Wepenbefall im Neubau durch unsachgemäße Verputzung?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Wepenbefall im Neubau durch unsachgemäße Verputzung?

Land Baden Württemberg Hallo zusammen, wir haben bei unserer neu gebauten Wohnun einen Wesepenbefall festgestellt. Wir wohnen direkt unterm Dach und das Spitzdach endet knapp über unserer Dachterrasse. Da der Kniestock in die Wohnung reinversetzt ist ergibt sich hier ein kleiner Dachüberhang. Zudem haben wir eine große Gaupe. Und genau hier ist das Problem, zwischen Gaupe (links, das metallische auf den Bildern) und Dachsparren (rechts) ist ein Abstand von ca. 5 cm. Dieser ist nicht richtig verputzt worden, man sieht sogar auf die nackten OSBAbk. Platten (siehe Bild). Hier haben wir den Wespenbefall, den wir jetzt schnellst möglich entfernen lassen werden. Meine Fragen sind nun: Ist dieser Spalt überhaupt zulässig, da er die unbehandelten Platten und auch unsere Dämmung frei zugängig macht? Bei einer Unzulässigkeit kann man dem Bauträger die Kosten von der Entfernung übertragen (Der Bau ist knapp 1 1/2 Jahre alt)? Vielen Dank für eine Antwort im Voraus Gruß

Anhang:

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  • Name:
  • Tobias Bongards
  1. Baumangel

    Ob es sich um einen Baumangel handelt, klärt ein Sachverständiger. Auf jeden Fall ist es keine Ursache für den Wespenbefall. Wespen können überall am Haus bauen, auch unter Ziegeln und in Rollladenkästen. Versuchen Sie auf keinen Fall, die Wespen selbst zu beseitigen, schon gar nicht mit einem Gasbrenner. Ob ein Fachmann die Wespen beseitigt ist fraglich, da diese geschützt sind. Es gibt aber Hoffnung für Sie: im Herbst sterben alle Wespen außer der Königin und an der selben Stelle bauen Wespen nie wieder und bevölkern auch nie ein vorhandenes Nest.
  2. Vielen Dank für die Antwort ...

    Vielen Dank für die Antwort Da das Wespennest aber direkt an unserer Dachterrasse ist und wir ein 3 Wochen altes Baby haben gehe ich stark davon aus, dass das Wespennest entfernt bzw. . Die Wespen getötet werden. Dennoch bleibt für mich die Frage ob es legitim ist den Bereich so unverputzt zu lassen?
  3. deshalb ein SV

    Sicherlich ist das Murks. Dieser offensichtliche Mangel hätte bei der Abnahme beanstandet werden müssen. Deshalb muss ein Sachverständiger klären, ob das unter die Gewährleistung fällt. Einen "versteckten Mangel" können Sie nur schwer behaupten. Einen "Erfüllungsgehilfen" wie Architekt oder Bauleiter könnten Sie haftbar machen, wenn Sie das selbst durch "Übersehen" zu verantworten haben bleiben Sie auf den Kosten für die Nachbesserung sitzen.

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