbesserung. Leider wurden wir im Vorfeld nicht darüber aufgeklärt, dass es eine Abstufung zur bestehenden Fassade geben würde. Vielleicht hätte man sich sonst mit der Versicherung über eine vollflächige Reparatur streiten können, zumal das Haus erst Ende 2019 fertiggestellt wurde. Ein Gutachter wurde zwar hinzugezogen, aber der hat auch nichts anderes gemacht, als das Angebot der Malerfirma durchzureichen.

    Vielen Dank für die Rückmeldungen und eure Einschätzungen. Ziel des Beitrags war, zu klären, ob es sich bei der Ausführung des Malerbetriebs um einen Mangel handelt und ob es Möglichkeiten gibt, diesen auszubessern. Offenbar ist das nicht so eindeutig und einfach zu beantworten. Dazu wurden hier ja unterschiedliche Ansichten geäußert. Dass ich nicht weiß, wie ich hier weiter vorgehen soll, bereitet mir tatsächlich schlaflose Nächte. Eigentlich will ich ja nur, dass es wieder so ist und aussieht wie vorher.

    • Name:
    • NoScheff
  6. Deshalb "schlaflose Nächte" ???

    Foto von Prof. Dr. Gerhard Partsch

    Alles ist dem "Alterungsprozess" und der Veränderung unterworfen - ich hoffe, dass Sie schnell wieder gute Nächte verbringen!
    • Name:
    • GP

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