Wir haben zurzeit riesigen Ärger mit unserem Architekten bzw. den von ihm erstellen Bauplänen.
Zum Jahreswechsel hin, haben wir einen Bauantrag für ein Zweifamilienhaus eingereicht, welcher im Rahmen des Freistellungsverfahrens auch bereits in diesem Jahr bewilligt wurde.
Daraufhin haben wir den Statiker mit der Berechnung beauftragt. Dieser hat aber bei der Berechnung einige fachliche Mängel in den Plänen aufgedeckt:
1) Ein Teil der Maßkette im EGAbk. ist fehlerhaft
2) Es wurde eine Betontreppe eingezeichnet (F90a Feuerschutz), wobei uns jetzt mündlich im Nachgang durch den Architekten zugesichert wurde, dass wir auch nur wie geplant eine Holztreppe einbauen dürfen
3) Im Haus gibt es zu einer Hausseite einen Versatz über ca. die Hälfte der Wand von 88 cm. Durch musste das Dach in diesem Bereich heraus gezogen werden. Der Architekt hat bei der Planung nicht bemerkt, dass dadurch die Dachsparren in die Hauswand stoßen würden. Das heißt, so kann nicht gebaut werden - eine Lösung wird aktuell erarbeitet.
4) Der Vermesser hat im Lageplan diesen Versatz mit 1 m bemaßt - in den Plänen des Architekten stehen jedoch 88 cm.
Nun zu meinem Fragen:
1) Der Architekt behauptet, dass jegliche Änderungen, die jetzt an den Plänen erfolgen müssen, konform mit der Baugenehmigung seien und deshalb die korrigierten Pläne nicht bei der Stadt eingereicht werden müssen?! Ist dies richtig?
2) Hätte diese Mängel nicht auch bereits dem Architekten auffallen müssen? Zu welcher Leistung ist er nun verpflichtet? Muss er sich aktiv an der Lösung beteiligen und die Pläne ändern?
3) Darf eine Holztreppe eingebaut werden, obwohl der Plan etwas anderes vorsieht?
Ich bedanke mich vorab für jeden Rat- Gruß C. l.