Muss das Streifenfundament bis zum tragenden Grund geschalt werden?
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Muss das Streifenfundament bis zum tragenden Grund geschalt werden?

Guten Abend liebe Baufachleute
Wir bauen ein Bausatz  -  Holzhaus mit Richtmeister 10 m x 8 m.
Unser Bauplatz hat ein Gefälle von der höchsten Stelle bis zur tiefsten 0,6 m. Der Mutterbodenaushub beträgt ca. 0,4 m. Laut Bauunternehmer soll nun der Bauplatz mit 0,45er Lavasplitt aufgefüllt und Lagenweise (alle 15 cm abgerüttelt werden und das, 1.5 m breiter als der Baukörper. Danach die Streifenfundamente und ein Punktfundament bis auf den tragfähigen Grund wieder ausheben. Die eigentliche Schalung erfolgt nur noch außenherum also keine Schalung in die Streifenfundamenten. Kann man das so machen?
Da ich zwar auch , , vom Bau komme '' allerdings Ausbau, bin ich sehr verunsichert, da der eine sagt das geht und ein andere schlägt die Hände über dem Kopf zusammen.
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Harald
  • Name:
  • Harald Strüning
  1. Fundamente

    Hallo Herr Strüning,
    zuständig dafür ist wohl der Statiker.
    Diese Angabe sollten doch auch in Ihren Planungsunterlagen sein.
    Falls nicht, zu Ihrer eigenen Sicherheit, einen Statiker beauftragen.
    Mit freundlichen Grüßen

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