das Landratsamt Roth in Bayern war bei mir und überprüfte die angegebenen versiegelten Flächen zur GRZAbk. II - Berechnung. Ich habe zwar bei meinem Bauantrag 2015 eine Freistellung über die Gemeinde erhalten, muss jetzt aber wegen einer Nutzungsänderung eine Genehmigung beim LRA einholen.
Da ich keinen Rasen mehr wollte, habe ich die Freiflächen mit Kies und Pflanzen bedeckt.
Das Landratsamt meinte, dass wäre nun wegen des Kies eine versiegelte Fläche und müsste in der GRZ II - Berechnung aufgenommen werden. Auf meine Frage, wo das denn stünde, wussten Sie selbst keine Antwort.
Allerdings muss ich natürlich jetzt den Nachweis erbringen, dass das Regenwasser natürlich durch den Kies ins Erdreich gelangt, also eigentlich keine Versiegelung darstellt.
Nun fällt es mir natürlich leichter, wenn ich aus dem Gesetz oder der Rechtsprechung (Urteile, etc.) argumentieren könnte, dass der Kies keine Versiegelung darstellt.
Ich bitte um fundierte Antworten ohne subjektive Meinungen. Zielführend wären wie gesagt Gesetzesstellen oder einschlägige Rechtsprechung.
Vielen Dank.