Architekt hat zu viel geplant
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architekt hat zu viel geplant

Guten Tag liebe Helfer,

wir wollen unser altes Haus BJ 1928 Hessen, sanieren und wohnlich machen.
Dafür haben wir einen Architekten beauftragt (Ohne Vertrag nur mit einem von Ihm verfassten Protokoll allerdings mit Kostenvorgabe).

Nov. 2010:
Kostenschätzung 110.227 € netto
Angebot vom Architekten für LPAbk. 1-6:14.063,- € brutto

Juni 2011:
Kostenaufstockung auf max. 160.000 € brutto (Mit uns abgesprochen und im Protokoll niedergelegt)

November 2011:
Eine halbe Stunde vor Abgabe beim Bauamt um Zuschüsse zu bekommen und nach schon 2x verlegen des Abgabetermins 214.000 € brutto,
mit der freundlichen Aufforderung jetzt 20.863 € für die Planungsleistung zu überweisen.

Wir haben bei jedem Termin mit unserem Architekten darauf hingewiesen, er solle uns sofort Bescheid sagen, wenn wir die Planungs oder Baukosten in die Höhe treiben.
Ein Dachbodenausbau wurde trotzdem angefangen, obwohl alle anderen Kosten schon unser Budget überstiegen haben.
Eine Nachbesserung konnte auf Grund seiner mangelnden Zeitplanung und dem Vorziehen anderer Kunden nicht stattfinden.

Wir können  -  und das weiß auch unser Architekt, dieses Bauvorhaben so nicht durchführen da unsere max. zur Verfügung stehenden Mittel bei weitem überschritten worden sind. Dafür sollen wir jetzt auch noch mehr zahlen?

Können Sie mir einen Tipp oder vergleichbare Situationen nennen wie wir mit unserem Architekt umgehen sollen. Wir wollen nicht unfair sein  -  aber wollen auch nicht unfair behandelt werden. Wir sind jetzt leider total am Ende mit den Nerven  -  Ihre Hilfe wäre sehr nett.

Vielen Dank!
Johannes und Liane

  • Name:
  • Johannes
  1. Wenn ...

    und ich betone nochmal  -  WENN  -  in dem Protokoll eine verbindliche Kostenobergrenze von 160.000 € fixiert sein sollte, wäre eine Planung, deren Kosten diese Summe überschreiten, schlicht nicht zu gebrauchen, damit wäre das Planungsziel nicht erreicht und Sie müssten gar nichts zahlen.
    ++++
    214.000 brutto sind rd 180.000 € netto = max. anrechenbare Kosten.
    Damit komme ich selbst wenn ich die sehr unwahrscheinliche Honorarzone IVAbk. Höchstsatz ansetze und den max Umbauzuschlag von 80 % ansetze, nicht einmal in die Nähe von 20.000 € Honorar, wenn ich davon ausgehe, dass es bei "Planungsleistungen" um die Leistungsphasen 1  -  4 geht.
    Wie hat der Kollege denn diese Zahl näher erläutert. Oder schreibt er nur:
    Überweisen Sie bitte 20.000 € auf das Konto XYZ?
    DAS wäre auch für eine Abschlagsrechnung deutlich zu dünn.
  2. Die Grundlage für die Rechnung

    Dankeschön vorab für Ihr Interesse!
    Die Angaben sind wie folgt:
    4 % Nebenkosten pauschal
    60 % Umbauzuschlag

    LPAbk. 1-6

    Die letzten beiden LVAbk. haben sich verringert auf 16 % statt 25 % und 5 % statt 10 %.

    Laut HOAIAbk. 2009 (ebenfalls Grundlage für diese Rechnung)
    stimmt die Berechnung des Planers.

    Ich glaube (leider habe ich die Rechnung gerade nicht vorliegen)
    Anrechenbare Kosten 176.000 € inklusive ca. 36.000 € Haustechnik (Steckdosen und 2 Badezimmer + 8 Heizkörper)

    Wir sollen eine Wohnfläche von 150 m² bekommen + Keller.

    Die Planung als solches sieht stimmig aus. Geplant hat er. Es stellt sich nur für uns die große Frage, ob das fehlende wirtschaftliche Interesse ausreicht die zusätzlichen 6000,- € zu streichen. Die ersten 14.000 € habe ich bezahlt, obwohl die vorliegende Planung so nicht durchgeführt werden kann.

    Ich weiß nicht, wie außerhalb der allgemeinen HOAI Aufstellung eine solche Planung kostet. Wir haben uns damals für diesen Architekten entschieden, weil das Amt für ländlichen Raum ihn als Ansprechpartner vorgegeben hat. Um Einen Zuschuss zu erhalten haben wir uns dann auch für Ihn entschieden  -  obwohl er meines e.A. eine Stolze Summe für seine Planung haben möchte  -  ohne Baubetreuung versteht sich.

    Danke für die Antwort!
    Johannes und Liane

  3. Nochmal ganz deutlich ...

    wenn die Planung zu teuer ist, hat er GAR KEINEN Anspruch auf ein Honorar!
    +++
    Wenn ich Ihre Angaben mal zurückrechne, komm ich auf HZ III Mindestsatz. Das mag erstmal i.O. sein.
    Aber:
    Ohne schriftlichen Vertrag gibt es nur 20 % Zuschlag und Nebenkosten nur zum Nachweis.
    Also ist die Rechnung sachlich schon mal falsch!
    +++
    An sich steht Ihnen als Kunde eines Architekten auch die Rechtsberatung der zustndigen Architektenkammer zu.
    Und ggf die Schlichtungsstelle dort.
    Schauen Sie doch erstmal, was Sie so erreichen können, das ist wenig Mühe und kostet nicht gleich einen Rechtsstreit.
    Außerdem ist es erstmal unverbindlich. Erst wenn Sie einen evtl. Schiedsspruch anerkennen, ist das ganze verbindlich.

  4. Angebot

    Ich habe ein Angebot vom Architekten erhalten mit den genannten Angaben.
    Dieses Angebot berief sich auf die Bausumme von 110.227 €.

    HZ III und Mindestsatz passt soweit.
    Die Nebenkosten und der Umbauzuschag sind ebenfalls aus dem ersten Angebot.

    Vielmehr geht es mir um das Vorgehen. Darf ein Planer auch nach mehmaligen Fragen nach der Kostenschätzung und nach der mündlichen Anweisung: "Sobald wir einen Wunsch äußern, das die Planungs oder Baukosten über unser Maximum hebt bitte rechtzeitig Bescheid sagen! " Trotzdem in diesem Rahmen über unserem vereinbarten Maximum Betrag liegen? Nochmal zum Vergleich: Am Anfang geschätzer aber schriftlich vorliegender Betrag vom Architekten: 110.000,- € dann im Protokoll 160.000 € maximales Budget (Zählen hier nicht auch die Plaungskosten dazu?) Jetzt 214.000 € zzgl. Planungskosten i.H. von 21.000 €.

    Morgen treffe ich mich mit dem Architekten vom Amt f. ländlichen Raum. Ihn werde ich darauf auch nochmal ansprechen.

    Vielen Dank schon mal!
    Johannes


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