ich hätte gerne ihre Einschätzung zu folgender Situation gehört:
Die von uns mit Phase 1-4 beauftragte Architektin hat uns wie folgt beraten:
- Das EGAbk. wurde auf der gesamten Breite von 9 m um einen Meter verlängert. Im OGAbk. hatten wir keinen zusätzliche Platzbedarf, aus Gründen der Kostenersparnis (!) sollte im OG daher nur ein "Minibalkon" von 1x9 m über der EG-Erweiterung entstehen.
- Um umbauten Raum zu sparen (!), wurde die OG-Außenwände (OG als Vollgeschoss) etwas niedriger geplant, dafür ein komplett nach oben offenes Dach (Zeltdach) vorgesehen (um noch genügend Raumhöhe zu haben).
Mit den fertigen Bauantragsplänen waren wir dann bei mehreren Generalübernehmern zur Angebotsermittlung. Es wurde uns überall gesagt, dass diese beiden Maßnahmen keine Kostenersparnis bringen, sondern allein der Balkon mehrere Tausend € Mehrkosten bedeutet. Ebenso das nach oben offene Dach.
Wir haben unsere Architektin darauf hingewiesen (allerdings freundlich, ohne größere Vorwürfe zu machen). Dann haben wir sie darum gebeten, einen Nachtrag zum Bauantrag zu stellen, in dem der Balkon im OG wegfällt und stattdessen die Fläche komplett umbaut wird. Außerdem sollte das OG etwas höher geplant werden, um dann eine Zwischendecke und ein normales Dach einbauen zu können.
2 Monate nach Einreichung der Nachtragsunterlagen erhalten wir jetzt eine Rechnung über 570 € von der Architektin. (3 Arbeitsstunden Architektin plus 6 Stunden Mitarbeiterin für die Erstellung des Nachtrags).
Mich würde interessieren, ob dies von ihnen für gerechtfertigt gehalten wird.
Vielen Dank im Voraus
Susanne