Tiefgaragenbau neben Altbau  -  Risiko für den Altbau?
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Tiefgaragenbau neben Altbau  -  Risiko für den Altbau?

Tiefgaragenbau neben Altbau  -  Risiko für den Altbau?
  1. Frag mal ...

    Frag mal ...
  2. Beweissicherung erforderlich

    Beweissicherung erforderlich
  3. festgelegt ist in der DIN nichts

    festgelegt ist in der DINAbk. nichts
  4. Beweissicherung durchführen lassen

    Beweissicherung durchführen lassen
  5. Folgen Sie der Empfehlung von Herrn Rudolf

    Foto von Markus Reinartz

    Wir wohnen in einem Altbauhaus in Bayern dessen ältester Teil ca. 100 Jahre alt ist genau weiß ich es leider nicht. Jetzt soll in unser direkten Nachbarschaft ein Haus abgerissen werden und durch ein neues Haus mit Tiefgarage ersetzt werden. Nun machen wir uns Gedanken ob das Auswirkungen auf unser Haus haben wird (Risse etc.) Wir wissen auch nicht wie das Abläuft, wie können wir uns das vorstellen? Wird bei der Planung eines solchen Vorhabens auch die umliegende Bausubstanz berücksichtigt? Alle Umliegenden Häuser sind Altbauten (ein Haus weiter ist sogar Denkmalgeschützt). Wir haben wirklich Angst, dass hier alles zusammenfällt. Vielleicht können Sie uns auch sagen wo wir genaueres erfahren können (beim Architekt oder Landratsamt?) Der Abstand von unserem Haus zur Tiefgarage sind ca. 7 m. Bisher haben wir nur eine Skizze ohne Maße gesehen.
    vielen Dank schon im Voraus.
    freundliche Grüße Stephanie Mayr den Planer des Objektes wie er sich die Sicherung des Altbestandes vorstellt ...
    Vermutlich werden da Löcher neben deiner Wand gebohrt und mit Beton gefüllt.. o.ä.
    Gruß Hallo Frau Mayr!
    Noch bevor die Abbrucharbeiten des Nachbargebäudes beginnen, ist bei Ihnen eine Beweissicherung durchzuführen.
    Diese Beweissicherung dient zur Aufnahme des Zustandes vor dem Beginn der Bauarbeiten unter Aufnahme von bereits an Ihrem Wohnhaus evtl. vorhandenen Bauschäden und Baumängeln. Ein öbuvAbk.. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ist dafür notwendig.
    Ein Gutachten zur Beweissicherung zum baulichen Zustand, der um das Baugelände herum vorhandenen Baulichkeiten ist in der DINAbk. 4123 festgelegt.
    Jeder seriös arbeitende Bauunternehmer/Bauherr lässt das auf seine eigenen Kosten durchführen.
    Viel Erfolg! es wird eine Empfehlung ausgesprochen. Außerdem heißt es da: im Einflussbereich der Baugrube.
    Bei 6  -  7 m Abstand eines ggf. unterkellerten Gebäudes zur Baugrubensohle kann man sich da schon streiten.
    Das heißt andererseits, dass die Gefahr für den Bestand u.U. sehr gering ist. Wenn von der Gründungssohle Ihres Gebäudes bis zur Grubensohle ein Winkel von 45 Grad überschritten werden sollte, wäre die Sache schon kritischer.
    Generell ist es so, dass bei BVAbk. ab einer bestimmten Größe (mittlere Schwierigkeit) ein Prüfstatiker vorgeschrieben ist. Ob das auf das beschriebene BV zutrifft ist nicht ganz sicher, aber wahrscheinlich.
    Die Bedenken mit dem Zusammenbruch sind also sicherlich übertrieben. Hallo Frau Mayr!
    hören Sie auf meinen Rat! Beauftragen Sie (evtl. auch auf eigene Kosten) einen Sachverständigen (rein vorsorglich sollte dieser öffentlich bestellt und vereidigt sein) und lassen Sie vor dem Beginn der Abbrucharbeiten und nach Beendigung der Bauarbeiten Ihr Haus auf Schäden hin untersuchen.
    Dann haben Sie, wenn irgendwas schief gehen sollte, "Munition" um Ihre Ansprüche gegen Verantwortliche zu sichern. Mit "Vermutungen", "Prüfstatiker", "mittlere Schwierigkeit", "Empfehlungen der DIN", "nicht ganz sicher", "Wahrscheinlichkeiten", "Zusammenbruch" usw. können Sie nichts anfangen!
    Viel Erfolg! In dem Fall würden wir uns  -  hinsichtlich der Beweissicherung  -  der Auffassung von Herrn Rudolf anschließen wollen.
    Ob der Sachverständige öffentlich bestellt, vereidigt, Verbandssachverständiger oder freier Sachverständiger ist, ist sicherlich zweirangig, weil dies ohnehin ein Parteigutachten ist und auch (meist) bleibt, solange dies von nur einer Partei (nämlich von Ihnen alleine) in Auftrag gegeben wird und von der anderen Partei vielleicht nicht anerkannt wird bzw. nicht anerkannt werden muss.
    Das ist aber nichts schlimmes, sondern der Regelfall  -  abgesehen von wenigen Ausnahmen  -  eigentlich.
    Wichtig ist aber, dass der Sachverständige seine Arbeit ordentlich  -  und regelgerecht  -  macht und ausführt bzw. dieses Beweissicherungsgutachten erstattet.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN