Bitte nicht hauen: Zahlungsplan
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Bitte nicht hauen: Zahlungsplan

Hallo allerseits!
Heute würde ich diesen Zahlungsplan nicht mehr akzeptieren, aber ich war jung und dumm. Heute bin ich nur noch letzteres ;-)
Deshalb: bitte nicht hauen!
Es geht um den Neubau unseres Einfamilienhaus (10,1 mx8,4 m; Traufhöhe 6 m).
Gemäß unserem Zahlungsplan haben wir inzwischen 96 % unserer Bausumme an den Bauträger bezählt, seit kurzem sind wir eingezogen.
Nun würden 2 % der Bausumme ("bei Bezug") fällig, es wären nur noch 2 % ("bei vollst. Fertigstellung") offen.
Der Knackpunkt:
Der komplette Außenputz für Haus und Garage, Innenputz für Garage, die extensive Dachbegrünung der Garage, verglastes Vordach sowie div. Elektroarbeiten im Außenbereich werden erst im Frühjahr 2006 fertig gestellt, die Behebung div. Mängel laut Mängelliste steht auch noch aus.
Jetzt habe ich Bauchweh, in Vorleistung zu gehen, wenn die o.a. ganzen Arbeiten noch ausstehen und zum größten Teil erst in 4-5 Monaten geleistet werden.
Ist es legitim, die fälligen 2 % einzubehalten oder komme ich in Teufels Küche?
Vielen Dank schon jetzt für Ihre/Eure Einschätzung!
Viele Grüße
AL
  • Name:
  • Andy Lenz
  1. Einbehalte

    bei Mängeln sind bis zum 3-fachen der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten möglich. Bauchweh können Sie trotzdem haben, denn nach Ihrer Schilderung haben Sie schon weit "überzahlt".
    • Name:
    • M.P.
  2. Nachfrage

    Gilt in dieser Hinsicht der fehlende Außenputz als Mangel?
    Vielen Dank!
    Gruß
    AL
    • Name:
    • Andy Lenz
  3. Fehlende Leistungen

    Klar gelten fehlende Leistungen bei der Abnahme als Mangel, sind schließlich nicht ausgeführt.
    Um das dem Bauherrn möglichst nicht klar auf zu zeigen, wird in vielen Bauträger-Abnahmeprotokollen die Formulierung "noch zu erbringende Restleistung gewählt" o.ä.
    Allerdings kann hierfür nicht der Druckzuschlag (3-facher Einbehalt geltend gemacht werden).
    Um mit M.P.. zusprechen, ein behalten können Sie natürlich nur die Summe die Sie noch nicht gezahlt haben. Die restlichen 4 % scheinen auch mir für die "einfache" ordnungsgemäße Fertigstellung mehr als dürftig.
    Für die "normale" Mängelbeseitigung ist kein Geld mehr übrig.
    "Haue" ist nicht angesagt, jedoch "erhebliche Bauchschmerzen".
    3 Fragen zum Schluss:
    1. Die noch fehlenden Leistungen müssten irgendwie im Zahlungsplan vorhanden seien, warum wurden die jeweiligen Zahlungsraten daher bisher voll gezahlt?
    2. Warum werden die fehlenden Leistungen erst im Frühjahr 2006 fertig gestellt, es ist ist Anf. Okt. mit herrlichem Bauwetter?
    3. Die Mängelliste, gab es die bereits vor der Abnahme, wenn ja, wurden diese Mängel bei der Abnahme (oder auch Einzug) nochmals gesondert festgehalten?
  4. Antworten auf drei Fragen

    Hallo Herr Volquardsen,
    vielen Dank für Ihren Beitrag!
    zu 1.
    im Zahlungsplan tauchen meines Erachtens die fehlenden Leistungen nicht auf:
    5 % bei Fertigstellung Baugesuch
    10 % bei Einbau der Bodenplatte
    18 % bei Einbau der Kellerdecke
    15 % bei Einbau der EGAbk.-Decke
    15 % bei Errichtung des Dachstuhls
    12 % bei Einbau der Fenster
    10 % bei Einbau des Innenputzes
    5 % bei Einbau des Estrichs
    8 % bei Einbau der Innentürzargen
    1 % bei Hausübergabe/Bezug
    1 % bei vollständiger Fertigstellung
    zu 2.
    Unser Bauträger könnte wohl Aufgrund der aktuellen Auslastung seines Stuckateurs frühestens im November mit den Außenputzarbeiten beginnen und rechnet mit einer Dauer von 5-6 Wochen bis zur Fertigstellung. Da das dann von der Witterung bzw. den Temperaturen her kritisch wird, ist das Gewerk auf das kommende Frühjahr verschoben.
    zu 3.
    Die Mängel und ausstehenden Leistungen wurden bei Abnahme/Einzug gemäß unserer Mängelaufstellung und den Punkten, die der Bauleiter noch hatte, ausführlich schriftlich von ihm festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet.
    Jetzt habe ich noch eine Frage:
    Muss ich bzgl. des Einbehalts rechtlich-formale Dinge berücksichtigen? Muss ich z.B. den Einbehalt schriftlich in einer gewissen Form ankündigen?
    MfG
    AL
    • Name:
    • Andy Lenz
  5. Zahlungsplan, Fertigstellung

    Nach dem Zahlungsplan müssten Sie bereits 98 % gezahlt haben.
    Sie schreiben jedoch in Ihrem Ursprungsbeitrag "Nun würden 2 % der Bausumme ("bei Bezug") fällig, es wären nur noch 2 % ("bei vollst. Fertigstellung") offen. "
    Wie passt das zusammen?
    Das Ihr Zahlungsplan für Sie mehr als schlecht ist, haben Sie ja bereits selber gemerkt. Vermutlich haben Sie noch Glück gehabt, dass Ihr Haus überhaupt bis zur Bezugsreife fertig geworden ist.
    Beispiel hierzu: Bis einschl. Fertigstellung Innenputz beträgt Ihre Zahlung bereits 85 %, üblich und angemessen sind etwa 75 %.
    Warum lassen Sie sich weiter vom Ihrem Bauträger treiben und machen sich dessen Probleme zu eigen? (frühester Beginn der Putzarbeiten Nov., Dauer 5-6 Wochen).
    Hört sich für mich (übersetzt) so an, 98 % der Bausumme haben wir schon mal. Die restlichen 2 % bekommen wir wohl nur nach vollständiger Mängelbeseitigung und Fertigstellung, machen wir dann, wenn überhaupt, irgendwann später.
    Haben Sie einen endgültigen Fertigstellungstermin vereinbart?
    Die fehlenden Leistungen sind in Ihrem Zahlungsplan irgendwo versteckt enthalten. Sonst hätten Sie ja keinen Anspruch darauf. Wo? Irgendwo in den Zahlungsstufen Innenputz bis Zargeneinbau.
    Die Gewerke Elektro, Heiz u. San, Fliesen, etc. wurden doch auch vom Bauträger ausgeführt, oder sind dieses alles Eigenleistungen?
    Kommen wir zum rechtlich-formalen. Spätestens jetzt sollten Sie denjenigen aufsuchen, der etwas davon versteht. Gemeint ist der Bauanwalt.
    Versuchen Sie, da wie bereits mehrmals erwähnt, Sie Ihren Bauträger hoffnungslos überzahlt haben, eine Bürgschaft über die Höhe der vermutlichen Restfertigstellungskosten einschl. Mängelbeseitigung zu erreichen.
    Immer noch keine Haue, nur ein Tipp.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN