Garage entfernt  -  direkt angebaute Nachbargarage daher teilweise nicht verputzt  -  wer ist verantwortlich?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Garage entfernt  -  direkt angebaute Nachbargarage daher teilweise nicht verputzt  -  wer ist verantwortlich?

Hallo zusammen,

Wir haben uns ein "Hinterhofgrundstück" mit eigener Zufahrt gekauft. Auf der Zufahrt stand bisher eine alte Garage, an welche vor vielen Jahren der Nachbar seine Garage direkt angebaut hat und (logischerweise) die Seite zu unserer Garage nie verputzt hat.

Wir mussten jetzt die alte Garage entfernen, um unser Grundstück betreten zu können. Die Garage des Nachbarn ist jetzt genau an der Stelle, an der sie sich mit unserer alten Garage überdeckte, nicht verputzt, was neben dem optischen Thema möglicherweise auch ein Feuchtigkeitsproblem werden könnte.

Ist der Nachbar hier selbst für die Fassade seiner eigenen Garage verantwortlich sprich er muss auf eigene Kosten verputzen  -  oder wir, da wir unsere Garage entfernt haben und somit die "Änderung" verursacht haben?

Bundesland: BaWü

Vielen Dank für Eure Einschätzung!

  • Name:
  • Simon
  1. Natürlich müssen Sie ...

    NICHT die Garage des Nachbarn fertig bauen. Bei dem Putz handelt es sich ja um "damals ersparte Leistungen", die er sowieso hätte erbringen müssen, wenn auf ihrem Grundstück keine Garage gestanden hätte. Schreiben Sie ihm doch inkl. Foto von der freigelegten Wand eine Anfrage, ob und wann er die Außenwand seiner Garage verputzen möchte. Geben Sie ein Zeitfenster vor, für das Sie ihm das entsprechende "Hammerschlag- und Leiterrecht (Hammerschlagrecht, Leiterrecht)" einräumen (Erlaubnis zum Betreten ihres Grundstücks durch den Nachbarn oder seine Handwerker zwecks Reparatur an seinem Gebäude).

    Sie können den Nachbarn aber auch nicht dazu zwingen die Garagenwand, die er selbst nie sieht, ordentlich zu verputzen und zu streichen.

    Blöd wird es, wenn er gar nichts macht. Dann stehen Sie vor der Entscheidung ihn fragen zu müssen ob sie auf eigene Kosten seine Garage Putzen dürfen oder Sie pflanzen die Fläche mit Efeu zu oder bauen einen Sichtschutzzaun vor die Wand.

  2. Kein Efeu

    Vor Efeu würde ich abraten, das könnte der Nachbar als Sachbeschädigung werten ... Außer er will das.

    Als erstes Mal mit ihm sprechen und höheren was er sich vorstellt.

  3. dann eben

    Wilder Wein oder andere Kletterer an Rankhilfen ...

    Erstmal offiziell die Fronten klären mit dem Nachbarn und nur wenn der keine Lust auf extra Arbeit hat, müssen Sie sich selbst Gedanken machen wie sie mit der offenen MW-Wand gestalterisch umgehen wollen.


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