Was ist eine Innentür und was nicht?
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Was ist eine Innentür und was nicht?

Hallo zusammen,
bei unserem Einfamilienhaus ist der Windfang mit einem Durchgang zur Garage ausgestattet.
Nun haben wir eine kleine Meinungsverschiedenheit mit unserem Generalunternehmer.
In der Baubeschreibung steht "Alle Innentüren im EGAbk. Futtertüren mit Türblatt glatt furniert".
Für uns ist diese Tür vom Windfang in die Garage eine Innentür und somit hat dort eine Holzzarge mit einem Holztürblatt eingebaut zu werden. Aufgrund der Garage (unbeheizt) hat diese Tür Klimakategorie 3 zu sein.
Unser Generalunternehmer will dort allerdings nur eine Stahlblechtür einbauen die entsprechend gedämmt ist ...
Dir Frage ist nun, ob es sich bei dieser Tür um eine Innentür handelt oder nicht.
ach so.. im Energiesparnachweis ist ein Wert von 1.8 für diese Tür angegeben. Schafft man das mit einer Innentür der KK3?
Vielen Dank für Eure Hilfe
  1. Türen zwischen

    Wohnbereichen und Garagen sind als T30 Türen vorzusehen. Eine normale Innentür ist dafür ungeeignet. Die entsprechende Tür dürfte auch in Ihren Bauzeichnungen entsprechend gekennzeichnet sein.
    • Name:
    • M.P.
  2. Ist das Bundeslandabhängig?

    Hallo Herr Peters,
    kann es sein dass es bundeslandabhängig ist?
    Das ganze ist in Baden-Württemberg. -
    Mein Architekt argumentierte so, dass die Tür deshalb keine T30 sein muss, weil es ja nicht von Garage in den Wohnraum, sondern in einen Windfang geht der quasi als Schleusenraum wirkt.
    Oder ist das so nicht richtig?
    ind er Bauzeichnung finde ich jedenfalls keinen Hinweis dazu.
    Danke
  3. Der Windfang

    gehört zu den Aufenthaltsräumen innerhalb der Wohnung. Und auch in BW sind Räume mit erhöhter Brandgefahr (Garage) gegenüber solchen Aufenthaltsräumen durch Brandschutzmaßnahmen zu sichern.
    Auch über die "Schleuse" kann sich ein Brand von der Garage ins Wohnhaus ausbreiten.
    Fragen Sie übrigens mal Ihre Gebäudeversicherung, was die von den Argumenten Ihres Architekten hält!
    • Name:
    • M.P.
  4. Ich habe eben mal in de GaVO nachgeschaut

    Also jetzt bin ich mächtig verwirrt.
    In der Garagenverordnung von BaWü steht unter "§ 8
    Verbindung mit anderen Räumen" :
    (1) Kleingaragen dürfen mit anders genutzten Räumen sowie mit anderen Gebäuden unmittelbar nur durch
    Öffnungen mit mindestens dichtschließenden Türen verbunden sein; dies gilt nicht für Türen in Wänden, die
    keine Brandschutzanforderungen erfüllen müssen.
    Also reicht doch meinem Verständnis nach hier eine dicht schließende Tür aus.
    Da steht doch nichts von wegen T30 oder was in der Art.
    Oder sehe ich das falsch?
    Sorry wenn ich Ihnen da widerspreche, aber ich lese in der GaVO eben was anderes ...
    Gruß
  5. Die LBO

    § 15 Brandschutz lesen. Aber auch die Formulierung in der GaVO, welche Sie zitieren sagt nichts wesentlich anderes aus. Es werden "mindestens dichtschließende Türen" verlangt. Eine normale Innentür ist m.E. keine solche, denn sie schließt nur an 3 Seiten (li/re/oben) dicht ab. T30 Türen schließen umlaufend dicht.
    • Name:
    • M.P.
  6. Hallo Herr Peters

    Okay ich geb zu ...
    ich habe die Bodendichtung unterschlagen ...
    Die von uns gewünschte Tür ist eine Innentür der Klimakategorie 3 (Trennung zwischen ungeheiztem und geheiztem Raum) mit einer Bodendichtung.
    Erfüllt also die Anforderung "dichtschließend".
    § 15 der LBOAbk. ist ja ziemlich wachsweich formuliert.
    Letztlich müsste dann ja auch die Tür des Technikraumes wo die Gastherme untergebracht ist eine T30 Tür haben.
    Und das ist ja definitiv nicht erforderlich bei unserem Einfamilienhaus.
    Gibt es konkret eine Stelle an der steht "Verbindungstüren zu einer Garagen in BaWü müssen eine Brandschutztür haben"?
    Gruß
  7. Rauchdicht vs. feuerhemmend

    Hallo,
    nach § 8 Abs. 1 GAVO müssen es dichtschließende Türen sein. Als DST reicht eine Hartholztür mit 3-seitiger Dichtung. Es MUSS keine vierte Dichtung und KEIN Brandschutz vorhanden sein. Das Thema Schall- und Wärmeschutz (Schallschutz, Wärmeschutz) muss separat abgehandelt werden. Früher waren T-30 Türen Pflicht (vor 1996/97). Heute werden Kleingaragen mit F-0 "gerechnet", deshalb sollen die angrenzenden Räume zwar rauchfrei gehalten werden, ein Brandschutz ist dagegen nicht erforderlich.
    Gruß aus Baden

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