Schlecht ausgeführte Außenputzarbeiten
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Schlecht ausgeführte Außenputzarbeiten

Hallo liebe Experten,

wir haben ein Problem mit unserem Außenputz. Unser Haus wurde letztes Jahr, in Rheinland-Pfalz; neu gebaut und schon da hatte ich den Außenputz so wie er ist bemängelt. Wie in den Bildern zu sehen ist sind ein schlechtes Reibebild und vor allem die zusätzliche Armierung schlecht ausgeführt. In diesen Bereichen sieht man richtige Kanten rund ums Haus. Damals meinte der Stuckateur es würde sich noch egalisieren nach einer gewissen Zeit. Daraufhin habe ich ihm diese Zeit gegeben und vor einigen Wochen einen neuen Termin mit meiner Baufirma und dem Stuckateur gehabt, da sich wie bereits gedacht nichts geändert hat. Es ist vllt zu sagen, dass das System komplett von Knauf verwendet wurde und wir uns für einen mineralischen Putz entschieden haben.

Bei diesem Termin wurde nun von unserem Projektleiter ausgehandelt das die Frontseite (Sichtseite) neu überzogen werden soll und der Rest auf unsere Kosten mit Knauf Autol gestrichen werden soll. Damit bin ich allerdings nicht zufrieden, da vom überstreichen sich nichts am allgemeinen Bild ändert.

Nun meine Fragen:

  • Ist meine Einschätzung als Laie richtig das die Verarbeitung

nicht richtig ist?

  • Besteht hier ein optischer Mängel?
  • Können wir gegen das Angebot vorgehen, bzw. können wir

verlangen das alles neu gemacht wird?

  • Können wir etwas durchbringen ohne große Kosten, wie z.B.

Gutachter/Anwalt haben zu müssen?

Ich hoffe ich konnte mich fachlich ausreichend ausdrücken und das mir jemand bei meinem Anliegen helfen kann.

Dafür im Voraus schon ein mal Vielen Dank!

MfG

Anhang:

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  • Name:
  • Torsten
  1. schlecht ausgeführt..

    ist kein Begriff der einen Bauschaden erklärt. Mangelhafte Ausführung wäre da richtiger, was zu beweisen wäre. man erkennt auf den Bildern sicherlich verschiedene Ausführungen aber das sollte evtl. ein Gutachter sich vor Ort ansehen.
  2. Tja

    Wenn Sie keinen "eigenen", also firmenunabhängigen Baubetreuer beauftragt haben, dann müssen Sie eben jetzt einen Sachverständigen beauftragen, alleine werden sie wohl nicht mehr raushandeln können, als der Bauträger Ihnen anbietet.

    Wenn für alle 4 Hausseiten tatsächlich optische Mängel festzustellen sind, dann kann man über einen Minderwertausgleich und/oder über Mängelbeseitigungsarbeiten reden.

    Wieso sollen Sie als Bauherr den Anstrich zahlen, von dem noch nicht wirklich klar ist, dass er das Problem beseitigt?

    Sie könnten ja alle zusammen einen Schiedsgutachter beauftragen. Der legt dann fest, wo es sich um einen Mangel handelt, wie er zu beseitigen ist und wo Minderwertausgleich statt Beseitigung empfohlen ist. Und die Gutachterkosten werden nach Obliegen/Obsiegen geteilt. Fairer geht"s nicht.

  3. Erst einmal Vielen Dank.

    Leider hatten wir keinen externen Baubetreuer, das wäre im nach hinein besser gewesen solange wie wir hier schon rum machen. Dann werden wir uns nochmal mit unserem Bauträger in Verbindung setzen und das mit dem Schiedsgutachter in Angriff nehmen. Das hört sich für mich am besten an um auch unsere Kosten gering zu halten.

    Das streichen war die Bedingung die uns aufgelegt wurde damit der Stuckateur die Frontseite ausbessert.

    • Name:
    • Torsten

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