Hallo!
Im Vertrag mit unserem Bauträger steht ein Preis für Wand- und Bodenfliesen (Wandfliesen, Bodenfliesen). Damit haben wir dann auch kalkuliert. Nun gibt es den kleinen Passus im Vertrag (nach VOBAbk.), dass die Wohn- / Raumfläche für die Berechnung maßgebend ist. Darauf wurden wir vom Bauträger jetzt hingwiesen. Sprich, wir bekommen z.B. für 60 m² die Fliesen vom Bauträger bezahlt, aber der Verschnitt und die Sockelfliesen sind unser "Vergnügen". Ich finde diese Vertragsgestaltung etwas "unglücklich", gehe aber davon aus, dass sie legitim ist. Wenn der Fliesenleger am Verlegetag z.B. 3 Promille hat und jede zweite Fliese verschneidet, muss ich das danach selber zahlen? Wie sieht das in der Regel bei anderen aus?
Gruß
wieckie
Fliesen vom Bauträger nur nach Wohn- / Raumfläche?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Fliesen vom Bauträger nur nach Wohn- / Raumfläche?
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Unglücklich?!
Hallo,
in meinen Augen ist das nicht "unglücklich", sondern man versucht Sie zu Vera ...
Sockelleisten OK, stehen bei uns explizit drin - Wenn die bei Ihnen nicht drin stehen, müssen Sie die wohl separat bezahlen.
Aber den Verschnitt?! Das kann doch wohl nicht wahr sein! Was steht in Ihrem Vertrag genau? Steht da, dass die Räume gefliest werden (dann wäre der Schnitt autom. mit drin) oder steht da, dass Sie 60 m² Kacheln erwerben und dann jemand kommt, der ausprobiert, wie weit er mit diesem Material kommt?!
Alles BH-Laienmeinung
Grüße -
Hallo Vielen Dank für die schnelle Antwort Ich ...
Hallo!
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe den Vertrag momentan nicht vorliegen, aber soweit ich es erinnere steht bei den Leistungen, welche Räume gefliest werden und einen Sockel erhalten. Dann steht da noch der Preis, den die Fliesen p. m² kosten dürfen und eben das die effektive Wohnraumfläche maßgebend ist. Was halt bedeuten soll, dass ich von der Summe, die ich für die Fliesen ausgeben kann, noch den Verschnitt und die Sockel wieder abziehen muss, damit ich nicht drauf zahle. Ist das vielleicht in der VOBAbk. verankert?
Danke
wieckie -
Stellen Sie doch bitte ...
Stellen Sie doch bitte mal den exakten Vertragstext ein. Steht da irgendetwas bzgl. Verschnitt? Wenn ja, dann ist das ein erstaunlicher Vertrag. Wenn nein, dann würde ich mich an Ihrer Stelle quer stellen und den Verschnitt nicht bezahlen. Sie bezahlen ja auch nichts extra, wenn beim Mauern ein paar Brocken übrig bleiben. Zumal Sie (wie Sie ja in Ihrem Ausgansposting richtig anmerken) überhaupt keinen Einfluss darauf haben, wieviel Verschnitt da anfällt.
Anderer Aspekt: Um wieviel € geht's konkret? Ist es soviel, dass sich das Streiten lohnt oder haben Sie bisher gute Erfahrungen mit Ihrem GUAbk.? Dann wäre es evtl. besser, die Sache zähneknirschend auf sich beruhen zu lassen. Aber der Vertragstext würde mich in jedem Fall interessieren, auch wenn ich kein Jurist bin ...
Grüße -
hier mal der Text
Hallo!
Der Verschnitt ist nicht erwähnt. Festgehalten ist der Brutto-Preis der Fliese für Boden und Wand, wie hoch die Badezimmer gefliest werden, wie gefliest wird, wo ein Sockel hinkommt etc. Bis dahin scheint alles i.O. Und dann steht da noch der Satz:
"Als Grundlage aller Fliesenflächen sind die tatsächlichen Raumgrößen anzusehen. "
Dieser Satz soll das oben erwähnte aussagen. Es geht bei der Sache um ca. 300-400 €. Meine Erfahrungen mit dem Unternehmen sind bis jetzt gut, bis auf einige Kleinigkeiten sind wir zufrieden. Allerdings bin ich auch Laie.
Gruß
wieckie -
der vollständige Text
in Bezug auf die Ausführung der Fliesenarbeiten ist wichtig.
Nur mit diesem Teiltext kann keine vernünftige Bewertung vorgenommen werden.
Ist wie immer: Etwas aus dem Zusammenhang gerissenes gibt ein falsches Bild.
MfG M. Peters -
hier der vollständige Text aus der LB ...
Bodenfliesen:
Es werden Bodenfliesen nach Wahl des Bauherren zu einem Materialpreis von brutto 20,- p. m2 eingebaut. In Diele, Küche, Bad, Gäste-WC und Abstellraum werden Bodenfliesen im Dünnbett-Klebeverfahren auf dem schwimmenden Estrich verlegt und grau verfugt. Räume mit Bodenfliesen, aber ohne Wandfliesen erhalten einen ca. 5 cm hohen Fliesensockel. Sichtbare Rohre werden mit einem gefliesten Rohrkasten verkleidet.
Wandfliesen:
Es werden Wandfliesen nach Wahl des Bauherren zu einem Materialpreis von brutto 15,- p. m² eingebaut. Die Wände im Bad werden raumhoch gefliest. Die Wände im Gäste-WC werden ca. 1,60 m hoch gefliest. Sichtbare Rohre werden mit einem gefliesten Rohrkasten verkleidet.
Fliesenschild Küche:
Es werden Wandfliesen nach Wahl des Bauherren zu einem Materialpreis von brutto 15,- p. m² eingebaut. Die Küche erhält im Bereich der Einbauküche ein ca. 3 m² großes Fliesenschild fertig verfugt.
Als Grundlage aller Fliesenflächen sind die tatsächlichen Raumgrößen anzusehen. -
Ich sehe das so ...
das der Nachsatz "Als Grundlage aller Fliesenflächen ... " nicht erheblich ist. Entscheidend ist, dass im Leistungstext weiter oben angegeben ist, dass in den aufgeführten Räumen "Bodenfliesen bis zum Preis von XX € ... verlegt werden".
Für den Fall, dass Sie sich teurere Fliesen als zum aufgeführten Preis aussuchen müssten Sie einen Aufschlag entsprechend der tatsächlichen Raumgröße zahlen. Kann nicht recht nachvollziehen was Ihr Bauträger nun von Ihnen will. Was verlangt er von Ihnen genau?
MfG Peters -
Nachtrag
Sorry, habe noch mal nachgelesen. Verschnitt hat der Unternehmer in seine Einheitspreise einzurechnen. Sockelfliesen sind beschrieben und müssen wie beschrieben ausgeführt werden.
Peters -
Also verstehe ich das richtig,
dass Sie der Meinung sind, dass der Bauträger nach dieser Leistungsbeschreibung den Verschnitt und die Sockelfliesen bezahlen müsste? Ist das eine Interpretation von Ihnen, oder gibt es dafür rechtliche Grundlagen. Oder wird sowas in der VOBAbk. geregelt? Ansonsten muss ich wohl mal auf Konfrontationskurs mit unserem Bauträger gehen, was ich nach Möglichkeit immer vermeiden möchte.
Danke
wieckie -
Morgen ...
mehr zu den Grundlagen.
Peters -
die VOB sagt dazu
§ 2 - Vergütung
1. Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören.
Erläuterung:
Nach der gewerblichen Verkehrssitte wir Verschnitt in die Quadratmeterpreise eingerechnet und wird nicht gesondert abgerechnet.
Fragen Sie ainfach mal bei einem Fliesenleger nach wie dieser abrechnet ...
Hoffe dies hilft
Peters -
Unseriöser Bauträger
das Ansinnen des Bauträgers eine zusätzliche Vergütung für den Versschnitt geltend zu machen ist unüblich und unseriös. Die Bauvertrag fixierte Angabe von 20 EUR/Brutto bezieht sich auf den reinen Materialwert der Fliesen! Alles andere wäre sittenwidrig und somit abzulehnen.
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