das zur Herstellung eines bereits fast fertiggestellten Wohnhauses beauftragte Archtitekturbüro (vertraglich vereinbarte Leistungsstufen 1 bis 9) kommt seinen Aufgaben ungenügend nach und begeht zudem Vertrauensbruch. Daher Stelle ich hiermit im Auftrag eines Freundes folgende Fragen und bitte Sie um Ihre Vorschläge. Das Gericht in Anspruch zu nehmen möchte der Bauherr nur als allerletzte Möglichkeit tun.
1) Die Kostenermittlung: Einige Gewerke kosteten fast das Doppelte (nicht ausstattungsabhängig, sondern z.B. der Nagelbinderdachstuhl, der Außenputz, etc.).
2) Einige Dinge sind nicht korrekt geplant (ein Beispiel: 2 Innentürzargen passen nicht weil die verbleibende Mauer seitlich zu kurz ist, die andere Dinge mussten für den Bauherr kostenpflichtig umgearbeitet werden, z.B. die Dachrinnen).
3) Die Bauleitung kümmert sich um rein gar nichts, die bisherige Bauleitung musste der Bauherr selber machen, weil die Bauleitung nur selten da war und dann nur für maximal 5 Minuten und dabei auch so gut wie nichts bemerkt hat. Alle Mängel wurden vom Bauherr festgestellt und die Beseitigung mit den einzelne Firmen selbst geklärt.
4) Auf die extremen Kostenüberschreitungen angesprochen (max. 15 %) waren vereinbart) begeht der Bauleiter Rufmord, derart, dass er bei den einzelnen Handwerksfirmen erzählt, dass der Bauherr kein Geld mehr habe und ein A ... wäre.
Der Bauherr ist nicht mehr länger gewillt sich ungerechtfertigt diskreditieren zu lassen und möchte dem Bauleiter Baustellenverbot erteilen.
Fragen:
A) Kann man den noch nicht ganz abgeschlossenen Architektenvertrag wegen Vertrauensbruch fristlos kündigen (es wurde Festpreishonorar vereinbart, basierend auf der Kostenermittlung durch HOAIAbk.)?
B) Kann man trotz Festpreishonorar eine Architekten-Honorarminderung wegen Nichterfüllung verlangen?
C) Kann man die Mehrkosten durch die falsche Gewerkeplanung und mangelhafte Bauleitung vom Architektenhonorar abziehen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre hilfreichen Kommentare.
Grüße
Marc Schneider