Grenzbepflanzung
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Grenzbepflanzung

Habe in einem Neubaugebiet ein Haus erstellt. Im Frühjahr möchte ich den Garten anlegen.
Welche Grenzabstände müssen zum Nachbargrundstück eingehalten werden? Mein direkter Nachbar hat zu meinem Grundstück vom Gärtner gleich 2 Laubbäume mit einer Höhe von 3  -  4 m pflanzen lassen. Die Zweige der Bäume ragen bereits bis zu einem Meter über meinem Grundstück. Die Stämme der Bäume stehen ca. 1 m von der Grenze entfernt. Da die Bäume eine Höhe bis zu 12 m erreichen können, werden die Baumkronen im Sommer sehr viel Schatten bringen.
Muss ich es akzeptieren, dass
die Zweige übermeinem Grundstück ragen,
wegen Schatten im Sommer meine Bepflanzung leidet bzw. gar nicht überlebt,
welche Abstände hat der Nachbar einzuhalten?
  1. Nachbarschaftsrecht

    Foto von Oliver Kettig

    Bestimmungen zu Pflanzhöhen/-Abständen sind bundeslandspezifisch im Nachbarschaftsrecht geregelt. Schauen Sie mal hier:

    Laientipp
    Grüße

  2. Noch was

    Foto von Oliver Kettig

    Welcher Teufel hat Sie denn geritten, diese Frage unter "Architektur" einzureihen?!
    ;-)
  3. Grenzbepflanzung

    Sehr geehrter Herr Ketting,
    mich hat kein Teufel geritten. Wenn Sie damit Probleme haben, dass sich bei der Zuordnung auch Fehler einschleichen können, dann müssen Sie damit fertig werden bzw. sollten Sie dann auch nicht Antworten.
    Ich habe mich eben versehen. Sorry!
  4. Kettig ohne n

    Foto von Oliver Kettig

    Wie viele Grinsegesichter muss ich denn noch dran machen? Also los
    ;-);-);-);-)
    Uns seien Sie versichert: Ich werde damit fertig ;-)
    Hoffentlich hilft Ihnen meine Antwort von oben trotzdem
    Grüße
  5. smiley übersehen Herr Rackwitz?

    War doch eher ein Scherz von Herrn Keting, aber nochmal zum Problem: Es gibt auch bestimmte Fristen innerhalb derer Sie eine solche Bepflanzung nur, ggf. unter Hilfe von Rechtsmitteln, beseitigen lassen können. Unverbindlich bin ich der Meinung, es sind zwei Jahre nach Kenntnis bzw. Pflanzung, bin mir aber nicht sicher!
  6. Um der guten Nachbarschaft willen ...

    Um der guten Nachbarschaft willen sollten Sie bald tätig werden. Je länger die Bäume stehen desto weniger begeistert wird Ihr Nachbar sein wenn er den Gärtner noch mal zum Umpflanzen bestellen muss. Werden Sie also schnell aktiv. '
    PS: Mal so als Hausnummer: In Schleswig-Holstein z.B. müsste er bei einem 12 Meter hohen Baum 6 Meter Abstand einhalten (Hälfte der Höhe). Der Baum ist zwar noch klein, aber er müsste eben ansonsten alle paar Jahre umpflanzen ...
  7. wieso?

    das ist landschaftsarchitektur und voll auf Niveau dieses unterforums!
  8. Ägypten?

    Was wollen uns Ihre Worte sagen, Herr Blücher? Sind Sie mit den Beiträgen im Unterforum nicht zufrieden oder empfehlen Sie eine neue Linie der mobilen Gartenarchitektur? :-) '
    Ganz im Ernst: Ich verstehe nicht so ganz worauf Sie hinauswollen!
  9. Geistesblitz!

    Hallo Herr Blücher, das mit dem Unteforum ist mir nach kurzem Nachdenken doch klar (bin gerade in England, die Zeitverschiebung wirkt sich anscheinend doch auf die geistige Präsenz aus). Die Teilfrage nach der Qualität des Unterforums daher bitte streichen.
  10. @Alde off topic

    Foto von Oliver Kettig

    Jetlag in England?! Wow! Und ich dachte immer ich bin empfindlich :) )
    Grüße
  11. @ Kettig OT

    Naja, von den Füssen haut es mich noch nicht, aber so richtig anwesend fühle ich mich eigentlich immer erst ab dem 2. Tag (wobei ich dann bei der hiesigen Küche auch schnell wieder weg will!). ;-) '
    An den Fragesteller: Geben Sie doch mal Ihr Bundesland zum Besten. Es gibt übrigens Länder wie Hamburg, die haben gar kein Nachbarschaftsrecht.
  12. Grenzbepflanzung

    Hallo Herr Alde,
    ich wohne in Niedersachsen, Landkreis Leer/ Ostfriesland.
    Gruß
  13. Ganz einfach:

    Sind sie dem o.g. Link gefolgt? Da steht es in § 50 NachbG ganz deutlich:
    Abstände sind:
    bis zu 1,2 m Höhe 0,25 m
    bis zu 2 m Höhe 0,50 m
    bis zu 3 m Höhe 0,75 m
    bis zu 5 m Höhe 1,25 m
    bis zu 15 m Höhe 3,00 m
    über 15 m Höhe 8,00 m
    Wächst die Planze über die zulässige Höhe hinaus ist sie zurückzuschneiden.

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