Architekt fordert Teilabnahme nach Schlussrechnung für LP1-8
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architekt fordert Teilabnahme nach Schlussrechnung für LP1-8
unser Architekt hat die Schlussrechnung gestellt, die wir nur zu 1/2 bezahlt haben, da nach unserer Auffassung die LPAbk. 1-8 nicht abgeschlossen sind.
Nun fordert der Architekt die förmliche Teilabnahme für seine Leistungen. Wörtlich: es sieht nicht ein, dass seine Gewährleistungszeiten an die Ausführung der Mängelbeseitigung seitens der Gewerke geknüpft wird, da könne er ja lange warten.
Zur Info: wir haben noch 3 Abnahmen vor uns, da bei 3 Gewerken Mängel vorlagen bzw. noch vorliegen. Eine Schlussrechnung seitens eines Gewerkes wurde noch nicht gestellt und bei einem Gewerk steht evtl. ein längerer Prozess mit Gerichtsverfahren bevor.
Die behördliche Bauabnahme war schon vor einigen Monaten. Wir mussten auch zwangsweise einziehen, da unser vorheriges Eigentum zu einem festen Termin geräumt werden musste, was dem Architekten bewusst war. ach so: alle Gewerke wurden einzeln vergeben - kein Generalunternehmen.
Frage: Hat der Architekt Anspruch auf eine Teilabnahme und komplette Zahlung seines Honorars oder nicht?
(LP 9 ist nicht vereinbart, liegt uns aber mit Blankounterschrift seitens des Architekten als separate Vereinbarung vor und könnte von uns noch in Anspruch genommen werden)
-
Buntes Durcheinander
Au man.1) Schlussrechnung ist fällig, wenn ALLE Leistungen erbracht sind!
2) Der Architekt kann die Schlussrechnungen der Firmen endgültig prüfen, nur Sie müssen diese noch nicht bezahlen.
3) Wenn es so dumm läuft, dass Sie gegen einen Bauunternehmer klagen müssen, bedeutet das nicht automatisch, dass der Architekt keine Abnahme bekommen kann. Wenn er natürlich mit Schuld hat ...
Das kann aber nur ein RA aufdröseln.4) Wenn Unternehmer keine Rechnung stellen, muss diese eingefordert und ggf. vom Architekten aufgestellt werden. => RA
5) Ggf haben Sie mit dem Einzug eine stillschweigende Abnahme der Handwerkerleistungen vollzogen.
Hier sollten sich beide Seiten bei der zuständigen AK mit der Schlichtungsstelle zusammensetzen und einen für alle möglichst schmerzfreien Weg aus dem Loch suchen. -
zusätzliche Erläuterungen
zu 1) Es fehlen wie gesagt noch Abnahmen, der Architekt hat noch keine abschließende Kostenfeststellung nach DINAbk. gemacht und die Aufstellung der einzelnen Gewerke mit den jeweiligen Gewährleistungszeiten liegt auch noch nicht vor (kann ja auch nicht, weil 3 Gewerke noch nicht von uns abgenommen worden).
Des weiteren wissen wir nicht, was der Architekt nach HOIA Vertrag noch auszuhändigen hat. z.B. wurde ein Bautagebuch geführt. Haben wir Anspruch darauf? Sind noch andere Dokumente vom Architekten zu liefern? Wer kennt sich aus?
Nach Ihrer Aussage wäre demnach die Schlussrechnung für den Architekten noch nicht fällig?!
zu 3) Hier haben wir bereits einen Fachanwalt eingeschaltet, da uns die Kiste zu heiß wird (grobe Fehler in der Elektrik deren Ursache wir nicht kennen, bereits 2 mal kompletter Beleuchtungsausfall innerhalb von 6 Wochen ohne Erklärungsversuche des Unternehmers).
zu 4) Die Schlussrechnung ist noch nicht gestellt, weil das Gewerk bis letzte Woche noch nicht fertig war (Arbeiten an der Außenfassade). Soll jetzt der Architekt hierfür eine Kostenschätzung vornehmen oder wie soll ich das verstehen?
zu 5) Wie schon gesagt, sind wir eingezogen, als noch nicht alles fertig und mängelfrei war. Die förmliche Abnahme wurde mit den Gewerken im Bauvertrag festgelegt. Davon abgesehen, waren die Gewerke zum Teil bei Einzug noch nicht oder noch nicht mängelfrei erbracht. Ich gehe davon aus, dass sich die "stillschweigende Abnahme" damit erledigt hat. -
Vorsicht in Sachen Elt ...
Wenn Sie dem Architekten hier an den Wagen fahren wollen, sollten Sie bedenken, das die Planung und Bauleitung für Elt nicht zu den originären Architektenaufgaben gehört.
Hat der Architekt hierfür also bisher kein Honorar GESONDERT berechnet, könnte er das nachholen!
Das kann teuer werden.Auch kann der Architekt nicht am "langen Arm" verhungern, nur weil Sie bestimmte Handwerkerleitungen nicht abnehmen (können).
Hier ist es Ihre Pflicht, durch angemessene, aber kurze Fristen und eine ggf. notwendige Kündigung und Fertigstellung durch Dritte für einen zügigen Baufortschritt zu sorgen.
Das gehört zu Ihren Pflichten dem Architekten gegenüber.Schlussrechnungen sind vom Unternehmer zeitnah zu stellen. Macht er das nicht, müssten Sie ihn dazu auffordern und ggf. die Rechnung vom Architekten/Dritten kostenpflichtig aufstellen lassen.
Auch hier müssen SIE durch entsprechenden Druck für angemessen kurze Fristen sorgen.Das Vereinbaren einer schriftlichen Abnahme bedeutet nicht unbedingt, dass es nicht zu einer stillschweigenden Abnahme gekommen sein kann, denn immerhin nutzen Sie ja die erbrachten Leistungen und verschleißen sie damit.
Ich gehe davon aus, dass hier beide Seiten keine "blütenweisse Weste" haben.
Der Architekt nicht, aber Sie auch nicht, wenn Sie schlurigen und pfuschenden Firmen nicht den nötigen Dampf machen.
Denn das können als Vertragspartern nur Sie, da ist Ihnen der Architekt sozusagen ausgeliefert.
Und wenn es im Rechtsstreit zur Feststellung kommt, dass Sie verzögert haben, hat der Architekt vielleicht bessere Karten als ihm zustehen. -
etwas parteiisch
Herr Dühlmeyer,
ich empfinde Ihre Aussage doch sehr einseitig parteiisch. Aber wie ich sehe, sind Sie selbst Architekt.
Leider wurde meine Frage, auf Aushändigung welcher Unterlagen ich Anspruch habe, überhaupt nicht beantwortet.
Im übrigen: Die Firmen wurden mir zum Teil vom Architekten selbst als äußerst zuverlässig empfohlen und von Verzögerungen, die ich zu verschulden hätte, kann überhaupt nicht die Rede sein.
Inzwischen habe ich mich anwaltlich beraten lassen. Mein Anwalt sieht die Sache doch wesentlich differenzierter als Sie.
Ich bedauere hier im Forum eine Frage gestellt und eine objektive Meinung erhofft zu haben.
Trotzdem Danke für Ihre Bemühungen. -
Was Ihr Anwalt sieht
ist das eine. Was dann VOR GERICHT herauskommt ist das andere.
Und Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht immer das gleiche.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie Ihr Recht bekommen. Nur könnte ein Richter (bzw. der Anwalt der Gegenseite), das ganz anders sehen.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Schlussrechnung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Abdichtung Lichtschacht
- … Niemand geht wegen der beschriebenen Arbeiten zum Architekten, das ist völlig weltfremd. Wenn die Baufirma nicht genug Sachverstand …
- … dann an die Wand anzuschließen ist? viel Glück bei sowas ohne Architekt! …
- … Hier eine Abnahmeverweigerung und Verweigerung der Schlussrechnungszahlung zu empfehlen ist doch grob fahrlässig. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt macht zu viele Vorschläge und berechnet sie
- … Architekt macht zu viele Vorschläge und berechnet sie …
- … Wir haben uns schon vor Beauftragung des Architekten und der Baufirma ein Programm für Hausplanung (Sweet Home …
- … der Plan ist sehr schön gemacht, so sollen wir es dem Architekten geben, der es so zeichnen und dann den Bauantrag fertigmachen …
- … Wir haben den Architekt beauftragt und ihm unsere Pläne gegeben, er meinte damit kann er sehr viel anfangen weil wir so eine genaue Vorstellung haben, die auch realistisch und möglich ist. …
- … Beim Architekten kann man sehr lange Entwürfe als Aquisition verlangen. Man …
- … möchte ja wissen, ob der Stil des Architekten auch dem Bauherrn gefällt. …
- … Was also nicht vereinbart war, ist auch nicht zu bezahlen! Darüber hinaus darf der Architekt natürlich Vorschläge machen. Werden sie aufgegriffen, müssen sie bezahlt werden. …
- … Ein böser Bauherr hatte mehrere Architekten zu Entwürfen aufgefordert und eine Präsentation verlangt. …
- … Wenn der Architekt unverlangte Enwürfe bezahlt haben will ist wohl das Vertrauensverhältnis nachhaltig …
- … Den kostenpflichtigen Teil der Rechnung sollte man dann mit dem Zusatz Schlussrechnung zügig bezahlen und den Vertrag noch einmal ausdrücklich kündigen. …
- … Anspruch auf Herausgabe der bestellten und erstellten Unterlagen. Weigert sich der Architekt, gibt es keine Mäuse. …
- … In vielen Bundesländern ist es nicht erforderlich für einen Anbau einen Architekten zu beauftragen. Das darf auch ein Maurermeister, Zimmermannsmeister, Bautechniker oder …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt hat alles ruiniert
- … Architekt hat alles ruiniert …
- … Wir gingen also letztes Frühjahr auf Empfehlung zu einem ortsansässigen Architekten, der sofort Feuer und Flamme für unser Projekt war, …
- … mal ausschauen könnte. Nach einigen Änderungen war es perfekt und der Architekt meinte wir kommen locker mit 210.000 hin, schlüsselfertig, das haben wir …
- … stattfinden sollte die Gasleitungen, Wasserleitungen und Stromleitungen verliefen. Wir sprachen den Architekten darauf an und der meinte, dass das kein Problem sei. …
- … Wir bekamen auf die Ausschreibungen des Architekten drei Angebote zwischen 90.000-100.000 für den Rohbau. Ich habe gedacht …
- … damit wäre das Teuerste an dem Ganzen erledigt und den Architekten um eine detaillierte Kostenschätzung gebeten um zu sehen, ob wir mit diesem Betrag unter, über oder drin sind in seiner Schätzung. Ich habe nie eine bekommen. Er sagte nur, das passe schon alles. …
- … Zwischenzeitlich war ein unabhängiger Sachverständiger der KfW bei uns, der uns in einem vertraulichen Gespräch darauf hinwies, dass die Planung des Architekten den Rahmen sprengen wird, da er nur mit den …
- … geplante Summe bereits überschritten. Ich habe des Öfteren versucht mit dem Architekten darüber zu sprechen. Aber er hat mich jedes Mal stehen …
- … für die wir uns entschieden haben, hatte auch das LVAbk. unseres Architekten bekommen und uns aufgeklärt, dass vieles vergessen wurde, u.a. die …
- … der Baufirma für den Rohbau stapelten sich die Regiezettel, die der Architekt alle unterschrieb, ohne uns darüber zu informieren, dass erhebliche Mehrkosten auf …
- … zu und eröffnete uns in einem ebenfalls vertraulichen Gespräch, dass der Architekt nun andere Steine (die Teuersten der teuren, T-7, Mehrkosten 28.000!) …
- … nix, und haben gesagt, dass diese Änderung nicht gemacht wird. Der Architekt meinte dazu nur, dass das eben die besten Steine sind und …
- … Angebot für die Fassadendämmung über 63.000 bekommen haben, habe ich den Architektenvertrag gekündigt. …
- … aber immer noch knapp 5.000 und hat noch eine zuzsätzliche Abschlussrechnung angekündigt. Insgesamt hätte sich sein Honorar auf knapp 30.000 belaufen, bei …
- … nicht nur deswegen - unverzüglich zu einem Anwalt für Honorar- und Architektenrecht, um zu retten, was noch zu retten ist. …
- … vorgreifen zu wollen, hier noch ein paar Stichworte zum Verhalten des Architekten: …
- … bis ins Mark erschüttert ist - suchen Sie sich einen anderen Architekten, der Ihnen hilft, zu retten, was noch zu retten ist …
- … aber immer noch weit über den geplanten 210.000 (Summe nur im Architektenvertrag festgehalten), kann er einfach so den finanziellen Rahmen sprengen? Das …
- … Bitte nicht böse sein, aber mir kommt kein Architekt mehr in's Haus.. Die Baufirma und die Zimmerer haben mir …
- … gesagt, dass sie bisher dem Architekten eher darüber aufgeklärt haben was an seinen Plänen umsetzbar ist und was nicht. Er meinte dann immer nur, gut, dann sollen sie es so machen. Daher die vielen Regiezettel. z.B. hat er den Keller im Anbau mit 2,70 m Deckenhöhe geplant (ich habe es leider zu spät bemerkt, war auf den Plänen für mich nicht gleich ersichtlich). Den dadurch extrem tiefen Aushub und die damit verbundene nötige Unterfangung von 1 m Höhe hatte er allerdings nicht mit eingeplant, darauf hat ihn der Bauleiter aufmerksam gemacht. Als die Baufirma vom ihm wissen wollte wie tief sie ausheben sollen, hat er geantwortet, sie sollen auf die Pläne schauen, da steht alles drauf. (Da stand ich sogar daneben.) Abgesehen davon stimmen keine m² oder m³ Zahlen mit dem Tatsächlichen überein, es wurden keine Aufleger für die Decken geplant, Decke zwischen Erdgeschoss und 1. Stock wurde komplett vergessen und und und ... Noch schlimmer kann es doch ohne Architekt auch nicht kommen?! …
- … brauchen doch keinen Architekten, oder? …
- … Mir kommt kein Architekt mehr ins Haus ... …
- … werden Sie alleine mit Ihrem Anwalt keine Chance haben, Ihrem Ex-Architekten die Hammelbeine lang zu ziehen, weil Anwälte zwar Jura können, …
- … da brauchen die fachliche Hilfe, die hier eben nur ein anderer Architekt geben kann. …
- … auf dem allerallerschnellsten Weg zu einem Fachanwalt für Baurecht. Wenn Ihr Architekt tatsächlich entgegen Ihrer Vorgaben gehandelt und Kosten/Schäden versursacht hat und …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - kann der Architekt haftbar gemacht werden?
- … kann der Architekt haftbar gemacht werden? …
- … Ich benötige dringend Rat. wir haben im letzten Jahr unseren Traum vom Eigenheim realisiert (NRW). wir haben dafür einen Architekten auf Empfehlung gewählt. wir haben in uns auf eine …
- … was realistisch für uns war und das wurde auch so vom Architekten realistisch eingestuft. das Grundstück schlug mit 70 t zu buche. …
- … fürs Haus. so weit , so gut. die DINAbk. 276 des Architekten betrug 158 t die zur Finanzierung bei der Bank eingereicht …
- … schießen werden, so um ca. 35000 ! Schnell nen Termin mit dem Architekten gemacht, der konnte das nicht nachvollziehen, sei doch alles im …
- … Dezember klar war, was ist denn jetzt so dringend? Hat der Architekt seine Schlussrechnung gestellt? …
- … Ein Architektenhaus ist kein Produkt von der Stange. Viele Dinge können daher …
- … Ob der Architekt haftbar gemacht werden kann? Wohl nur dann wenn er nachweislich Fehler …
- … es gab nichts an Sonderwünschen. es wurde durchaus reagiert, indem der Architekt Gewerke nachberhandelt hat. warum wir erst jetzt diesen weg gehen ist …
- … beschrieben. Es bleibt aber die Frage: Wie bekomme ich von einem Architekten ein Haus nach meinem Budget und nicht nach seinen Preisvorstellungen. …
- … mehr, also verschulde dich einfach mehr). Wie bekomme ich also den Architekten dazu sich ans Budget zu halten. Kann dazu mal ein …
- … 1.253,97 EUR/m². Kostenmehrung also 158,73 EUR/m². Wohlgemerkt: für ein Architektenhaus in Massivbauweise, nicht für einen Bleistifttempel mit Spanplatten wie sie …
- … 235.000 netto (Kalkulationsgrundlage des Architekten) zzgl. 19 % MwSt ergibt 280.000 (Endpreis für den Verbraucher). Was …
- … also werfen Sie dem Architekten vor, außer vielleicht, dass er diesen Unterschied vorab nicht ausreichend kommuniziert hat? …
- … >235.000 netto (Kalkulationsgrundlage des Architekten) zzgl. 19 % MwSt ergibt 280.000 (Endpreis für den Verbraucher). …
- … Was also werfen Sie dem Architekten vor, außer vielleicht, dass er diesen Unterschied vorab nicht ausreichend kommuniziert hat? …
- … Ich könnte mir denken, dass das auch für Architekten gilt. Es se denn, der Kunde des Architekten …
- … Waren in den 165 Tsd auch die Architektenkosten enthalten? …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag
- … Architektenvertrag …
- … ich habe eine Frage zum Architektenvertrag bzw. zur Abrechnung. …
- … Architekten mit allen 9 Leistungsphasen beauftrag. …
- … Leistungsphasen beauftragt haben gehen wir davon aus, dass spät. bei der Schlussrechnung das Honorar nach den tatsächlichen Baukosten ermittelt wird. Also auch die …
- … Frage. Wenn beispielsweise die Malerarbeiten in Eigenleistung gemacht werden, kann der Architekt dafür ein Honorar verlangen wenn er diese Arbeiten ausgeschrieben hat.? Und …
- … Ihrer Logik folgend bekäme der Architekt dann kein Honorar. …
- … ... ein schwieriges Thema, da diverse Gerichte den Architekt mindestens in der Beratungspflicht sehen, wenn der Bauherr was selber machen …
- … will. Soll heißen, der Architekt kann sich zwar schriftlich von der Überwachungspflicht entbinden lassen, muss aber dennoch den BH vorab erklären, wie er alles richtig machen muss und hinterher, wenn andere vom Architekt überwachte Gewerke auf die Bauherren-Eigenleistung draufgehen sollen, dann hat der …
- … Architekt wieder die volle Überwachungspflicht bei der Übernahme der BH-Eigenleistungen. Tolle Kiste …
- … Also kann der Architekt die BH-Leistungen gleich mit überwachen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kann ich den Architekten jetzt noch haftbar machen?
- … Kann ich den Architekten jetzt noch haftbar machen? …
- … Hallo , nach einem Brandschaden in 2004 haben wir unser Haus mit Hilfe eines Architekten wieder aufbauen lassen. Wir hatten mit diesem einen Vertrag …
- … Kann ich den Architekten für diesen Fehler haftbar mittels seiner Architektenhaftpflichtversicherung machen? …
- … Wann war den Schlussabnahme des Wiederaufbaus (hilfsweise Schlussrechnungsdatum)? …
- … Adresse. Gehen Sie zu einem Baurechtsanwalt und nehmen Sie Statik, und Architektenvertrag mit. …
- … Architekten, Vorsatz oder Unfähigkeit des Bauleiters oder wegen verstecktem Mangel. …
- … Daher wäre zunächst zu klären, ob der Architekt überhaupt noch etwas mit der Ausführung zu tun hatte und wenn …
- … Architekten, die freie Grundrisse planen ohne dabei an Durchbiegungen der Bauteile und aussteifende Bauteile zu denken. …
- … Statiker, die nur Vertikallasten im Blick haben und die Weiterverfolgung der Horizontallasten konsequent ignorieren. Die Zufrieden sind wenn der Spannungsnachweis von zu dünnen Deckenplatten nach Einbau von Unmengen Baustahl irgendwie gelingt, ohne die Durchbiegungen zu beachten. Die sich nicht trauen, dem Architekten zu sagen, dass der Entwurf aus statischer Sicht Mist …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt LP1-8
- … Architekt LP1-8 …
- … Hallo, wir haben die LPAbk. 1-8 vereinbart. Jetzt planen wir unser Haus vom Winter nicht zu verputzen. Unser Architekt aber war so nett, dass er uns die Endrechnung zugeschick …
- … Mein Architekt hat immer! sein Geld anteilig nach Vertrag bekommen ... Und bis …
- … weil er Maßnahme als abgeschlossen ansieht. Oder weil es eine Teilschlussrechnung ist. Oder oder oder ... …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Schlussrechnung, Inhalt
- … Schlussrechnung, Inhalt …
- … wir haben ein Einfamilienhaus mit Bauträger gebaut. Jetzt liegt uns die Schlussrechnung vor. U.a. hat der Bauträger die Dämmplatten beim anderen Hersteller …
- … bezogen. Laut unser Architekt, gleichwertig. Meine Frage ist es, gehört die eingebaute Marke in die Schlussrechnung oder die vereinbarte, was nicht der Wirklichkeit entspricht? …
- … wurde, nicht was irgendwann mal verabredet war. Wie soll sonst eine Schlussrechnung aussehen, wenn zwischenzeitlich Massenänderungen oder konstruktive Veränderungen vorgenommen wurden? …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Abnahme von AN gewünscht, Architekt reagiert nicht
- … Abnahme von AN gewünscht, Architekt reagiert nicht …
- … Schlussrechnung ist noch nicht gestellt. Wir erwarten noch weitere Arbeiten aus …
- … Suchen Sie vorher das Gespräch mit dem Architekt. Vielleicht sollte man ihm wirklich erstmal eine Schlussrechnung stellen und die …
- … Der Architekt ist zu 99,9 % NICHT Ihr Vertragspartner. Und wenn er keine Vollmacht …
- … Vielleicht hat der Architekt ja auch den AG angesprochen und der hat gesagt: Mein Name …
- … b) das Rechtsverhältnis (Vertrags-) nach BGBAbk. zwischen dem Bauamt und dem Architekten besteht …
- … Nachträge - hier die weiteren Arbeiten aus nachträglichen Änderungen - dem Architekten noch nicht beauftragt wurden, bzw. beauftragt, erledigt wurden, aber noch …
- … Dies kommt bedauerlicherweise häufiger vor (n.m.E. in BW und Bay). Der Architekt scheint bislang, gem. dem Vortrag, rechtens gehandelt zu haben. Nicht immer …
- … sind die freischaffenden Architekten die Bösen, viel häufiger sind es die angestellten Kollegen der Bauämter, die sich manchmal, da ja auch noch eine Rechtsabteilung im Hintergrund mitwirkt, wie Halbgötter aufführen. …
- … Hinweis: der Architekt könnte im vorliegenden Fall, nach Darstellung des Fragestellers, allenfalls eine …
- … wirklichen Grund (ich gehe nicht unbedingt davon aus, dass es der Architekt ist, da, bist du einmal AN der Stadt geworden, willst du …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Mangelhafte Schlussrechnungsprüfung - Minderung Architektenhonorar?
- … Mangelhafte Schlussrechnungsprüfung - Minderung Architektenhonorar? …
- … In der Prüfung der Schlussrechnung des Rohbauunternehmens waren viele Fehler enthalten. Insbesondere auch die Korrekturen …
- … durch den Architekten waren fehlerhaft. Für einige Punkte sind falsche Massen angesetzt worden, eingebaute Teile wurden gestrichen und gestrichene Punkte waren vom Unternehmer (einschließlich Bestätigung durch Bauleiter im Bautagebauch) erbracht worden. …
- … Einige der Fehler waren offensichtlich; Auf diese angesprochen, hat sie der Architekt bestätigt, eine Neuberechnung ist aber nicht erfolgt. …
- … die Schlussrechnung Punkt für Punkt geprüft, und es sind viele (>20) weitere Fehler ans Tageslicht gekommen, die in der Verhandlung mit dem Rohbauunternehmen bestätigt wurden. …
- … Können wir dem Architekten unseren Aufwand für die Nachprüfung seiner Schlussrechnungsprüfung in …
- … Sie hätten/müssten Ihren Architekten zu einer Nachbesserung seiner Schlechtleistung auffordern (müssen). …
- … Das bedeutet: Ich kann ja nicht auf Verdacht den Architekten anmahnen, die Schlussrechnung nochmals zu prüfen, bevor ich nicht weiß, …
- … Umgekehrt: wenn ich die Fehler gefunden habe, den Architekten zur Nachbesserung anmahne, dann habe ich die Leistung ja erbracht, …
- … Die genaue Nachprüfung habe ich ja erst danach vorgenommen, als der Architekt trotz meiner Mängelrüge nichts weiter unternommen hat. …
- … auf diese Nachberechnung durch den Unternehmer gab es von Seiten des Architekten keine Antwort. …
- … vom Architekten veranschlagt: Posten für Posten, jedes Aufmaß geprüft (bis auf die Stahlmengen), gesamt 40 h. …
- … Die von uns nicht gewünschten aber vom Architekten ohne unser Wissen beauftragten Posten stehen noch auf einem …
- … 1) WARUM hat der Architekt, die Zahlen nicht mitgerechnet? …
- … Nu wird es spannend. Wenn Sie Arbeiten, die Ihr Architekt ohne Vollmacht beauftragt, sehen und nicht zurückweisen/beanstanden, sondern akzeptieren, dann …
- … können Sie dafür den Architekten zumindest nicht allein verantwortlich machen! …
- … Außerdem fragt sich, ob der Architekt wirklich beauftragt hat. Und ob der Bauunternehmer sich ungeprüft auf …
- … erkennen, ob die einzelne Leistung im Paket enthalten ist oder vom Architekten einzeln beauftragt wurde. …
- … die im wesentlichen zu unseren Ungunsten waren. Also habe ich dem Architekten geschrieben, dass hier Fehler vorhanden sind. …
- … Der Architekt hat zunächst …
- … in sehr vielen Punkten zu einem anderen Schluss gekommen, als der Architekt. …
- … zurückweisen? Leistung erbracht, der Bauunternehmer bezieht sich auf den Auuftrag des Architekten. …
- … nicht: Also nachgerechnet, vom Unternehmer akzeptiert und von der Schlussrechnung gestrichen. …
- … Dann gibt es Punkte, die wurden nicht erbracht, aber vom Architekten genehmigt. Also habe ich die in der Schlussrechnung gestrichen, …
- … Jetzt fühle ich mich vom Architekten im Stich gelassen und will wenigstens den Aufwand für die Nachprüfung abziehen. …
- … Wenn denn der Architekt oder sein Adlatus wirklich Fehler gemacht haben, warum FODRERN Sie …
- … einen Mediator und suchen Sie mit dem zusammen das Gespräch mit Architekt und BU. …
- … Oder aber hat der Bauunternehmer vielleicht Mauerwerksdurchbrüche übermessen und der Architekt hat dies nicht bemerkt; er hätte also zu viel bekommen? …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architekt, Schlussrechnung" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architekt, Schlussrechnung" oder verwandten Themen zu finden.