High Noon ... (Achtung, lang!)
BAU-Forum: Architekt / Architektur

High Noon ... (Achtung, lang!)

der Showdown mit unserer Architekt beginnt (= die RG ist da) und Petra sucht schon die Nummer ihres Kardiologen ...
Die eigentliche Frage: Bis auf eine sehr grobe Anfangsschätzung hatten wir nie eine Kostenaufstellung/-Nachverfolgung bekommen, bis dann im letzten Dezember nachträglich gleich rückdatierte Schätzung/Anschlag/Berechnung zusammen ankamen. Die heutige RG nimmt jetzt diesen Kostenanschlag als Berechnungsgrundlage für LPAbk. 5-7, Rohbau + Zimmermann, muss da nicht die seit zwei Monaten gezahlte AbschlussRG herangezogen werden? (Rohbauer enthält z.B. Ringbalken Beton, Zimmermann den gleichen Ringbalken aus Holz, klingt für uns leicht unlogisch). Ist leider keine Kleinigkeit, Kostenanschlag liegt bei 61 T+31 T (R+Z), Feststellung bei 50 T+20 T (Schätzung bei 20 T ...)
Noch etwas: Kann für eine völlig unbrauchbare LP5 (hier Außenputz/Wärmedämmung) das Honorar für diese Teilleistung auch vollständig gestrichen werden? Ausgeschrieben war 'normales' WDVSAbk., geklebt, zur Ausführung kommt jetzt ein Mischsystem mit Einzelzulassung der Hersteller von Befestigung und Dämmung, nach 4 Terminen mit den jeweiligen Technikberatern. Das ursprüngliche System wollten 3 von 4 Firmen 'auf diesem Untergrund' nicht ausführen (ja, es gibt diese Firmen noch, nur die Planerin wollte es trotzdem ...).
Vielen Dank und viele Grüße
P+V
  1. So lang ist es nun auch wieder nicht.

    Servus,
    nachdem der Bauablauf von Seiten der Architektin ja ziemlich chaotisch war, sollten die Rechnungen sorgfältig und objektiv von einem Fachmann geprüft werden. (weiß ich, ist ein "Standardspruch" ...)
    Dann ergibt sich eventuell eine andere Berechnungsgrundlage.
    Das Ganze wird wahrscheinlich in eine Erbsenzählerei ausarten, Streit wird es sicher geben.
  2. Hm, guckt sich das für den Streitwert überhaupt einer an?

    Mein Mann schreibt kurz :-). Hm, dachten wir uns auch, haben aber ein schlechtes Gewissen, bei dem Mini-Streitwert einen Anwalt zu beauftragen. Bis der sich durch den ganzen chaotischen Wust an Schriftwechsel gearbeitet hat, hat er mind. 1 Woche Arbeit auf dem Buckel. Und zum VPB mag ich nicht gehen, weil ja unsere Madame auch für den VPB Arbeitet, und ich (Paranoia?) Angst habe, dass die kungeln.
    Ach, ich könnte ihr mit dem Bulldozer den Hof kurz und klein fahren vor Zorn! Unser jetziger Bauleiter leistet so gute Arbeit, und sie will nochmal dasselbe für vielleicht 10 % der Leistung die er bringt, es ist zum aus der Haut fahren!
    ok, sachlich: Gibt es außer FA für Baurecht noch Fachleute, die man mit Honorarprüfung beauftragen kann?
    Danke + LG, Petra.
  3. um ehrlich zu sein

    ... scheinen da Wut und Hitze den Schreibstil etwas zu beschädigen ;-) Ich habe's jetzt 2x gelesen und find's immer noch wirr. Seit wann haben LPs was mit Gewerken zu tun (Rohbau, Zimmermann, WDVSAbk.?)?
    Was ist eine Feststellung? (die 50+20)?
    naja, evtl. ist es hier auch noch zu heiß ...
    wie dem auch sei: Das Werk der Architekin (Das war doch die Null mit der "Behindertes-Diabetes-Kind"-Ausrede?) muss mängelfrei sein, damit sie Anspruch auf Bezahlung hat. Erst mal auseinaderpflücken, wo sie KEIN Mäbgfelfreies Werk abgeliefert hat. So wie die scheinbar gearbeitet hat, ist die auch nicht in der Lage, eine fehlerfreie Rechnung zu erstellen. Im Gegenteil, vermutlich ist sie noch so blöd und denkt sich: "Denen Zeige ich es, die bekommen eine gesalzene Rechnung" ...
  4. Rechnungsprüfung

    Servus,
    zur Prüfung der Rechnung Eurer Architektin braucht Ihr doch nicht unbedingt sofort einen Anwalt.
    Die Berechnungsgrundlagen müssen sauber aufgedröselt werden, die Kostenverantwortung der Architektin muss auch mit berücksichtigt werden, die Gewerke an denen sie überhaupt mitgearbeitet hat. Dann kommt man schon zu einem Ergebnis, das man der Dame in einem Gespräch näherbringen sollt, bevor die großen Geschütze aufgefahren werden.
    Die Architektin hat ja auch Pflichten:
    • mangelfreies Werk
    • Einhaltung der Kosten
    • prüffähige Rechnung
  5. Rechnungsprüfung ...

    Hallo Familie Leue-Bahns
    Es gibt vereidigte SV's für Honorarfragen. Fragt mich bitte, bitte nicht nach den Kosten. Hier einfach mal bei eurer Architekt. -Kammer nachfragen.
    Abzurechnen ist nach den im Vertrag? genannten Kostenarten.
    Wenn nicht alle Leistungen erbracht wurden, sind diese rauszunehmen. z.B. LPAbk. 5 = 25 %. Für nicht erbrachte Leistungen * (was weiß ich) 0,75 oder so. Hängt halt an den fehlenden Leistungen.
    Die wesentlichen Grundleistungen sind in der HOAIAbk. (siehe z.B. Archifee) aufgeführt.
    Vorsicht mit der WDAbk.. Eure jetzige hochklompizierte ;-) könnte zu einer Einstufung in eine höhere Honorarzone (des Gesamthauses!) führen und als besondere Leistung angesehen werden. Also stille schweigen und genießen ;-)).
    Grundlage des Honorars ist die Kostenermittlung. Wenn Sie nicht alle Gewerke beaufsichtigt hat, dann wie oben über Abminderungsfaktor das Honorar runterbrechen.
    Ihr hattet aber schon wesentlich längere Beiträge  -  oder habt ihr nachträglich redigiert und den Titel übersehen ;-)) ) ).
    Gebt doch mal die wesentlichen Eckdaten der Rechnung an.
  6. Abrechnung für Honorarfragen

    was kostet ein Sv: hier kannst du das nachlesen:
  7. warum eigentlich geringer streitwert für den Rechtsanwalt

    der streitwert richtet sich doch nicht nach der Differenz die rausgefunden wird  -  sondern meines Wissens noch dem Wert des durch den Architekt begleteten Baus  -  da kommt doch einiges zusammen.
    MfG
    jens
  8. "Streitwert" ist wörtlich zu nehmen!

    Es geht natürlich um den strittigen Betrag, der ist der Streitwert. Nicht der Gesamtwert des Hauses, mein Gott!
  9. sicher?

    dachte ich auch mal  -  bis der Richter den streitwert festlegte.
    MfG
    jens
  10. Erstmal Danke

    an alle. Es wird wohl wirklich Erbsenzählerei werden, lieber wäre uns natürlich, sich schnell irgendwo in der Mitte zu einigen. Die Forderung sind noch 8.5 T, wir würden zähneknirschend 5 T zahlen, bisher hat sie schon 12 T bekommen, es ist halt wirklich eine Prinzipfrage (und die sind immer langwierig und teuer, ich weiß ...). In der ersten Kostenschätzung veranschlagt waren übrigens bei Bausumme 160 T insgesamt 12 T für Nebenkosten (Architekt, Statiker, Behörden), ich sehe schon alle Architekten den Kopf schütteln, da kennt halt jemand die eigene Honorarordnung nicht ...
    Wir lassen uns jetzt zunächst von einem Anwalt mal zwei Stunden beraten, dann wissen wir zumindest genauer, wo wir stehen und ob Madame auch bei der RG halbperfekt war. @Dühlmeyer: RG-Daten stellen wir noch zusammen, wir müssen gerade wenigstens drei Zimmer einzugsbereit bekommen :-), das dauert dann einen Moment.
    Gruß
    Volker
  11. Mich kommt da noch was ...

    Werte Leue-Bahns
    In Ausgangsbeitrag steht was von Schätzung (der Schlussrechnung). Ist für die Abrechnung von LPAbk. 5-7 i.d.R. unwichtig. Hier sind die Kosten der Angebote zu Grunde zu legen.
    Und wenn die Architekt  -  auch nur teilweise  -  Bauleitung = LP 8 gemacht hat, kann sie nur nen weiteren Abschlag stellen, aber keine SR. Die geht nämlich erst nach Abrechnung der letzten Leistung  -  auch der nicht mehr von ihr betreuten.
    Ihr müstet der Architekt dann alle Summen geben und sie muss daraus eine Honorarrechnung machen.

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