Erlaubte Anzahl Kellergeschosse
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Erlaubte Anzahl Kellergeschosse

Liebe Experten,
ich möchte mir ein Haus bauen, und habe dafür evtl. ein geeignetes Hanggrundstück gefunden. Da der Hang relativ steil ist, kam mir nun die Idee, mehrere Stockwerke als Keller zu errichten. Eine Front des Kellers würde, Aufgrund des Gefälles, immer aus dem Grundstück herausragen. Das Gebäude würde dann so Terrassenförmig in den Hang integriert sein.
Meine Fragen nun:
1.) Wo ist in so einem Hanggrundstück die Nulllinie, um zu sagen wie viele Stockwerke darüber bzw. darunter liegen?
2.) Wie viele Kellergeschosse dürfen gebaut werden? Egal ob die nun aus dem Hang herausragen oder auf einem ebenen Grundstück errichtet werden?
Vielen Dank für die Beantwortung
Ronald
(geplanter Standort: Deutschland/Bayern/Starnberg)
  1. Bebauung im Voralpenland

    Hallo Ronald,
    als Erstes würde ich mal bei der Gemeinde bzw. Stadt nachfragen,
    ob es a) einen Bebauungsplan gibt b) wenn nicht  -  wie die Bebauungsmöglichkeiten dann gegeben sind.
    Terrassenförmige Bebauung in Starnberg  -  da hätte ich so meine Zweifel  -  außer man kennt usw.
    Mit freundlichen Grüßen

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