Architektenwechsel in der Planung
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architektenwechsel in der Planung

... wie schon zuvor gepostet  -  bei uns steht die Trennung vom derzeitigen Architekten leider bevor.
Dieser hat von uns einen Planungsauftrag bis Bauphase 8 erhalten. Allerdings hätte der Architekt mit eigener Firma das Haus als Bauträger auch gleich gebaut ...
Das Baugesuch ist eingereicht und steht kurz vor Genehmigung. Der Architekt reagiert nun seit über 8 Wochen weder auf Email noch auf Anrufe noch auf Faxe (obwohl ich weiß, dass er da ist (laut Gerüchten sind da leider private und finanzielle Probleme, weshalb er momentan mit niemanden mehr kommuniziert  -  da kann ich aber nun mal nichts für, sondern benötige einen verlässlichen Partner) ).
Meine Frage ...
Ein anderer Architekt hat mir folgende Auskunft gegeben:
Der Planungsauftrag soll ungültig sein, da der Architekt sowohl als A. als auch als Bauträger aufgetreten ist. Die Bauträgereigenschaft hebt damit angeblich den Planungsauftrag auf.
Danach könnte ich mit sofortiger Wirkung aus dem Planungsauftrag aussteigen, und für die anderen Bauphasen einen anderen Architekten beauftragen. Dem 1. Architekten steht demnach das Honorar nur für die erledigten Bauphasen zu!
IST DEM SO?
Wenn ja, was ist die Rechtsgrundlage dafür, bzw. wie muss ich kündigen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
  • Name:
  • schausten
  1. vor einer möglichen Kündigung eines Vertrages

    müssen Sie rechtzeitig einen Fachanwalt fragen, sonst haben Sie möglicherweise zwei Verträge geschlossen, ohne es zu wollen. Handelt es sich denn überhaupt um einen Vertrag mit einem freien Architekten, es gibt auch baugewerblich tätige Architekten, für die gilt ebenso die HOAIAbk..
    Die Auskunft des Kollegen würde ich ganz schnell vergessen, ich kann durchaus mit einem Bauträger, der Architekt von Beruf ist, einen Planungsauftrag abschließen ...
  2. sehe ich auch so

    AB zum Anwalt. Der muss das genau prüfen und SCHNELLSTENS KORREKT dem alten Architekt Fristen setzen, damit sie einen Grund zur Kündigung haben. "Ich habe wichenlang angerufen" zählt vor Gericht nicht ...
  3. Gemeint gewesen ...

    qar wohl das Verbot von Koppelgeschäften.
    Aber das gilt nur für Grundstücke mit Architekt. -Bindung.
    Einfach so kündigen wird teuer  -  Anschließend hat der Architekt keinen privaten Finanzprobleme mehr, Sie dafür um so größere.
    Wie ab zu RA. Alles andere ist Harakiri.
  4. nicht lange fackeln ... > Anwalt mit Erfahrung im baubereich!

    liebe leidtragende,
    schade, dass ein Architektenkollege so mit Bauherren umgeht ... ist nicht zum positiven für unseren Berufsstand, aber schwarze Schafe gibt's leider ja überall ...
    ab zum Rechtsanwalt der Erfahrung im bausektor haben muss. dann läuft die Sache ...
    alternativ zur Architektenkammer: da der "Kollege" wohl nicht den solidesten Eindruck macht ... kann ein berufsgerichtsverfahren eingeleitet werden ... sollte aber auch über den Anwalt erfolgen.
    wie's weiter geht mit ihrem bv: neuen Kollegen suchen der "gut" ist und unabhängig ... >kammergrtuppe der Architekten fragen oder bei der Architektenkammer unter "architektenprofile" den richtigen suchen., Beispiele ansehen und mit den Bauherren sprechen ...
    hier der Link zu der liste:

    (ich hoffe das klappt hier)
    mw


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