Sockelabdichtung, Anschluss an horizontale Abdichtung / Ausführung
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Sockelabdichtung, Anschluss an horizontale Abdichtung / Ausführung

Sockelabdichtung, Anschluss an horizontale Abdichtung / Ausführung

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Sockelabdichtung, Anschluss an horizontale Abdichtung / Ausführung" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Matthias
  1. Sie haben Recht

    Sie haben Recht
  2. Vielen Dank

    Vielen Dank
  3. Weitere Idee

    Weitere Idee
  4. Natürlich gilt die DIN 18533!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,

    bei unserem Einfamilienhaus wurde der Sockel wie folgt ausgeführt.

    Erdboden (Sand/Lehmboden) , Folie, 25 cm Bodenplatte, außen um die Bodenplatte 5 cm Styrodur-Dämmung Mauerspannbahn 2 x 20 cm, dann Zement und 30er Porenbetonstein, darüber dann ein 36,5er Porenbetonstein

    von außen wurde dann bei dem 30er Stein, bzw. zwischen der Styrodur-Dämmung und dem 36,5er Stein nochmal Styrodur-Dämmung mittels Bauschaum angeklebt.

    anschließend wurde das Produkt Knauf Superloop mit Armierung auf die Styrodur-Dämmung und etwas auf den 36,5er Stein aufgetragen.

    Auf Nachfrage das dies nicht der DINAbk. 18533 entspricht, wurde gesagt das diese DIN nicht gilt da es keine Erdberührten Teile sind, da die DIN nur gilt bei Bauwerken die teilweise im Wasser stehen würden wie Keller oder so ...

    Nach meinem Verständnis ist die Bodenplatte und der Sockel aber ein Erdberührtes Teil, ich meine das Haus steht nicht auf Stelzen, und eigentlich hätte doch auch keine Mauerspanbahn verwendet werden dürfen, sondern eine Bitumenbahn, und diese hätte auch breit genug für den Stein sein müssen das sie ohne Überlappung verlegt werden kann, und diese Abdichtung hätte doch dann mit der vertikalen Abdichtung die direkt auf den 30er Stein hätte angebracht werden müssen verbunden werden müssen?

    Das ist aber nur mein Laienwissen/Meinung, vielleicht gibt es hier ja einen Experten der sagt was wie hätte gemacht werden müssen bzw. was richtig ist..

    Danke schon mal vg Natürlich ist die Stirnseite der Bodenplatte und der Übergang zur Außenweand erdberührt und damit mindestens gegen den Lastfall Bodenfeuchte/nichtdrückendes Wasser gemäß DIN 18533 abzudichten. Hinzu kommt die notwendige Einhaltung der Sockelputzrichtlinie.

    Dabeim ist ja wohl die Sockeldämmung zu hinterfahren und die "Plastiktüten des Fensterbauers stellen auch nur einen Schlagregenschutz dar aber keine ordentliche Abdichtung, wenn diese Folien nicht eine Mindestdicke aufweisen und umlaufend dicht verklebt sind.

    Hab ich das richtig verstanden: Ihre Bodenplatte hat keine Frostschürze obwohl unterhalb der Bodenplatte keine Proctorschicht eingebaut worden ist und dort bis an die Unterseite der Bodenplatte teilbindiger Boden ansteht?

    Ich fürchte Sie brauchen dringend einen eigenen Baugutachter, der dem Generalunternehmer bzw. Bauträger bei allem auf die Finger schaut! Andernfalls wird das für Sie gar nicht lustig.

    Toll wäre, wenn es für den Außenwandsockel und für die Türelemente ein Werkplanungsdetail der ausführenden Firma gäbe.

    Machen Sie doch mal eine Skizze und lassen Sie diese vom Generalunternehmer-Bauleiter ergänzen bzw. bestätigen.

    Gute Generalunternehmer liefern solche Werkplanungsdetails und tragen dort auch gleich ein wie hoch der Bauherr später sein Gelände bzw. seine Terrassen anfüllen darf und wo überall Terrassenrinnen einzubauen sind. Andernfalls ist die Sch ... schon vorprogrammiert: Der Generalunternehmer dichtet den Sockel lausig ab und schiebt die Schuld hinterher auf den GALA-Bauer des Bauherrn oder direkt auf den Bauherrn dass die das Erdreich zu hoch angefüllt hätten. Um das zu vermeiden sollten unbedingt ordentliche Detailplanungen der Sockelabdichtung inkl. Geländesituation vorliegen. Hallo,

    Vielen Dank für die Antwort. ja eine Frostschürze ist zum Glück vorhanden, das hatte ich gestern Abend vergessen zu erwähnen.

    Das Kind ist leider schon in den Brunnen gefallen, Genau für dieses Thema hatten wir jemanden der sich damit aus kennt der mit dem Generalunternehmer darüber gesprochen hat. Der Generalunternehmer war leider total uneinsichtig. Auch ein Gutachter von der Dekra war da und hat den Generalunternehmer gesagt er muss nachweisen das er es gemäß der DIN gemacht hat. Auch hier beruft sich der Generalunternehmer auf das Datenblatt von Knauf Superloop. Was wohl schon das richtige Produkt ist aber falsch ausgeführt/angewendet wurde. Eine Detailplanung etc. etc. gibt es leider alles nicht. Es ist eigentlich ein Wunder, dass das Haus überhaupt halbwegs gebaut wurde da es für nichts wirklich einen Plan etc. gab. Der Generalunternehmer beruft sich wie gesagt darauf das die Bodenplatte kein erdberührtes Teil wäre und das man hätte das Gelände bis zur Unterkante der Bodenplatte abtragen müssen und man hätte eine Drainage einbauen müssen. Er Behauptet er hätte uns das alles gesagt. Naja hat er nicht, das waren alles meine Ideen um das Problem zu beheben. Vielen Dank für diese unabhängige Meinung, dies war mir sehr wichtig, da ich nur ein Laie bin und Vorschriften ggf. auch falsch verstehen kann etc. und alle die ich bisher gefragt habe (die das auch alles bestätigt haben) stehen in irgend einem Verhältnis zu mir (z.B. bezahle ich ja den Dekra Gutachter). Jetzt muss ich halt den nächsten Schritt machen. In der Zwischenzeit habe ich, um das Problem hoffentlich zu vermeiden (also das Wasserproblem) zwischen Frostschürze und Sockel das Produkt Remmers Bit2 k aufgetragen. Ziel so eben die Abdichtung von Knauf Superloop bis um die Frostschürze zu führen um zu verhindern das Wasser hinter den Sockelputz und somit in die Wand gelangen kann. vg Wie ist das eigentlich mit der Abdichtung der Bodenplatte selbst? Liegt unter den Wänden und unter der Estrichdämmung eine vollflächige Abdichtungsbahn? Diese ist zumindest als Dampfsperre auch bei Bodenplatten erforderlich und nach den Regeln der Technik vorgeschrieben. Die DIN 18533 gilt natürlich und selbstverständlich. Sind doch ausdrücklich die Sockelbereiche und wie diese abzudichten sind, darin  -  nun  -  behandelt worden. Was die Ihnen erzählen ist völliger Blödsinn.
    In der DIN 18533 werden die dort so benannten Wandsockel unter 8.8, vor allem, wie die Abdichtung auszuführen ist, erwähnt.
    Und natürlich ist das so keine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführte Bauleistung und sodann mithin auch keine DIN gerecht ausgeführte Bauleistung.
    Weder die Abdichtung des Fensterbauers, noch die Abdichtung des Rohbauers, oder wer auch immer die Abdichtung im Bereich des sonstigen Gebäudesockels vorgenommen hat.
    Der Super Lupp von Knauf darf für diesen Anwendungsfall zwar verwendet werden, für den von Ihnen dargestellten Anwendungsfall aber darf er aber ausdrücklich nicht verwendet werden!
    Super Lupp darf nur auf XPS-R Platten aufgebracht werden, nicht aber auf einfache XPS Platten. An Ihrem Gebäudesockel wurden einfache XPS Platten verwendet. Auf die, darf der Super Lupp wiederum nicht aufgebracht werden.
    Wenn schon Super Lupp, dann auch in der richtigen Dicke von 7 mm. Der auf Ihrem Gebäude im Sockelbereich aufgetragene Super Lupp scheint  -  sosieht es auf den Fotos aus  -  viel zu dünn aufgetragen worden zu sein.
    Und wenn schon Super Lupp im Sickelbereich, dann bitte mit Gewebeeinlage, so wie es der Hersteller vorschreibt. So dünn, wie der Super Lupp auf den Fotos scheint eingebaut worden zu sein, müsste man die Gewebeeinlage durchschimmern sehen. Ich würde anhand der Fotos gerne vermuten wollen, dass keines eingelegt worden ist.
    Ferner muss natürlich eine Horizontalabdichtung unterhalb der Wände vorhanden sein, die ein aufsteigen der Feuchtigkeit und die Hinterläufigkeit verhindert, bzw. unterbindet. Leider sieht man das auf den von Ihnen eingestellten Fotos nicht.
    Auch in dem Bereich des 30 cm dicken Kimmsteines, muss natürlich eine Abdichtung hochgeführt werden, bzw. hochgeführt worden sein, ansonsten wäre der Dämmplatte und auch mithin der Sockelputz hinterläufig und kann von Feuchtigkeit hinterlaufen werden.
    Der Super Lupp, benötigt keinerlei weitere Abdichtung, dass ist allerdings nur in soweit richtig, sodann es keinerlei aufstauend aufsteigende Feuchte gibt und das anstehende Erdreich versickerungsfähig ist. Ist es das? Was sagt denn das Bodengutachten?
    Ist denn die Stirnseite der Bodenplatte auch mit einer Dämmplatte versehen? Auf den Fotos erkennt man das nicht so richtig!
    Schauen Sie bei Knauf auf der Seite.

    Laden Sie sich das Datenblatt …
    Super Lupp  -  Hochergiebiger Kalk-Zement-Leichtunterputz
    ... … herunter.
    Dort werden Sie  -  bzw. der von Ihnen beauftragte Sachverständige- fündig.
    In jedem Fall benötigen Sie sachverständige Hilfe, von jemandem der sich damit auskennt. So und alleine, wird das nichts.

    Klar, kann der von Ihnen allein beauftragte Sachverständige und dessen Gutachten immer nur als Parteigutachten gewertet werden, dass ist nun halt mal so, so will es das Gesetz. Diese Kosten muss Ihnen aber  -  wenn der Vortrag des Sachverständigen notwendig war (deswegen immer alles schön schriftlich korrespondieren)  -  der Unternehmer ersetzen.
    Natürlich müssen die Ergebnisse aus dem Parteigutachten in einem womöglich anstehenden Gerichtsverfahren eingebracht und bei Gericht vorgetragen werden.
    Nur das was bei Gericht auch vorgetragen wird, wird auch bei Gericht berücksichtigt und behandelt. Was nicht vorgetragen wird, wird auch nicht berücksichtigt und auch nicht behandelt.
    Dieses Geld sollten Sie tunlichst in die Hand nehmen.
    Ein Tipp noch, manchmal hilft es den Techniker von Knauf  -  mit den zutreffend und richtig formulierten Fragen [daran scheitert es meistens (auch in den Gerichtsverfahren meistens, allerdings zumindest häufig), da Sie es alleine nicht schaffen werden, die zutreffend notwendigen und richtigen Fragen formulieren zu können]  -  anzuschreiben und den zu befragen. Dann wird der Ihnen schon Antworten, dass dies so keine regelgerechte Ausführung der Arbeiten darstellt.
    Die Antwort von Knauf alleine reicht doch dann schon aus, um die Argumente vom Unternehmer zu erschlagen.
    Auf jeden Fall, gibt es da  -  in Ihrem Fall  -  rein gar nichts zu diskutieren. Die an Ihrem Gebäude ausgeführte Sockelabdichtung ist keine den allgemein anerkannten Regeln entsprechend ausgeführte Sockelabdichtung, und mithin ist Sie dann auch nicht DIN gerecht ausgeführt.
    Sie benötigen keine Dränage, es muss nur dem entsprechenden Lastfall (neuer Begriff: Wassereinwirkungsklasse) und der zutreffenden Rissüberbrückungsklasse entsprechend abgedichtet werden. Deswegen ist es wichtig, dass zu berücksichtigen, was im Bodengutachten steht.
    Eine Dränage darf entsprechend der DIN ohnehin nur verlegt werden, wenn 01.) Ihnen die Abwassersatzung gestattet, die Dränage am Kanal anzuschließen oder das dort ausdrücklich gefordert ist (was in der Häufigkeit wie ein sechser im Lotto auftritt), oder 02.) Sie die Dränage auf dem Grundstück auch verrieseln dürfen, oder 03.) Sie die Möglichkeit hätten, die Dränage in einen See, einen Bach, ein Mehr, einen Vorfluter etc. (haben Sie derartiges vor der Türe?) entwässern zu können.
    Gibt es ein Bodengutachten? Dann stellen Sie es hier ein, bitte.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  5. Hallo, und vielen Dank schon mal für ...

    Hallo, und vielen Dank schon mal für ...

    Anhang:

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  6. Detail Zeichnung Sockelaufbau

    Detail Zeichnung Sockelaufbau

    Anhang:

    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  7. Ja, dass ist immer noch nicht Regelgerecht!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo, und vielen Dank schon mal für Hallo,

    und vielen Dank schon mal für die ausführlichen Antworten.

    Wir haben uns jetzt selber die Mühe gemacht unseren Sockelaufbau so exakt wie möglich zu zeichnen. Das Bild ist anbei und ist Maßstabesgerecht.

    Ich in meinem vorherigen Beitrag Knauf SuperLupp mit Knauf SockelPro verwechselt. Im Sockelbereich wurde, wie auf der Zeichnung zu sehen Knauf SockelPro verwendet. Knauf Super Lupp war dann für die Wand.

    Der SockelPro wurde mit Armierung aufgetragen. Anbei ein Foto wo man dies auch erkennt.

    An der Stirnseite der Bodenplatte ist auch eine Dämmung, diese Dämmung hat eine Unterlage, siehe Fotos.

    Beide Dämmungen wurden teilweise mit Bauschaum oder Brunnenschaum verklebt. (Brunnenschaum war zumindest die Aussage vom Generalunternehmer)

    Die Bodenplatte soll aus WU-Beton sein. Zwischen Fußboden und Bodenplatte wurde nur eine Folie gelegt. Diese sieht aus wie die Folie die unter die Bodenplatte gelegt wurde. Zwischen der Folie und der Bodenplatte befinden sich die Elektroleitungen. Laut dem Generalunternehmer muss bei WU-Beton nichts mehr abdichten, deshalb hätte er ja extra WU-Beton genommen.

    Unter der Bodenplatte wurde nichts gemacht, also keine Bodenaustausch etc. Es handelt sich um Brandenburgischen Lehm / Sandboden.

    Ein Bodengutachten gibt es für das Baugebiet, den Bereich für unser Grundstück rückt er seit Monaten trotz etlicher Nachfragen nicht raus. Wir haben damals keines anfertigen lassen weil der Generalunternehmer uns gesagt hatte wir brauchen das nicht er hat schon eines.

    genauer als auf dieser Zeichnung wissen wir es nicht, also der Aufbau ist klar, aber die genauen verwendeten Materialien konnte ich nicht vollständig in Erfahrung bringen.

    Mit diesen Details, ist der Aufbau immer noch falsch, oder richtig?

    Vielen Vielen Dank schon mal Wir haben den Aufbau nochmal etwas detaillierter aufgezeichnet. Und ich habe raus gefunden das die untere Dämmung die als Schalung für die Bodenplatte verwendet wurde eine Deckenrandschalung mit einem Faserzementfuß ist.

    einmal ist die Zeichnung wo wir zwischen den Schichten Abstände gelassen haben um die Materialien besser unterscheiden zu können und einmal ist es ohne Abstände

    bzw. als PDF damit man rein zoomen kann Ergänzung zu meinem vorherigen Beitrag. Das Knauf Produkt darf nur auf XPR Platten aufgetragen werden. Das sind raue Platten, mit einer rauen Oberfläche, damit der Putz haftet. Auf den ersten Fotos war das nicht so genau zu sehen, ob oder ob nicht, es raue Platten sind. Es sind also raue Platten, wie auf Deinem letzten Foto ersichtlich.
    Jetzt wäre nur noch zu prüfen, ob dieses Deckenabstellelement (Hersteller? , z.B. ) im Bodenplattenbereich zum abschalen der Bodenplatte verwendet werden darf?
    Lohr und Rekord Holzmann bieten diese an. Elemenhorst scheinbar nicht.
    Hier mal Rekord Holzmann, und wie die es in Ihren technischen Vorgaben vorsehen, dass abgedichtet werden soll.

    Auch Lohr gibt vor, wie die Abdichtung auszuführen ist.

    Einfach mal den Hersteller anschreiben und nachfragen.
    Auch der Sockel SM Pro, der dann vermutlich verwendet worden ist, benötigt ein Dicke von 7 mm, um die Eigenschaft zu erlangen, die der Hersteller in den Herstellerrichtlinien vorgibt. Auch hier gilt, dass die Knauf Produkte  -  ohne weitere gesondert Abdichtung  -  nur für den Lastfall (Wassereinwirkungsklasse) in dem Bereich verwendet werden dürfen, in dem Bereich das anstehende Erdreiche einen Wasserdurchlässigkeitsbeiwert von besser als …, 10 hoch minus 4 Meter pro Sekunde (das steht im Bodengutachten, welchen Wert das anstehende Erdreich hat) hat. Das Wasser darf nicht aufsteigen, dann reicht der Knauf Putz ohne zusätzliche Abdichtung nicht aus.
    Auf die Bodenplatte gehört eine Abdichtung, sodann kein Keller drunter ist. Und dies ganz bestimmt dann, wenn keine kapillarbrechende Schickt unterhalb der Bodenplatte eingebaut worden ist. Folien  -  die einfach nur auf die Bodenpatte aufgelegt werden  -  sind keine und gelten nicht, als DINAbk.-gerechte Abdichtung.
    Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf fällte im Jahr 2011 ein Urteil zu WU-Bodenplatten, nach dem auch diese grundsätzlich einer zusätzlichen Abdichtung bedürften.
    Alleinig die Verwendung von WU-Beton bedeutet noch nicht, das es sich im eine Bodenplatte im Sinne der WU-Bau-Richtlinie handelt. Dazu ist es weiter erforderlich die Rissweitenbeschränkung entsprechend anzuwenden und die Bewehrung der Bodenplatte entsprechend auszuführen, was aus der Statik bzw. der statischen Berechnung hervor geht, ob dies denn gemacht und berücksichtigt worden ist oder eben halt nicht.
    Auf dem schmalen Stein, hinter der Dämmplatte muss die Abdichtung ebenso hoch geführt werden. Mindestens 15 cm über dem hinterher anstehenden Außenanlagenniveau, besser 30 cm. Das wurde auch nicht gemacht.
    Ferner fehlt im Bereich der Bodentiefen Öffnung im Laibungsbereich (um die Ecke herum, bis gegen die Türe und dass in einer Höhe von 15 cm über dem anstehenden Gelände) die Abdichtung. Und es sieht nicht so aus, als ob der Unternehmer die noch in einem späteren Nachgang gedenken würde aufzubringen, das die s.g. Eckschoner/Kantenschoner des Putzsystems schon gesetzt worden sind, die, um die Abdichtung sauber aufzubringen, wieder entfernt werden  -  und anschließend neu gesetzt werden  -  müssten. Wenn auf einer bereits vorhandenen Abdichtung eine weitere Abdichtung angeschlossen wird, dann ist dies mit einer Überlappung von mindestens 10 cm auszuführen. Wenn mit aufstauendem oder drückendem Wasser zu rechnen ist, dann sind 15 cm Überlappung vorgeschrieben. Es versteht sich von selbst, dass die verwendeten Materialien, hier das vom Fensterbauer sodann und das Produkt vom Bauunternehmer, untereinander, miteinander, jeweils wechselseitig, verträglich sein müssen.

    Du hast doch jetzt einen Sachverständigen mit der Geschichte beauftragt, der sollte in der Lage sein, dies in seinem zu erstattenden Gutachten heraus zu stellen, was ich hier beschrieben habe ("die Trovatos sind schon an der Sache dran). Andernfalls musst Du den  -  bestenfalls dann unverrichteter Dinge  -  nach Hause schicken, wenn der das nicht feststellt oder feststellen kann.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  8. Guck mal hier!

    Foto von Markus Reinartz

    Immer schön, bis gegen die Türe. Und am Türenprofil ist die Abdichtung sauber anzuschließen.
    Eine Abdichtung drunter, direkt auf der Wand aufgebracht, dann die Dämmplatte drauf und dann noch einmal abgedichtet. Und immer schön, bis ans Blenrahmenprofil der Türe ran. Dort sauber anschließen.

    Due hast doch jetzt einen Sachverständigen an der Sache dran ("die Trovatos sind schon an der Sache dran"), der sollte in der Lage sein, dies festzustellen.
    Was steht denn eigentlich im Vertrag drin? Was ist vereinbart? Welche Regeln muss, oder soll, der Unternehmer einhalten? VOBAbk.-Vertrag oder BGBAbk.-Vertrag, welche Vertragsformliegt denn vor? Das Haus mit dem Grundstück vom Unternehmer gekauft, oder das Grundstück vorher (von jemand anderem oder gar vom gleichen Unternehmer gekauft) und dann nur die Bauleistung vom Unternehmer gekauft und das vorher (schon im Eigentum Deiner selbst) erworbene Grundstück, nur noch bebauen lassen? Wie wurde gekauft?
    Alles Dinge die auch wichtig sind, bei der Frage und der Beurteilung der Mangelhaftigkeit!

    Anhang:

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    • BAU.DE / BAU-Forum: 4. Bild zu Antwort "Guck mal hier!" auf die Frage "Sockelabdichtung, Anschluss an horizontale Abdichtung / Ausführung" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  9. Was geht denn hier jetzt?

    Foto von Markus Reinartz

    Was gibt es denn jetzt hier neues?
    Wie ist der Stand der Dinge?
    Eine dahingehende Rückmeldung wäre nicht schlecht und mithin wünschenswert!

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  10. Aktueller Stand

    Aktueller Stand
  11. Das meiste ist falsch!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,

    ich habe heute erst die Antworten der Hersteller erhalten.

    Die Deckenrandschalung von Elmenhorst darf auch für Bodenplatten verwendet werden.

    Knauf Sockel SM Pro meinte der Knauf Mensch ist das Gewerk des Putzers. Wenn die kommen ist die Bauwerksabdichtung schon erfolgt. Wenn zur Abdichtung SM Pro verwendet wurde muss der Rohbauer nachweisen das er das verwenden konnte.

    Soweit ich das also verstanden habe ist also das SM Pro Produkt dafür zuständig zu verhindern das Wasser hinter /in den Oberputz kommt und dieser dann durch Feuchtigkeit irgendwann abfallen kann oder so.

    Gleichzeitig hatte mir aber Elmenhorst noch gesagt das die Dichtung schon auf deren Produkt aufgebracht werden kann wenn sie Rissüberbrückend ist, Das SM Pro ist das ja soweit ich das verstehe oder?

    Aber selbst wenn das also so gemacht werden kann das die Dichtung auf der Dämmung angebracht wird? , dann gibt es ja noch das Problem das diese Dämmschalelemente immer nur 1 2 m breit sind und an den Stößen dann nicht richtig abgedichtet sein können oder? Und es fehlt dann trotzdem noch der Anschluss an die horizontale Abdichtung oder?

    In einem Vortrag von einem vereidigten Gutachter aus SH habe ich gefunden das der sagt, das eine Abdichtung bei Verwendung von solchen Schalelementen gar nicht mehr nach der Norm gemacht werden kann. (klingt ja auch logisch irgendwie) "ich habe heute erst die Antworten der Hersteller erhalten. "
    OK
    "Die Deckenrandschalung von Elmenhorst darf auch für Bodenplatten verwendet werden. "
    Dann muss es eine Zulassung geben, haben Sie die? Falls nicht, soll der Hersteller Ihnen diese bitte zukommen lassen!
    So eine hier, wie von Lohr auch …, müsste der Hersteller haben … ,

    Hier, im vorliegenden Fall, bei dem Lohr Element, wie schon gesagt, nur bei Bodenfeuchte und nicht stauendem Sickerwasser zu verwenden.
    "Knauf Sockel SM Pro meinte der Knauf Mensch ist das Gewerk des Putzers. Wenn die kommen ist die Bauwerksabdichtung schon erfolgt.
    Falsch, es geht nicht darum wer den Knauf Sockel SM aufbringt, sondern das er richtig und an den richtigen Stellen aufgebracht wird um die Wirkung zu erzielen, die der Produkthersteller vorgibt. Wer den Aufbringt, ist da wohl eher ein völlig klitzekleiner Nebenkriegsschauplatz.
    "Wenn zur Abdichtung SM Pro verwendet wurde muss der Rohbauer nachweisen das er das verwenden konnte. "
    Falsch, der Hersteller scheibt vor, für welchen Anwendungsfall sein Sockel SM pro zu verwenden ist oder in welchen Fällen, der verwendet werden darf.
    Klar, der Auftragnehmer kann damit nicht die Tapete an die Wände kleben, weil der Sockel SM für diesen Anwendungsfall nicht geeignet ist. Er muss also schon sehen, das er das Produkt, in dem Fall den Sockel SM pro, auf die Wände schmiert, auf die der drauf geschmiert werden darf. Das ist aber doch  -  auch für jeden unkundigen Laien eigentlich  -  voll logisch, oder? Das ist also auch nur ein klitzekleiner Nebenkriegsschauplatz, denn da, wo der Sockel SM pro drauf geschmiert worden ist, da darf der Sockel SM pro ja auch drauf geschmiert werden. Steht übrigens in den Herstellerrichtlinien von Knauf Sockel SM pro.
    Es geht also denn dann doch wohl eher darum, in welchen Anwendungsfällen des anfallenden Wassers er verwendet werden darf, was ich bereits schon beschrieben hatte. Da müssen halt die dementsprechenden Wassereinwirkungsklassen vorliegen, sodass man den Sockel SM pro bei dieser am Grundstück vorherrschenden Wassereinwirkungsklasse auch verwenden darf. Das eben, wissen Sie nicht genau, weil Sie kein Baugrundgutachten vorliegen haben.
    Ferner stellt sich die Frage, an welcher Stelle der Sockel SM drauf zu schmieren ist. Denn genau dass ist bei Ihrem Objekt augenscheinlich falsch ausgeführt. Darüber benötigen Sie scheinbar Angaben, die Ihnen fehlen, nicht, wer (sorry) den Kleister da irgendwo drauf schmiert, und wer wann kommt oder wieder weg ist und wer danach kommt und wessen Aufgabe das ist. Daran hapert es doch gerade überhaupt nicht. Es soll doch nur richtig ausgeführt sein.
    "Soweit ich das also verstanden habe ist also das SM Pro Produkt dafür zuständig zu verhindern das Wasser hinter /in den Oberputz kommt und dieser dann durch Feuchtigkeit irgendwann abfallen kann oder so. "
    Falsch. Der Sockel SM Pro soll verhindern, dass Wasser in die Wände und in die sonstige Konstruktion herein läuft oder eindringt. Also abdichten soll er. Wenn man den denn dann deswegen zum zwecke der Abdichtung verwenden möchte. Man kann den Sockel SM pro, wenn man das schafft und es super aussieht, dann so belassen, und trägt keinen weiteren Putz mehr auf, dann benötigt man keinen weitere Abdichtung  -  die in der Folge nicht Abdichtung, sondern Feuchteschutz bezeichnet wird  -  mehr. Also kann da auch nicht eindringen, weil der Sockel SM pro ja selbst die Abdichtung ist oder darstellt. Man kann natürlich auch diesen Sockel SM Pro noch einmal überputzen und dann den Feuchteschutz aufbringen, sodann das Produkt, mit dem man den Sockel SM pro überputzt einen Feuchteschutz benötigt. In dem Fall verhindert dann der Feuchteschutz  -  nicht die Abdichtung die vorher aufzubringen ist  -  das Wasser in den Putz eindringt. Der Sockel SM pro als solches, braucht  -  wenn er den Herstellerrichtlinien entsprechend aufgebracht wird  -  keinen gesonderten Feuchteschutz mehr. Voraussetzung dafür ist natürlich  -  wie vorher schon erwähnt  -  dass die entsprechenden Baugrundverhältnisse und die entsprechenden Wassereinwirkungsklassen am Grundstück vorherrschen. Ist die nicht der Fall und sind die Baugrundverhältnisse dahingehend schlecht, benötigt auch der Sockel SM pro eine zusätzliche Abdichtung, sofern Sie keine Dränage verlegen dürfen.
    "Gleichzeitig hatte mir aber Elmenhorst noch gesagt das die Dichtung schon auf deren Produkt aufgebracht werden kann wenn sie Rissüberbrückend ist. "
    Richtig, das müsste aber ja auch für einen Laien logisch sein. Die Dämmung ist halt weich und gibt nach, das Mauerwerk eher weniger.
    "Das SM Pro ist das ja soweit ich das verstehe oder? "
    Falsch, ist er nicht. Sie dürfen den Sockel SM pro allerdings trotzdem drauf Putzen, wenn Sie dies unter der Beachtung der Herstellerrichtlinien tun, und Sie den Sockel SM pro unter der Beachtung derer aufbringen.
    "Aber selbst wenn das also so gemacht werden kann das die Dichtung auf der Dämmung angebracht wird? "
    Das geht auch, allerdings ist der Sockel SM pro ja unter der Beachtung und Berücksichtigung der herstellervorgabenkonformen Verarbeitung ja selbst die Abdichtung.
    ", dann gibt es ja noch das Problem das diese Dämmschalelemente immer nur 1 2 m breit sind und an den Stößen dann nicht richtig abgedichtet sein können oder? "
    Das wissen wir ja bisher noch nicht, dass das der Fall ist, dass da Fugen sind, und das die nicht richtig gefügt und gestoßen worden sind. Ferner stellt dies kein Problem dar, wenn man es, auch in dem Fall, in dem Fugen vorhanden sind, korrekt ausführt, und die Fugen vor dem aufbringen des Sockel SM pro oder der Abdichtung (wie auch immer), ordnungsgemäß verschließt.
    "Und es fehlt dann trotzdem noch der Anschluss an die horizontale Abdichtung oder? "
    "In einem Vortrag von einem vereidigten Gutachter aus SH habe ich gefunden das der sagt, das eine Abdichtung bei Verwendung von solchen Schalelementen gar nicht mehr nach der Norm gemacht werden kann. (klingt ja auch logisch irgendwie) "
    Falsch, was der Sachverständige sagt. Natürlich dürfen Sie derartige Elemente verwenden, wenn die Dinger, wie immer Sie auch heißen mögen, eine Zulassung dafür auch haben und … an Ihrem Baugrundstück die dahingehend, in den Herstellerrichtlinien geforderten Baugrundverhältnisse mit den darin geforderten Wasser-Durchlässigkeitsbeiwerte auch tatsächlich am Baugrundstück auch vorherrschen.
    Ich hatte schon weiter oben ein paar Links eingefügt. Es gibt Elemente die man verwenden darf. Dazu gibt es dann auch eine Zulassung. Nicht wieder Hörensagen … und der Lohrmensch hat gesagt …, und der Herr Knauf meinte …, etc. pp.. Alles schriftlich formulieren und anfragen und fertig.
    Ich hege allerdings die Vermutung, dass Sie alleine, ohne Hilfe von jemandem, der Ihnen unter die Arme greift, nicht schaffen werden. Es müssen die richtigen Fragen gestellt werden, wenn man schon nachfragen muss!
    Zulassung, Zulassung, Zulassung, Herstellerrichtlinie, Herstellerrichtlinie, Herstellerrichtlinie, Montageanleitung, Montageanleitung, Montageanleitung. Alles besorgen, und beschaffen und lesen. Dann dürfte die Sache ziemlich schnell klar sein.

    Sie benötigen Hilfe. So wird das nichts!

  12. Es ist komplizierter

    Es ist komplizierter
  13. Mir erscheint das überhaupt nicht kompliziert!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,

    um kurz auch die Umstände etwas zu erläutern.

    Dieser Sockel ist nur 1 Mangel von 60 Mangeln die ein Gutachter der Dekra bestätigt hat. Die 60 Mangel sind nur pauschal: Türen, Fenster Fliesen etc.. ansonsten hätte der Gutachter wohl 2 Tage an dem Gutachten gesessen meinte er.

    Der Sockel ist nur ein Punkt wo sich der Gutachter nicht konkret zu geäußert hat. Dieser hatte den Generalunternehmer gesagt er muss nachweisen das sein Produkt und die Ausführung der DINAbk. 18533 entspricht. Der Generalunternehmer hat dann das Datenblatt von Knauf geschickt und eine Email von Knauf wo nur drinnen steht: Sockel SM Pro ist eine Abdichtung, wenn das der gewünschte Effekt war ist der Nachweis hiermit erbracht. Der Generalunternehmer meint damit er hätte alles nachgewiesen. Das Bodengutachten welches wir seit Monaten anfordern rückt er nicht raus. Der Generalunternehmer findet hier immer wieder neue Ausreden. Im Zuge des Sockels hatte er behauptet das wir das ja nur für den Sockel haben wollen, er kann bestätigen das die Sickerfähigkeit größer als 10 hoch -4 m/s ist. Er hoft das wir das Gelände mit Gefälle vom Haus weg gemacht haben und das wir eine Drainage verlegt haben. Wenn wir das nicht gemacht haben ist es unsere Schuld.

    Die Ausführung des Sockels wurde ihm während der Bauphase von einem befreundeten Bauingenieur beschrieben mit Verweis welche Produkte wie an zu wenden sind etc. Dies hat er einfach ignoriert.

    Da auch die anderen Mangel ignoriert werden, werden uns entsprechende Hilfe holen.

    Die anderen Mangel sind sehr eindeutig, dieser hier ist für mich schwierig. Auch deshalb weil ich scheinbar unterschiedliche Meinungen höre. einmal die die sagen die Dichtung muss immer am Mauerwerk angebracht werden. Die anderen die sagen man kann sie unter bestimmten Bedingungen auch vor der Dämmung anbringen, und dann andere die sagen ist doch alles richtig gemacht. wo soll denn da noch Wasser eindringen das müsste ja um zig Ecken fließen etc. Wenn es ganz blöde läuft steht am Ende Aussage gegen Aussage und es wird jemand bestimmt der seine Meinung sagen soll, was der dann sagt zählt.

    Der Bau zieht sich jetzt schon seit 1.5 Jahren hin und ist immer noch nicht abgenommen ...

    Ich versuche halt hier Meinungen zu bekommen die mir gegenüber neutral sind, um so zu wissen in welche Richtung geht es.

    Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe dann heißt das wie folgt:

    1. Ob SM Pro verwendet werden durfte geht nur aus dem Baugrund/Bodengutachten hervor.

    2. Das die vertikale und die horizontale Abdichtung nicht zusammengeführt wurden ist definitiv ein Mangel.

    3. Ob SM Pro über der Dämmung als Abdichtung verwendet werden durfte geht nur aus dem Bodengutachten hervor.

    sprich auch wenn 1 und 3 korrekt sind, bleibt 2 als Mangel bestehen. Und um auch in 10 20 Jahren keine Feuchtigkeitsschäden zu bekommen muss der Mangel behoben werden? Und das sollte es für Ihren Sachverständigen auch nicht sein. Warum hilft der Ihnen denn nicht? Wo ist das Problem, weshalb er dies nicht macht.
    "um kurz auch die Umstände etwas zu erläutern. "
    Super, Daumen hoch!
    "Dieser Sockel ist nur 1 Mangel von 60 Mangeln die ein Gutachter der Dekra bestätigt hat. "
    Schön, aber bis hier hin kein Problem.
    "Die 60 Mangel sind nur pauschal: "
    Sorry, aber das ist doch wirklich Kac …, ein paar Sätze mit den wichtigsten Dinge, die falsch sind oder was genau daran falsch ist und nicht eingehalten worden ist, sollte der Sachverständige dazu schon schreiben. Trotzdem, bis hier hin, immer noch kein Problem, dass kann man immer noch genauer nachholend verifizieren.
    "Türen, Fenster Fliesen etc.. ansonsten hätte der Gutachter wohl 2 Tage an dem Gutachten gesessen meinte er. "
    Da wird er dann Recht haben, wobei allerdings auch nur bedingt, da ich bezweifle, dass er dies in dieser von Ihm angegebenen Zeit oder in dem von Ihm benannten Zeitfenster, schaffen wird, die Befundtatsachen nachweislich hieb-, stich-X1234Xaber vor allen Dingen Gerichtsfest, dokumentieren zu können. Das dauert mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit länger, bei der Anzahl der Mängel. Aber auch dies stellt immer noch kein Problem dar.
    "Der Sockel ist nur ein Punkt wo sich der Gutachter nicht konkret zu geäußert hat. "
    Das ist natürlich dann auch bescheiden. Macht aber immer noch nichts, das kann man nachbessern.
    "Dieser hatte den GUA gesagt er muss nachweisen das sein Produkt und die Ausführung der DINA 18533 entspricht. "
    Das ist falsch. Wie ich schon sagte. Sie bestätigen auch nicht, dass Ihr Auto TÜV hat oder einen technisch einwandfreien Zustand hat. Das macht der TÜV. Sie brauchen es nur entsprechend den Regeln zu bewegen. In dem Fall ist das Knauf, der bestätigt und der Auftragnehmer ist der Autofahrer, der richtig fahren muss oder die Herstellerrichtlinien entsprechende Ausführung bewerkstelligen und sicherstellen muss. Der Auftragnehmer muss nicht den Putz untersuchen, er ist nicht der Laborant, dass macht Knauf, der Knauf-TÜV, so zu sagen, um bei dem Beispiel zu bleiben. Klar, der Auftragnehmer muss das korrekt ausführen. Was ist da so schwer. Das sieht man doch schon augenscheinlich auf den Fotos.
    Knauf Sockel SM pro ist eine Abdichtung, aber nur dann eine Abdichtung, wenn er regelgerecht aufgebracht worden ist. Dies bedeutet, in der dort  -  in den Herstellerrichtlinien angegebenen  -  vorgegebenen Dicke aufgebracht werden Gittex (Armierungsgewebe) rein etc. pp. und schlag mich Tod, was sonst noch alles einzuhalten ist. Bei Ihnen einfach. An der falschen Stelle (nicht ausreichend hoch und tief genug und  -  zumindest partiell  -  kein Anschluss an die Horizontalabdichtung der Wände, zu dünn, Gittex kommt raus etc. pp.. Bis hierhin also immer noch nicht kompliziert.
    "Der Generalunternehmer hat dann das Datenblatt von Knauf geschickt und eine Email von Knauf wo nur drinnen steht: Sockel SM Pro ist eine Abdichtung, wenn das der gewünschte Effekt war ist der Nachweis hiermit erbracht. "
    Sie oben, zu dünn, Gittex guckt raus, falsche Stelle etc. pp.. Damit ist gar nichts erbracht, außér, dass die Abdichtung mit dem Produkt Sockel SM pro möglich ist, weiter nix. Das ist nicht regelgerecht ausgeführt. Und für die regelgerechte Ausführung steht der Auftragnehmer gerade und muss dies auch bis zur Abnahme beweisen, dass er die Regeln eingehalten hat. Hat er aber nicht. Keinesfalls. Also wird er diesen Nachweis in Sachen Sockelabdichtung nicht erbringen können. Der Dekra Sachverständige soll den Knauf Techniker dorthin bestellen und den (Zitronenfaltermäßig) falten. Nie und nimmer gibt Knauf sein OK dazu, und Knauf auf einer Bestätigung von denen schon einmal gar nicht. Also bis hier hin auch immer noch kein Problem. Sie haben auch vier Reifen auf Ihrem KFZ und weil die Karre die hat, können Sie damit fahren und rollen. Das nicht einer Platt ist, oder wenn er das ist, dafür sorgen das der repariert wird, und Sie wieder ordnungsgemäß fahren und rollen können, dafür müssen Sie sorgen. Nicht Mercedes, nicht Ford, nicht Audi und auch nicht sonst ein Hersteller, mit dessen Karre sie durch die Gegend fahren und rollen. Der bestätigt nur, dass Sie damit rollen und fahren können, wenn genug Luft in dem Refen ist, was meistens in der Betriebsanleitung oder in der Fahrertüre lesbar notiert ist, wie viel Luft das sein muss in dem Reifen.
    "Der Generalunternehmer meint damit er hätte alles nachgewiesen. "
    Hat er nicht, das reicht nicht aus.
    "Das Bodengutachten welches wir seit Monaten anfordern rückt er nicht raus. "
    Macht nichts, das kriegt ein Sachverständiger raus, was er da wissen muss aus dem Bodengutachten, Was er machen muss und wie man das macht, um den Wasserdurchlässigkeitsbeiwert und die Wassereinwirkungsklasse (und damit auch die Form und Art der Abdichtung) bestimmt oder bestimmen zu können. Auch bis hierhin immer noch kein Problem.
    "Der Generalunternehmer findet hier immer wieder neue Ausreden. Im Zuge des Sockels hatte er behauptet das wir das ja nur für den Sockel haben wollen, er kann bestätigen das die Sickerfähigkeit größer als 10 hoch -4 m/s ist. "
    Na dann ist doch alles klar, dann soll er Ihnen diese Bestätigung  -  dann aber bitte schriftlich  -  zukommen lassen, die Ihr Sachverständiger dann zumindest ansatzweise überprüfen und nötigenfalls widerlegen kann, wenn diese Bestätigung falsch ist. Bis dahin also auch immer noch kein Problem.
    "Er hoft das wir das Gelände mit Gefälle vom Haus weg gemacht haben und das wir eine Drainage verlegt haben. "
    Ein Gefälle legt man natürlich immer vom Haus weg an, damit es hinterher nicht in einer nach DIN 4095 dann so benannten  -  jedich selbst geschaffenen  -  Muldenlage befindet.
    Dürfen Sie denn eine Dränage verlegen? Anders gefragt, verlegen dürfen Sie diese natürlich, nur miss die Entwässerung derer genehmigt werden, sei es bei der Einleitung in das Kanalsystem, sei es bei Verrieselung auf dem Grundstück oder auch im See, Bach, Meer, Fluss, Vorfluter, Rinnsal, etc. immer  -  und in allen Fällen  -  benötigt man eine Genehmigung.
    "Wenn wir das nicht gemacht haben ist es unsere Schuld. "
    Das stimmt nicht, aber dass würde hier den Rahmen des Forums sprengen, hier alles anzuführen, weswegen nicht.
    "Die Ausführung des Sockels wurde ihm während der Bauphase von einem befreundeten Bauingenieur beschrieben mit Verweis welche Produkte wie an zu wenden sind etc. Dies hat er einfach ignoriert. "
    Nun gut, wichtig ist aber, was steht im Vertrag, und was war danach zu liefern.
    "Da auch die anderen Mangel ignoriert werden, werden uns entsprechende Hilfe holen. "
    Tun sie dies, unbedingt.
    "Die anderen Mangel sind sehr eindeutig, dieser hier ist für mich schwierig. Auch deshalb weil ich scheinbar unterschiedliche Meinungen höre. einmal die die sagen die Dichtung muss immer am Mauerwerk angebracht werden. Die anderen die sagen man kann sie unter bestimmten Bedingungen auch vor der Dämmung anbringen, "
    Kann man ja auch, das kommt allerdings auf den Anwendungsfall an.
    "und dann andere die sagen ist doch alles richtig gemacht. wo soll denn da noch Wasser eindringen das müsste ja um zig Ecken fließen etc. "
    Ist es nicht und genau das wird passieren. Zumindest kann man die Vermutung hegen, dass genau dies passieren wird. Ich verstehe Ihr Problem nicht. Sie haben doch einen Sachverständigen. Warum stellt der nicht richtig fest was Sache ist. Sie selbst müssen das auch doch gar nicht alles selber wissen.
    "Wenn es ganz blöde läuft steht am Ende Aussage gegen Aussage und es wird jemand bestimmt der seine Meinung sagen soll, was der dann sagt zählt. "
    Es zählt was richtig ist, und das muss halt festgestellt werden. Bis hier hin dennoch, immer noch kein Problem, dass ist alles machbar. Man muss es nur erledigen (lassen, durch den Sachverständigen). Der Sachverständige muss ja auch für seine Ausarbeitungen und Feststellungen haften. Der kann da nicht rein schreiben, was er gerade will oder möchte und wozu er lustig ist.
    "Der Bau zieht sich jetzt schon seit 1.5 Jahren hin und ist immer noch nicht abgenommen ... "
    Das ist zwar traurig, macht aber nicht weiter etwas aus, dass ist dann halt so.
    "Ich versuche halt hier Meinungen zu bekommen die mir gegenüber neutral sind, um so zu wissen in welche Richtung geht es. "
    Was soll das denn heißen? Ihr Sachverständiger soll seine Hausaufgaben machen und dann können Sie agieren. Sie müssen oder sollten halt jemanden einen entsprechenden Auftrag erteilen, der das dann und den Auftrag dann mithin, in Ihrem Sinne erledigt und die am besten zutreffenden Ausführungen trifft. Alles andere bringt Ihnen doch nichts.
    "Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe dann heißt das wie folgt:

    1. Ob SM Pro verwendet werden durfte geht nur aus dem Baugrund/Bodengutachten hervor. "
    Nein, falsch. Aus dem Boden-Gutachten gehen die Parameter des Bodens bzw. des anstehenden Erdreichs hervor, die am Grundstück vorherrschen. Dann ist klar, welche Eigenschaften das Produkt, welches verwendet wird oder werden soll, denn schlussendlich haben muss.
    Sockel SM pro kann nicht bei aufstauendem und kann nicht bei drückendem Wasser als Abdichtung verwendet werden. Verwendet man ihn doch, was man dürfte, dann stellt der Sockel SM pro keine Abdichtung mehr dar, und man braucht eine zusätzliche Abdichtung.
    "2. Das die vertikale und die horizontale Abdichtung nicht zusammengeführt wurden ist definitiv ein Mangel. "
    Richtig, ja. Es heißt aber genauer "ist heran zu führen, oder mit ihr zu verkleben", was wieder auf die Wassereinwirkungsklasse ankommt, die nur aus dem Bodengutachten hervor gehen kann, wie man es zu machen und auszuführen hat. Jedenfalls Lücken dazwischen zu haben, ist immer ein Mangel. Einen Mangel hat man (beim BGBAbk. Vertrag) immer dann, wenn es sich um einen Regelverstoß handelt und eine zweite negative Eigenschaft damit  -  mit dem Regelverstoß- einhergeht (die schlussendlich in Ihre Geldbörse greift). Die mit dem Mangel einhergehende negative Eigenschaft kann sein, in dem man sagt …, "das Wasser und die Feuchtigkeit kann, durch weiß ich nicht noch was alles für Ecken hin und her laufen und in den Innenraum gelangen oder den Sockelputz absprengen". Die s.g. "Vermutungshegung", dass es dazu kommen wird, das es jetzt sofort, oder später, in der nahen, oder auch fernen Zukunft, dazu kommen wird, dass es Undicht werden wird, reicht  -  neben dem Regelverstoß  -  aus. Noch einmal, Sie haben einen Sachverständigen, wenn er gut ist, dann weiß der das! Bis hierhin, ist also alles, immer noch kein Problem.
    "3. Ob SM Pro über der Dämmung als Abdichtung verwendet werden durfte geht nur aus dem Bodengutachten hervor. "
    Um Wiederholungen zu vermeiden, dass hatte ich bereits beantwortet.
    "sprich auch wenn 1 … "
    1 ist immer korrekt, 1 kann nicht falsch sein, wenn der Gutachter das Bodengutachten richtig erstattet und dabei keine groben Fehler macht. 1 fast einen Zustand, nämlich den, Ihres Grundstückes und die da an Ihrem Grundstück vorhandenen Parameter (den Wasserdurchlässigkeitsbeiwert zusammen. 1 ist nur ein Bodengutachten.
    Falsch sein, kann dann höchstens, die nach dem Bodengutachten vorzunehmende Produktwahl sein. Nämlich, dass der Sockel SM pro bei den an Ihrem Grundstück vorherrschenden Parameter nicht verwendet werden darf. In dem Bodengutachten stehen keine Produkte drin. Da stehen nur die Parameter (die Eigenschaften des anstehenden Bodens, auf Ihrem Grundstück) des Grundstückes drin. Und Aufgrund der Parameter ist dann die entsprechende Produktwahl zu tätigen, oder zu treffen.
    Angenommen letzteres wäre der Fall, Eigenschaften/Parameter passen, auf die getätigte Produktwahl Sockel SM pro, dann ist der immer noch nicht richtig da drauf aufberacht und immer noch mangelhaft.
    "und 3 korrekt sind, "
    3 ist nicht korrekt. Zu dünn, Gittex guckt raus, nicht an die vorhandenen Türen angeschlossen, Lückenhaft aufgebracht zu den anderen Abdichtungslagen untereinander etc. pp.
    "bleibt 2 als Mangel bestehen. "
    Ja, weil neben anderen Parametern, die nicht erfüllt sind (Gittex guckt raus, zu dünn etc. pp.), dier Sockel SM Pro nicht an die anderen Abdichtungsbahnen anschließt.
    "Und um auch in 10 20 Jahren keine Feuchtigkeitsschäden zu bekommen muss der Mangel behoben werden? "
    Das kommt wiederum darauf an, welchen Vertrag Sie haben. Einen VOBAbk. Vertrag oder einen BGB Vertrag? Danach hatte ich schon gefragt in den vorherigen Beiträgen, Sie haben mir aber meine Frage nicht beantwortet.
    Ich kürze es mal vereinfacht ab.
    Beim BGB-Vertrag, Regelverstoß plus negative Beeinträchtigung = Mangel
    Beim BGB-Vertrag, Regelverstoß ohne negative Beeinträchtigung = kein Mangel
    Da kann der Auftragnehmer, übertrieben gesagt, die Sockelabdichtung weg lassen und tapeziert anstelle dessen. Wenn das nicht zu einer mit dem Regelverstoß (Tapete statt Abdichtung) einhergehenden "negative" Beeinträchtigung des Werkes führt, hätten Sie ein Problem.
    Es reicht allerdings aus, wenn man die Vermutung hegen können kann, das es jetzt oder später zu einer negativen Beeinträchtigung kommen kann (früher feucht als andere Buden, Nutzungsdauer eingeschränkt, dann müssten Sie früher oder öfter Warten und schlussendlich die Sockelabdichtung früher erneuern etc.). Es muss dann, beim BGB Vertrag irgendwie auf irgendeine Art und Weise, der Griff in Ihre Geldbörse stattfinden. Wenn auch hinten rum und später, dass ist dann dieses Quäntchen, was aus dem Regelverstoß den Mangel macht. Ansonsten bliebe dies  -  für den Auftraggeber (und in der Folge, für Sie auch)  -  nur ein folgenloser Regelverstoß.
    Beim VOB Vertrag, Regelverstoß = mit oder ohne negative Beeinträchtigung (egal) = Mangel
    Bei einem VOB Vertrag ist es egal, ob kein Wasser in der Bude ist, und Sie noch keine Anglerstiefel in der Bude brauchen. Da wird nur geguckt, …, aha, als Abdichtung Tapete verwendet, …, Tapete ist keine Abdichtung, … Tapete hat als Abdichtungsstoff keine Zulassung, …, also = Mangel. Egal ob die Bude seit 1,5 Jahren innendrin furztrocken ist. Da darf es an der mit dem Regelverstoß einhergehenden negativen Beeinträchtigung dann auch halt einfach fehlen.

    Sie merken schon, wir drehen uns im Kreis, Sie schaffen das alleine nicht. Ziehen Sie Ihren Dekra-Mann zur Baustelle und der soll das in seinem Gutachten beschreiben. Richtig und zutreffend beschreiben (das ist die Schwierigkeit und zugleich auch die "Kunst" der Gutachtenerstattung).
    Ich würde alleine 10 bis 20 Stunden brauchen (ich kenne ja die Größe Ihrer Bude nicht, aber bei einem normalen Einfamilienwohnhaus, mit mehreren Mangelkomponenten, die dann alle nach der Reihe beschrieben werden müssen ist das meistens der Fall), um den Mangel der Sockelabdichtung zu gerichtsfest zu belegen. So zu belegen, dass es kein aufmüpfiges dazwischenfunken von anderen Sachverständigen mehr geben kann. Alle Antworten stehen dann im Gutachten schon drin. Ohne weitere Ergänzungsfragen, weil mal wieder etwas vergessen worden ist und schlag mich Tod, was die Lage nur verschärft und weiterhin verzögert, wenn das der Fall ist.
    Das Zeitfenster von Ihrem Dekra  -  Mann ist viel zu knapp gesetzt und geschätzt. Das wird er nicht schaffen, in 20 Stunden bei 60 Mängeln.
    Ich kann allerdings immer noch nicht die Stelle erkennen, an derer es in dem von Ihnen geschilderten Fall komplizierter werden würde. Das was der Sachverständige tun und machen muss, ist relativ einfach, wenn er über das dazu erforderliche notwendige Wissen verfügt. Sie sehen doch selbst mittlerweile, dass was er Ihnen bislang geschrieben hat, scheint ja bislang nicht zu reichen und Ihnen nicht den gewünschten Erfolg gebracht zu haben.
    so, und hier in dem Forum, bringt Ihnen dies bei dem Kind, welches in Ihrem Fall schon in den Brunnen gefallen ist, rein gar nichts mehr.
    In Ihrem Fall sind nur noch kurze knackige und zutreffend beschriebene Befundtatsachen der Ortsbesichtigung in einem Gutachten aufzunehmen und gut iss. Dann klappt das auch, auch das mit dem Nachbarn … und dem Unternehmer!

  14. Regeln gelten nicht bei WU-Beton Bodenplatten

  15. Dann muss der wohl mal zum Augenarzt!

    Foto von Markus Reinartz

    Wir haben jetzt nochmal einen Gutachter vor Ort gehabt.

    Und dieser sagt das er keinen Mangel erkennen kann wenn wie vom Generalunternehmer behauptet eine WU-Beton Bodenplatte vorhanden ist.

    Er hat mir diesen Artikel geschickt

    Hier sagt ein anderer Gutachter der vereidigt ist. das sich die DINAbk. 18533 ausschließlich nur an Bauten richtet die keinen WU-Beton verwenden. für WU-Beton würde diese DIN nicht gelten.

    Er erklärt auch wie das Gericht in Düsseldorf 2011 zu der besagten Entscheidung kam. Der Fall lag wohl zu lange zurück und nach dem heutigen Stand der Technik ist dieses Urteil nicht mehr gültig. Es bleibt dabei, was ich geschrieben habe!
    Die Abdichtung ist und bleibt mangelhaft! Egal, was der Sachverständige gesagte hat. Der liegt da ein wenig falsch!
    Natürlich gilt die DIN für WU Bauteile nicht. Mit dieser Aussage hat er grundsätzlich Recht, dies aber nur grundsätzlich und nicht für jeden Anwendungsfall, zumindest dann nicht, wenn auf dem Bauteil Mauerwerk steht, welches aus Steinen besteht. Dies gilt also sodann  -  wenn Sie so wollen  -  nicht, wenn Sie eine Abdichtung (in dem Fall die Sockelabdichtung), auf vertikal errichteten Mauerwerk aufbringen müssen, welches aus Mauerwerk besteht.
    Schauen Sie sich doch einmal den Beitrag von Mathias Zöller an, den der Sachverständige Ihnen geschickt hat, genauer an. Ist das denn so schwer?
    Der Sachverständige selbst widerlegt mit diesem Artikel das, was er Ihnen sagt!
    Da ist die Sockelabdichtung drin, in dem Artikel, die "adhäsiv" an dem WU-Bauteil anzuschließen ist.
    Es steht an dieser Detailskizze der Hinweis:
    Abb.  3: Übergang von Abdichtungen auf wasserundurchlässigen Bodenplatten durch adhäsive Verbindung. Mauerquerschnittsabdichtungen oder Abdichtungen unter dem Fußbodenaufbau sind bei wasserundurchlässigen Bodenplatten nicht notwendig Abb. : Matthias Zöller
    Herr Zöller schreibt es doch …
    "Übergang von Abdichtungen auf wasserundurchlässigen Bodenplatten durch adhäsive Verbindung! "
    Klarer, kann man es nicht sagen, wo und wie die Abdichtung auf dem WU-Beton Bauteil anzuschließen ist.
    Lediglich eine Abdichtung auf der Bodenplatte unter den Wänden  -  die so genannte Horizontalabdichtung in Wänden- wird auf der WU-Beton Bodenplatte nicht benötigt. Ebenso, wie die Abdichtung, die unter dem Estrich auf der Bodenplatte verlegt wird, die ebenso nicht benötigt wird
    Auch dazu schreibt Herr Zöller …
    "Mauerquerschnittsabdichtungen oder Abdichtungen unter dem Fußbodenaufbau sind bei wasserundurchlässigen Bodenplatten nicht notwendig! "
    Zöller schreibt weiter …
    "Abdichtungen von Außenwänden können bei Beachtung von Maßnahmen, die die Nicht-Unterläufigkeit sicherstellen, an WU-Bauteile angeschlossen werden. Weitere Abdichtungen auf der raumzugewandten Seite sind nicht erforderlich Abb. : Matthias Zöller! "
    Es sind also nach Zöller und auch nach der Meinung Ihres Sachverständigen Maßnahmen, die der Nicht-Unterläufigkeit dienen oder die, die Nicht-Unterläufigkeit der Abdichtung dauerhaft gewährleisten aus- und durchzuführen (auszuführen, durchzuführen)!
    Was bitte hat der von Ihnen beauftragte Sachverständige nicht verstanden, an dem von Ihm selbst zitierten Artikel.
    Zöller schreibt weiter, ... dass unter gewissen Rahmen und Randbedingungen doch Abdichtungen oder Dampfbremsen auf der Bodenplatte erforderlich sind, sein oder werden können. Auch dies wäre zu prüfen, ob dies der Fall ist.
    Sie haben aufgehendes Mauerwerk  -  und somit keine aus WU-Beton bestehende Wand  -  auf einem WU-Beton Bauteil  -  in dem Fall auf der WU-Beton Bodenplatte  -  errichten lassen. Mithin muss die Sockelabdichtung, die höher zu führen ist, als dass Niveau der Bodenplatte, an der Wand "fehlstellenfrei" herauf bzw. "fehlstellenfrei" hoch geführt werden. In dem Fall anschließend (an der Bodenplatten/auf der Bodenplatte/auf der Stirnseite der Bodenplatte) und angeschlossen an dem WU-Betonbauteil und weiter die Wand hoch. Die Produkthersteller von Abdichtungen bringen Prüfzeugnisse, dass Ihre Abdichtung auf WU-Beton "klebt wie Pattex" und obendrein noch abdichtet und kein Wasser in dieser Verbindung aufsteigen kann und das dazu das WU-Beton Bauteil mechanisch aufgeraut werden muss und die Sinterschicht auf dem WU-Bauteil entfernt werden muss (adhäsive Verbindung der Abdichtung mit dem WU-Beton Bauteil). Wozu machen alle Hersteller das, wenn das nicht erforderlich ist, dies so auszuführen?
    Auf der Stirnseite Ihrer Bodenplatte wurde eine Dämmung in die Schalung eingelegt, einbetoniert. Da entstehen Fugen, zwischen dem Beton und der Dämmung. Da ist dann eine Fuge dazwischen und zusätzlich zieht die Dämmung Wasser, auch dann, wenn dies nur in einem geringen Ausmaß geschieht.
    Es sind Fehlstellen vorhanden und etc. pp., geschweige denn, dass die Abdichtung in Teilbereichen überhaupt vorhanden wäre.
    Ferner mal so, als Wink mit dem Scheunentor in Sachen WU-Beton-Bauteil. Damit eine WU-Beton-Bodenplatte auch tatsächlich ein WU-Beton-Bauteil ist, und nicht einfach nur eine Bodenplatte die mit WU-Beton betoniert worden ist, sind weitere Rahmenbedingungen und Parameter und auch Regelwerke einzuhalten. Da ist die s.g. WU-Beton Richtlinie einzuhalten, und dies schon bei der Bemessung der Stahlbeton-Bodenplatte. Das was der Statiker macht. Schon der, muss berücksichtigen, dass die Bodenplatte als fertig hergestelltes Gewerk du als fertig gestellte Bodenplatte ein WU-Beton-Bauteil sein soll. Das muss schon bei der statischen Berechnung berücksichtigt werden.
    Und ich glaube nicht, dass Ihre Bodenplatte diesen Anforderungen genügen wird. Dies ist bei einfachen Bodenplatten  -  für den nicht unterkellerten Bereich- in den seltensten Fällen der Fall, dass diesen Anforderungen genüge getan wird. Mithin wäre auch dies zu prüfen, wie es im Fall Ihrer Bodenplatte aussieht und ob Ihre Bodenplatte diesen Anforderungen genügt.
    Suchen Sie sich einen Sachverständigen, der sich damit auskennt.
    Es ist hier alles gesagt.
    Wie Sie sehen und selbst wahrscheinlich bereits schon merken, ist Ihr Problem nicht im Rahmen von Forenbeiträgen zu klären.

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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