Hauptgebäude ohne Balkon : 6,99 m x 12,99 m = 90,80 m² Grundstücksgröße 283 m² 90,80 m² : 283 m² = 0,32 GRZ Zulässige GRZ ist 0,30 laut Lageplan habe also eine leichte Überschreitung von 0,02 GRZ.
Der Balkon hat eine Breite von 6,99 m x 2,00 m 6,99 m x 14,99 m = 104,78 m² 104,78 : 283 pm = 0,37 GRZ
Habe ich jetzt eine GRZ von 0,37 wegen dem Balkons? Der zuständige Bauamtmitarbeiter der dieses genehmigt hat ist in Rente gegangen. Sein Nachfolger hat mir erklärt, dass da ein Fehler unterlaufen ist aber mir die Baugenehmigung nicht weggenommen wird. Ich hoffe Sie können mir helfen. Mit freundlichen Grüßen K. Schatz
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