Mitgliedschaft AKBW bei berufsfremder Tätigkeit
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Mitgliedschaft AKBW bei berufsfremder Tätigkeit

Hallo zusammen,

ich schreibe mal hier ins Forum, da ich trotz intensiver Internetrecherche keine eindeutigen Antworten finden konnte.

Ich bin studierter Architekt und habe zunächst einige Jahre im Angestelltenverhältnis gearbeitet bevor ich freiberuflich tätig war. Seit rd. 6 Jahren bin ich Mitglied der AKBW und des zugehörigen Versorgungswerks. Ich werde meine Architektentätigkeit in Kürze aufgeben und auf absehbare Zeit (eventuell für immer) nicht mehr als Architekt tätig sein, sondern im Angestelltenverhältnis berufsfremd arbeiten.

Kann ich trotzdem weiterhin in der Architektenkammer bleiben oder muss ich austreten (bzw. werde ich ausgetreten)?

Falls ich irgendwann doch nochmal als selbstständiger Architekt tätig sein möchte, dachte ich zu bleiben. Oder wäre das hierfür gar nicht erforderlich, weil ich dann zu einem späteren Zeitpunkt ganz einfach wieder in die Kammer eintreten könnte? Die Voraussetzungen habe ich ja bereits bei meiner erstmaligen Aufnahme in die Kammer erfüllt ...

Und falls ich in der Kammer bleibe, wie berechnet sich dann mein Beitrag?

Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, vielleicht hat ja die/der eine oder andere auch schon derartige Erfahrungen ...

Vielen Dank

  • Name:
  • Paul
  1. Überlegung

    Foto von Thorsten Bulka

    Warum fragst du nicht die "Kammer" direkt?
    • Name:
    • TB
  2. Überlegung2

    Sie verlieren die Bauvorlageberechtigung, Sie haben keine Berufserfahrung in Folge, eine Neuanmeldung wird schwierig. Zu prüfen wäre eine freiwillige oder sonstig reduzierte Mitgliedschaft mit der Sie auch weiterhin beim Bauamt als vorlageberechtigt gelten. Wenn man mal die Mitgliedschaft hat, so gibt man diese nicht leichtfertig auf.
  3. Ein anderes Problem wird sein ...

    dass Sie evtl. bei einer Festanstellung in Vollzeit wieder zurück in die Deutsche Rentenversicherung müssen. Die Rentenversicherung des Versorgungswerkes können Sie dann mit einem verminderten Beitrag als Zusatzversicherung weiter laufen lassen. Wenn Sie dort ganz aussteigen kommen Sie nie wieder rein, auch wenn Sie später wieder mal als freier Architekt arbeiten werden.

    So war das zumindest bei mir als Berliner Bauingenieur, der Baukammer und der zugehörigen Kasse.


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