Architekt vergaß Geschosstreppe bei Baukostenschätzung
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architekt vergaß Geschosstreppe bei Baukostenschätzung
Des weiteren wüsste ich gerne, inwieweit unser Architekt uns auf die Notwendigkeit einer Bodenuntersuchung bezüglich Wasser hätte hinweisen müssen.
Wir haben Wasser auf dem Grundstück und der von ihm geplante Keller ist um 20.000 € teurer geworden. (Wir hätten auch eine billigere Alternative haben können, wenn wir ihn und den Kelllerbauerr aus der Gewährleistung genommen hätten.)
Ist er da in irgendeiner Weise haftbar zu machen?
Alles in allem haben wir Mehrkosten, die die angenommen Bausumme um 10,4 % übersteigen.
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was
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Neuen Architekt suchen
Vertrauen werden sie zu diesem Burschen ja wohl nicht mehr haben, oder? Denn sollte er bei all seinen Aufgaben so schlampern, sehe ich schwarz für ihr Haus.
Die Treppe ist notwendig und muss natürlich auch bezahlt werden - desweiteren müssen sie ja auch seine Angaben irgendwie kontrolliert haben.
Bei dem Bodengutachten sieht die Sache meiner Meinung nach etwas anders aus: meiner Meinung nach muss er vom schlimmsten Fall ausgehen - erst wenn er sich durch ein Gutachten davon überzeugt hat, dass es auch anders geht, kann man eine günstigere Variante wählen. Sprich, hier ist Beratungsarbeit von ihm gefordert, welche nicht geleistet wurde.
Den Keller und die Treppe müssen sie natürlich zahlen müssen - meiner Ansicht nach können sie aber bei seinem Honorar Abstriche vornehmen, denn er hat seine Arbeit teilweise schlampig und teilweise überhaupt nicht erbracht (Beratung).
Natürlich keine Rechtsberatung
Andreas -
Geschäftsschädigung ...
Herr schulze, Herr schulze ...
der Architekt hat die Treppe nicht in der Schätzung. so weit, so gut. kann jedem mal passieren, oder passieren ihnen keine Fehler?
ist zwar ärgerlich, sind aber kosten, die sowieso aufgetreten wären.
hier dann davon zu schreiben, dass die Bauherren sich einen anderen Architekten suchen sollen, halte ich bei den bisherigen Infos für geschäftsschädigend. ob der Architekt die Bauherren hinsichtlich eines Bodengutachtens beraten hat oder nicht, wissen sie doch gar nicht. Ich kenne sehr viele Bauherren, die trotz Beratung auf ein Bodengutachten verzichten wollen. zu der Überschreitung: diese kommt ja hauptsächlich aus der Kostenüberschreitung im Keller (Aufgrund des Wassers, wie der Fragesteller schreibt). der Architekt scheint also ansonsten sauber gerechnet zu haben, oder?
schöne Grüße -
Wieso ...
Wieso muss ein Architekt immer (Baugrunduntersuchung) vom schlimmsten Fall ausgehen? Weil er dann immer die höchsten anrechenbaren Kosten für sein Honorar hat? Und weil ihm dann die Bauherren reihenweise davonlaufen, da sie für so einen Quatsch nicht auch noch Geld ausgeben wollen? Ein Architekt sollte vernünftige Annahmen treffen, er sollte auch einen Baugrundgutachter empfehlen; entscheiden muss der Bauherr, aber der muss auch die Folgen tragen. -
Hier das Beratungsgespräch bezüglich des Bodengutachtens Architekt Wollen ...
Hier das Beratungsgespräch bezüglich des Bodengutachtens. Architekt: Wollen Sie ein Bodengutachten machen lassen? Bauherr: Bringt denn das jetzt noch was, wir haben das Grundstück ja eh schon gekauft. Architekt: Dann also nicht? Bauherr: Dann wohl nicht?! -
Wie kann man nur diesen Chaoten verteidigen!
- Ich bin seit kurzem im eigenen Architekt-Haus. Kosten in etwa gehalten. Aber wär mein Architekt so eine Schlaftüte gewesen wie der Knabe, um den's hier geht, dann wär's wohl ein Fiasko.
- Was mich aber ärgert, sind die lapidaren Kommentare der Architekten-Kollegen Rossi und Pathe, so nach dem Motto: Ist doch nicht so schlimm, halt mal ein Fehlerchen passiert und beim Bodengutachten ist der Bauherr selbst schuld.
- Daher nochmal in aller Klarheit: Die Kostenschätzung ist mit das wichtigste, was ein Architekt leistet. Er geht nicht mit seinem Geld um, sondern mit dem des Bauherrn. Eine vergessene Treppe gibt's da nicht! Lieber zweimal durchgeschaut, ob auch alles drin ist, sonst kann der Bauherr in existentielle Schwierigkeiten kommen.
- Zum Keller: 20.000 € Kostensteigerung sind ein Hammer! Das ist ja fast nochmal der ganze Keller! So wie es aussieht, hat der Architekt hier seinem Bauherrn massiv geschadet:
Wenn während der Ausführung festgestellt wird, dass nun doch aufwändiger gebaut werden muss, dann kann dieser Nachtrag nicht mehr ausgeschrieben werden. D.h. man zahlt mehr, und oft sogar sehr viel mehr, wie ich nun aus Erfahrung sagen kann.
Außerdem kann der Bauherr auf diese Weise niemals seine Kosten halten.- Daher mal etwas Nachhilfe: Wenn Sie (alle Architekten dürfen sich jetzt angesprochen fühlen) sich nicht sicher sind, wie der Boden ist oder Aufgrund der Lage des Grundstücks Schwierigkeiten zu erwarten sein könnten, haben Sie dem Bauherrn klar und deutlich ein Bodengutachten zu raten. Klar und deutlich heißt, ihm die finanziellen Risiken zu beziffern, die er trägt, wenn er keines beauftragt. Am besten schriftlich. Das fiktive "Beratungsgespräch" des anonymen Schreiberlings im Beitrag vor mir ist genau das Negativbeispiel eines Architekten, der sich seiner Verpflichtung in unangemessner Weise entledigt. Wenn der Bauherr alles wüsste, bräuchte er keinen Architekten.
- Mein Haus ist ganz oben auf einem Berg. Erfahrungen von Baugruben aus der Nachbarschaft lagen vor. Deshalb haben wir kein Bodengutachten gemacht, nach reiflicher Diskussion. Natürlich hätten wir auf Fels stoßen können. Aber auch dieser Fall war bereits als Variante ausgeschrieben und nachverhandelt, damit auch in diesem Falle der Rohbauer nicht einen unerwartet teuren Nachtrag stellen kann. So muss das laufen.
- Bevor jetzt gleich heftig geantwortet wird noch zwei Anregungen @ Herrn Rossi und Pathe:
- Wer zahlt Ihnen Ihr Gehalt und was schulden Sie ihm dafür?
- Wenn Sie sich mit dem Chaoten davor solidarisieren, heißt das schlichtweg, dass Ihre Kunden auch damit rechnen müssen, das bei Ihnen mal eine Treppe vergessen wird und ein Keller 20.000 € teurer wird.
Viele Grüße!
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Treppe in Kostenschätzung einzeln aufgeführt?
Kostenschätzung nach DINAbk. 276 Fassung 1981 und neu - seit wann wird die Geschosstreppe hier einzeln aufgelistet?
Sinnvollerweise die Hinweise zum Bodengutachter schriftlich - schon richtig.
Den Architekten wegen der Geschosstreppe wecheseln halte ich übrigens auch für sehr leicht übertrieben, schließlich "gestattet" die DIN 276 ja einen Spielraum, auch nach oben, Mehrkosten sind - selbstverständlich - immer ärgerlich.
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