ist bei Bodentiefen Fenstern eine "Umwehrung" zwingend erforderlich?
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ist bei Bodentiefen Fenstern eine "Umwehrung" zwingend erforderlich?

Guten Tag zusammen,
wir haben im Staffelgeschoss (in NRW) über einem ca. 160 cm breiten Dachvorsprung zwei schmale, Bodentiefe, abschließbare Fenster ohne eine sogenannte Absturzsicherung. Nun kommt das Bauamt und verlangt die Anbringung von Fenstergittern.
Mal abgesehen von den bautechnischen Problemen nachträglich Fenstergitter in eine 30 cm dicke Laibung zu bringen, wollen wir keine Gitter und auch zweigeteilte Fenster mit unterem Festteil gefallen uns nicht. So sind wir auf der Suche nach Alternativen.
Fragen:
a) Kann das Bauamt auf der Anbringung von Fenstergittern bestehen?
b) Könnte man die Forderung nach Fenstergittern abwenden, indem man die Griffe zum Öffnen der Fenster entfernt, damit die Fenster nicht mehr zu öffnen sind?
c) Was gäbe es sonst noch an Alternativen?
Mit freundlichem Gruß,
B. Wagner
  • Name:
  • B. Wagner
  1. Was liegt außen vor den Fenstern?

    Bauamt fordert die Gitter wohl als Absturzsicherung. Was ist draußen vor dem Fenster  -  Dachfläche oder Terrassenfläche mit ausreichender Umwehrungshöhe?
    Wenn die Umwehrung sein muss, bliebe vielleicht noch eine teure aber schöne Lösung aus VSG-Tafeln als Umwehrung/Brüstung.
  2. ---

    Vor dem Fenster ist eine kiesbestreute Dachfläche von ca. 1,60 m Tiefe quasi als Dachvorsprung, ohne Umwehrungen. Darunter, ca. 1,20 m zurückgesetzt, das Erdgeschoss mit ca. 3,00 m Raumhöhe.
    Gruß, B. Wagner
    • Name:
    • B. Wagner
  3. Das BA will

    mit seiner Vorgabe verhindern, dass diese umwehrungsmäßig ungesicherte Dachfläche betreten wird. Ihr Vorschlag die Fenstergriffe abschließbar zu gestalten funzt nur als Kindersicherung, vermeidet aber nicht, dass Erwachsene aufs Dach laufen.
    Es müsste im Prinzip eine Festverglasung sein, aber wie wollen Sie dann lüften?
  4. Missverständnis

    es hieß "Griffe entfernen", nicht abschließbare Griffe. Das hat während der Bauphase unserem Amt gereicht (unter Hinweis auf "keine Kinder im Haus"), unterscheidet sich aber absolut nicht von Festverglasung  -  solange man die Griffe nicht nach der Kontrolle wieder anschraubt.
    Ich glaube allerdings nicht, dass sich die Herrschaften vom Bauamt auf so eine Bauernschlaue Dauerlösung einlassen werden.
    Es müsste auch genehmigungsfähig sein, die Brüstung innen vor dem Fenster zu haben, z.B. als "abgezäunte Blumenecke". Ich weiß, schräger Gedanke, aber lasst mal nen Schlosser kommen, wenn der schon länger im Geschäft ist, fällt dem vielleicht irgendwas Schlaues zu dem Problem ein. Und vor (!) der Ausführung das Amt fragen ...
  5. Noch eine Frage zum Thema

    Danke für die Antworten!
    Eine Antwort zu Uwe Tilgners Frage zur Raumlüftung:
    Das Zimmer hat drei Fenster. Das dritte ist allerdings ein "normales" Fenster mit 110 cm Brüstungshöhe.
    Und nun zur (theoretischen) Frage:
    Wenn wir jetzt ein fertiges Einfamilienhaus kaufen würden, bei dem im 1. Stock ein Fenstergitter fehlt, käme dann irgendwann das Bauamt oder eine andere Behörde und würde von uns verlangen, das Fenstergitter nachträglich einbauen zu lassen?
    Gruß, B. Wagner
    • Name:
    • B. Wagner
  6. Antwort des zuständigen Bauamtes

    Hallo zusammen,
    ein Sachbearbeiter des hiesigen Bauamtes, Abt. Bauordnung, hat mir heute bestätigt, dass es genügt, wenn die Fenster grifflos und damit nicht zu öffnen sind. Einzige Bedingung, es muss VSG-Verglasung vorhanden sein. Die von uns verwendete A3-Verglasung würde dieser Bedingung genügen.
    Ergo, wir brauchen kein Außengitter.
    Gruß, B. Wagner
    • Name:
    • B. Wagner

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