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Haus zu tief was nun?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Haus zu tief was nun?

hi,
also um die Geschichte von Anfang an zu erzählen, meine Eltern bauen ein Haus, Problem bei der ganzen Sache ist dass das Grundstück am 'Berg' liegt und etwa 40 cm Gefälle vorhanden ist (2) => (3) (Straße ) und noch ein größeres in das Grundstück hinein (2) => (1) Ich versuche es mal graphisch darzustellen
__________
$#124; $#124;
$#124; $#124;
$#124; $#124;__________ o (1) ca. 553,5 m über Meer
$#124; $#124;
$#124; Haus $#124;
$#124; $#124;
$#124; $#124;
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$#124;__________ $#124;
$#124; $#124;
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$#124; $#124;
$#124;__________$#124;
__________________________________________________________
(2) Grenze$#124; (3) 553,1 m ü M $#124;Grenze
552.7 Meter über Meer
Straße
_________________________________________________________
nun war von Anfangt an geplant dass Haus eine Stufe zum Eingang hin bekommen sollte mit einer Rohfußbodenhöhe von 553,01 m
Als beim graben dann ziemliche felsen auftauchten, entschie der Architekt dass die Rohfußbodenhöhe um 35 cm erhöht wurde. Dies wurde mündlich mit dem Rohbauer vereinbart, heute messen wir aber eine Rohfußbodenhöhe von 553.01 m das heißt die 35 cm wurden vom Rohbauer nicht angehoben!
Dies wurde uns aber schriftlich vom Architekt zugesichert, nur der 'vergaß' nachzumessen oder hatte nur einfach blindes vertrauen zum Rohbauer.
Außerdem wurde uns in diesem Schriftstück zugesichert dass der Rohbauer auf seine Kosten ein Teil des Grundstücks abtragen würde.
ein grudlegender Fehler des Architekten der noch weiter am Anfang des Baus liegt ist das in einer Vorschrift die die Höhe des Rohfußbodens betrifft, der Stadt heißt :
... RFBH darf 10 cm höcher sein als die anliegende Straße, ... wird das Grundstück talseitig erschlossen muss der höchste Punkt des gesamten Grundstücks als Bemessungswert für den Rohfußboden gelten ...
das heißt eigentlich hätte von Punkt 1 aus die Rohfußbodenhöhe festgelegt werden müssen!
wenn jetzt alles richtig gelaufen wäre hätten wir heute also eine Rohfußbodenhöhe von 553,6 m haben müssen.
nun was sagt ihr dazu, was haben wir für Möglichkeiten gegen den Architekt und den Rohbauer.
was ist mit den Mehrkosten 1. zu viel Erde ausgehoben
2. Gartengestaltung
außerdem noch eine Wertminderung des gesamten Baus?
und zu wenig lichteinfall im Keller ...
na bitte helf mir was kann man machen?
Danke
Chris
  • Name:
  • chris
  1. bitte ordnen

    Hallo,
    ich versuche mal zu ordnen:
    • geplant war eine FB-Höhe von 553,01 m
    • vorhanden ist eine FB-Höhe von 553,01 m
    • genehmigt ist eine FB-Höhe von 553,01 m?
    • laut Satzung hätte die FB-Höhe sein sollen 553,60 m
    • laut Abstimmung hätte die FB-Höhe auf 553,36 m geändert werden sollen?

    Sie haben ein Werk bekommen, was den genehmigten Plänen entspricht. Oder?
    Sie wollten den Fußboden höher legen, weil Sie Kosten sparen wollten (Aushub)?
    Der Architekt hat dies dem Rohbauer nicht weiter gegeben bzw. dieser hat es nicht umgesetzt? (Anzeige bei unteren Bauaufsichtsbehörde ganz vergessen.)
    Welche Leistung wurde denn nachweislich erbracht? Wurde etwa gewachsener Fels weggestemmt um ein Streifefundament herzustellen 'grübel-grübel'? Sind wirklich 'Mehrkosten' entstanden?
    Irgendwo ist mir das ganze noch unklar.
    Wenn einer seine Pflichten nicht erfüllt hat, muss er für den Schaden aufkommen. Da hier aber, so wie ich es verstanden habe, gebaut wurde wie es geplant und genehmigt war, weiß ich nicht wer seine Pflichten nicht erfüllt haben soll.
    Mit freundlichen Grüßen

  2. ich versuche es

    ich fang einfach mal an :
    1. als der Fels entdeckt wurde, war die Tiefe (die eigentlich
    festgelegt war um eine Höhe des Rohfußbodens auf 553,01 m
    zu erreichen ) noch nicht erreicht, um den Fels nicht
    wegmachen zu müssen wurde entschieden, dass das Fundament nun 35
    cm höher geegt wird.
    2. dies ist nie passiert sonst hätten wir heute ein
    Rohfußbodengöhe von 553,35 m gemessen!
    3. ein weiterer Grund zum anheben (um 35 cm) des fundamests war
    dass die anderen Seite des Grundstücks etwa 1 m höher ist, auf
    der höheren Seite liegt die Terrasse nun muss man ca. 20 cm
    höher auf die Terrasse steigen!
    4. laut Satzung hätte die FB-Höhe sein sollen 553,60 m :
    ja genau! der Architekt hat den falschen Punkt gewählt
    von dem aus vermessen wurde!
    nämlich den tiefsten, er hötte den höchsten nehmen müssen!
    5. laut Abstimmung hätte die FB-Höhe auf 553,36 m geändert
    werden sollen: ja der Architekt hat uns eine Anhebung um 35
    cm garantiert!
    6. Sie wollten den Fußboden höher legen, weil Sie Kosten sparen
    wollten (Aushub)
    NEIN, wir hätten kosten sparen können wenn der Architekt
    richtig geplant hätte (können wir diese von ihm fordern?)
    AUßERDEM
    muss jetzt hinter dem Haus unser Grundstück abgetragen werden
    damit (oder soll ich 2 stufen machen bevor ich auf die
    Terrasse gehe?)
    7 ... weiß ich nicht wer seine Pflichten nicht erfüllt haben
    soll.
    Ich sag mal der Architekt, denn der hat doc die Aufgabe
    die richtige Höhe des Rohfußbodens zu bestimmen?
    außerdem: ist es richtig dass ich das Loch tiefer mache um nachher um das Haus auch noch alles abtragen muss?
    danke für die Antwort
    Chris
    der Link ist eine Skizze
    • Name:
    • chris
  3. deute ich das richtig, dass

    also vor Baubeginn kein richtiges nivellement durchgeführt worden ist, bei dem bzw. nach dem die Höheneinrichtung des Bauwerkes festgelegt worden ist.?! .
  4. Was ist "nivellement"?

    Was ist "nivellement"?
  5. Architekt und Haftpflicht

    Hallo,
    so wie Sie es geschrieben haben, scheint es ein klarer Fall für den Rechtsanwalt zu sein.
    Ich verstehe das so, dass der Architekt hier Fehler gemacht hat. Inwieweit dies aber zur Haftung führt  -  Rechtsanwalt fragen.
    Zum Thema Höhe in der Genehmigungsplanung haben Sie nicht geschrieben. Welche Höhe ist in den Plänen enthalten oder handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren oder ähnliches?
    Nivellement ist die höhenmäßige Vermessung einer Fläche. In diesem Fall um festzustellen, wo der höchste Punkt liegt und wie das Gebäude höhenmäßig am optimalsten eingeordnet wird.
    Mit freundlichen Grüßen
  6. Zum Thema Höhe in der Genehmigungsplanung haben Sie ...

    Zum Thema Höhe in der Genehmigungsplanung haben Sie nicht geschrieben.
    .--- Also in Plan der genehmigt wurde war ist 553.01 m als Höhe angegeben. Aber während das Loch ausgehoben wurde wiesen wir den architkten mehrmals darauf hin dass es uns etwas sehr tief scheint, also wurde dem Rohbauer gesagt er soll 35 cm Höher gehen, dass hat er dann auch laut unseren architekts auch gemacht, dass haben wir schriftlich (vom Architekt ). Jetzt hat aber noch mal ein unabhöängiger nachgemessen, der uns die RFBAbk. mit 553,01 m bestätigt hat.
  7. Anzeige Bauaufsicht

    Hallo,
    hier scheinen Verständigungsschwierigkeiten vorhanden zu sein.
    1. Es wurde so gebaut wie genehmigt. Damit hat der Bauunternehmer alles richtig gemacht.
    2. Der Architekt hat Ihnen zugesagt, dass der Fußboden 35 cm höher kommt als genehmigt. Dann hätte er zu mindestens eine Änderungsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen müssen, die Sie als Bauherr unterschreiben müssen.
    3. Weder Sie noch der Architekt haben dem Bauunternehmer die Änderung schriftlich angewiesen und diese entsprechend angezeigt.
    Hier hilft wohl nur noch ein Rechtsanwalt.
    Mit freundlichen Grüßen
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