Frostschutz bei selbsttragender Bodenplatte
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Frostschutz bei selbsttragender Bodenplatte

Hallo,
folgende Frage (die auch nach Konsultation der Frage Neubau 3277 nicht endgültig beantwortet ist:
Unser Bauunternehmer schlägt vor, eine selbsttragende Bodenplatte (also ohne Streifenfundamente) zu erstellen. Unter der Bodenplatte kommt eine Gumminoppenschicht und darunter ca. 2 Meter Recyclingfrostschutz/Basaltfrostschutz 0/45. Eine Frostschürze (?) ist nicht vorgesehen.
Anmerkung: Die 2 m müssen aus Bodentechnischer Sicht sowieso aufgefüllt werden.
Der Erdbauer meint jetzt, dass um sicher zu gehen, besser Splitt 11/22 (?) eingebaut werden sollte, da 0/45 keinen Frostschutz ohne Schürze gewähren würde.
Was meinen die Forumsteilnehmer? Ich bin derzeit etwas ratlos.
Vielen Dank
  • Name:
  • baumgarten
  1. Da muss es doch..

    einen verantwortlichen Tragwerksplaner/Statiker geben.
    Was sagt der denn dazu? Schließlich muss er's rechnen. Und verantworten!
  2. Statiker

    ist von Baufirma und sagt das, was die Baufirma sagt.
    Meine Frage/Sorge ist, dass der Statiker evtl. "kurzfristig" rechnet (bis zur 5 jährigen Gewährleistung) und langfristig wir Probleme mit dem 0/45 Schotter bekommen.
    • Name:
    • baumgarten
  3. Na dann ...

    einmal wie alle Mal:
    Her mit dem Baubetreuer! Der vertritt IHRE Interessen.
  4. herrlich ..

    Baugrundgutachten, Verdichtungsnachweise, Frostschutzeinstufung ..
    das volle Programm ;-)
  5. Kellerfrage?

    Hallo Herr Baumgarten,
    zu Ihrem Problem hätte ich eine Frage, warum bauen Sie dann keinen Keller, wenn sowieso schon 2,0 m aufgefüllt werden müssen
    und wo ist Ihr Architekt?
    Mit freundlichen Grüßen
  6. Da hat Herr Rieder Recht!

    Wenn Sie 2 Meter auffüllen müssen, vorher den Mutterboden auch bestimmt abtragen müssen, ist ein Keller nicht wesentlich teurer. Bedenken, dass sie die Schottertragschicht einbringen und verdichten müssen. Diese muss mindestens 1 Meter größer sein, als die Abmaße der Bodenplatte, was wiederum bedeutet, dass am Fuß der Aufschüttung bei dieser Höhe doch beachtliche Abmaße zustande kommen.
    Ansonsten das volle Programm auffahren. Nutzen sie die Chance der Bauüberwachung  -  es ist Ihr Geld. Ihr Geld, welches sie zweifellos für die Überwachung ausgeben, aber ich habe von keiner Bauunternehmung gehört (inkl. meiner eigenen) in der sich die Mehrausgabe nicht gerechnet hätte, da Fehler gefunden wurden, von denen ich keine Ahnung hatte und sie nicht bemängelt hätte. Somit wäre ich im Fehlerfall auf der Beweislast aufgesessen und hätte teure Gutachten in Auftrag geben müssen, um meine Interessen im Nachgang sicherzustellen und durchzusetzen. Die Kosten der Bauüberwachung richten sich ebenso nach Tabellen wie das Architektenhonorar, allerdings ist hier ebenso durch Verhandliungsgeschick sicherlich der eine oder andere Prozentsatz als Rabatt möglich.
  7. noch eines!

    lassen sie sich im Auftragsfall den Nachweis der Herkunft des Recyclingsmateriales benennen und nachweisen. Nicht dass es sich um Straßenabbaumaterial mit entsprechender Belastung handelt.

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