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Sommerlicher Wärmeschutz für BV *2001
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Sommerlicher Wärmeschutz für BV *2001

Hallo,
zwar ist mir bekannt wie der sommerliche Wärmeschutz derzeit geregelt wird aber gab es eigentlich für die Bauträger/Architekten/Statiker auch vor Wirkung der EnEVAbk. eine verbindliche Richtlinie?
Hintergrund:
Im RH (*2001) werden derzeit Temperaturen um 30 °C (23.00 Uhr nach Tag ohne Lüftung im Schlafzimmer OGAbk.) gemessen.
Incl. Lüftung tagsüber 25,7 bis 27,8 °C. Das ganze dauert nun schon 2 Monate (heute ist der 16.7.2003) und ist schlichtweg nicht mehr auszuhalten!
Flachdach (Holz) mit ext. Dachbegrünung.
Außenwand 17,5 cm massiv + 12,5 cm WDVSAbk. erweist sich als völlig unterdimensioniert für sommerlichen Wärmeschutz.
Der Bauträger sah Rollläden nur gg. Aufpreis vor.
EGAbk. Temperatur davon abweichend in offener Konstruktion 26 °C im Mittel.
Wer weiß Rat?
MfG
Torsten
  • Name:
  • Torsten Gerbitz
  1. und?

    erst sparen, dann schwitzen ... dann doch zahlen ;-)
  2. so gesehen

    hast schon recht, das WDVSAbk. und das Flachdach wurde diktiert, da bestand die Wahl nur zwischen Mietwohnung behalten oder eine der Bank gehörende 0815-Lebensabschnittsbehausung zeitweise bewohnen und so tun, als hätte man was im hausbesitzerforum zu melden ...
    bloß weißt du zu sommerl. wärmesch. auch nicht Masse, oder? :-)
    • Name:
    • Torsten Gerbitz
  3. Ziemlich Stiefmütterlich

    wurde der sommerliche Wärmeschutz vielfach behandelt, auch manchmal, wenn genügend Geld da war ... Fangen wir mal an:
    Die DINAbk. 4108-2 enthielt nur Empfehlungen. Danach sollte das Produkt aus f x g x z (Fensterflächenanteil x Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung x Abminderungsfaktor aus Sonnenschutzvorrichtungen) für Wohngebäude in schwerer Bauart höchstens 0,25, in leichter Bauart höchstens 0,17 und bei Nordorientierung der Fenster 0,5 bzw. 0,42 betragen.
    Der Entwurf 6.99 zu DIN 4108-2 formulierte dann endlich auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz. Danach soll für Fensterflächenanteile
    über 20 % bei südlicher Orientierung und
    über 30 % bei Nordwest-, Nord- bis Nordostorientierung, sowie
    über 15 % bei mehr als 30 Grad gegen die Senkrechte geneigten Fenstern
    ein Nachweis der Sonneneintragung verlangt werden.
    Zulässige Höchstwerte aus dem Produkt aus f x g x Fc (Fc statt bisher z) ergeben sich in Abhängigkeit von der mittleren monatlichen Außentemperatur, der Bauart, der Verwendung von Sonnenschutzverglasung und möglicher Nachtlüftung zu etwa 0,25 bis 0,1 (für nördlich orientierte Fenster um etwa 0,1 höher.
    Die Wärmeschutzverordnung 95 fordert
    für Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen zur Kühlung und
    für alle Gebäude mit normalen Innentemperaturen und einem Fensterflächenanteil je zugehöriger Fassade von größer gleich 50 %
    einen maximalen Wert von f x g x z = 0,25 für die entsprechende Fassade.
    Sonnenschutzvorrichtungen müssen mindestens teilweise beweglich sein. Durch den beweglichen Anteil muss mindestens ein Abminderungsfaktor z = 0,5 erreicht werden.
    Aber selbst wenn bei Ihnen Sonnenschutzmaßnahmen getroffen werden hätten sollen müssen  -  gekostet hätten diese Maßnahmen in jedem Fall was. Oder gibt es was umsonst, nur weil es in der Norm steht?
    Besten Gruß
    Klaus Bleser
    • Name:
    • Herr Bleser
  4. nun ja

    wenn man aber ein Haus kauft, sollte man annehmen, dass im Preis alles enthalten ist, und man für Dinge, die dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen nicht einen Aufpreis zahlen muss!
    Ansonsten wäre das Haus-Angebot unkorrekt weil durch die Unvollständigkeit nicht vergleichbar ...
    kaufe ich ein Auto und will mir hinterher einer erzählen die Sicherheitsgurte seien nicht kostenlos, wenn Du sie haben willst kosten diese ... ist das genauso unkorrekt. Dafür ist aber wichtig festzustellen ist der sommerliche Wärmeschutz für Häuser genauso verbindlich wie der Sicherheitsgurt im Auto bei Kauf eines jeweils neuen Produktes?
    • Name:
    • Torsten Gerbitz
  5. Der Sonnenschutz ...

    Foto von Ulrich Pathe

    Der Sonnenschutz war, wie Sie selbst beschreiben (Rollladen gegen Aufpreis), doch zu erhalten. Offenbar wollten Sie diesen doch sparen?
  6. Nein

    es waren Rollläden zu haben, kein Sonnenschutz.
    Dass der für das bewohnen für Verschattung zwingend notwendig sei hat keiner gesagt.
    Zudem, die Nachbarn haben welche was Ihnen zwischen 1-3,5 °C niedrigere Temperaturen bringt.
    Was jetzt?
    Ist ja eine tolle Investition 1 °C und dafür eine finstere Muffhütte, an der ich tagsüber elektrische Beleuchtung brauche nein Danke!
    Gruß Torsten
    • Name:
    • Torsten Gerbitz
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