Frostschürze nach DIN EN Iso 13793:2001
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Frostschürze nach DIN EN Iso 13793:2001

Frostschürze nach DINAbk. EN Iso 13793:2001
  1. Sibirien?

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    Sibirien?
  2. Danke für die Antwort

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  3. ohne Keller

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  4. Frostfreie Gründungstiefe

    Frostfreie Gründungstiefe
  5. frostfreie Gründung

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    frostfreie Gründung
  6. Da stimmt was nicht

    Da stimmt was nicht
  7. Eine Frostschürze gibt es

    Eine Frostschürze gibt es
  8. Vielleicht solltest du

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  9. Es ist nun mal ein Generalunternehmer ...

    Es ist nun mal ein Generalunternehmer ...

    Anhang:

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    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  10. Wenn

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  11. So groß ist Skepsis nicht. Nur ...

    So groß ist Skepsis nicht. Nur ...
  12. wie eine Dämmung eine Länge Frostschürze ersetzen soll

    wie eine Dämmung eine Länge Frostschürze ersetzen soll
  13. Wobei ...

    Wobei ...
  14. Vielen Dank Herr Tilgner, dass hört ...

    Vielen Dank Herr Tilgner, dass hört ...
  15. Frostschürze

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    Frostschürze
  16. übertreiben?

    übertreiben?
  17. Eine Frostschürze muss schon sein, aber ...

    Eine Frostschürze muss schon sein, aber ...
  18. Man kann

    Man kann
  19. Bei mir steht ganz klar im ...

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  20. Jawohl

    Jawohl
  21. Vielen Dank Herr Tilgner. jetzt findet ...

    Vielen Dank Herr Tilgner. jetzt findet ...
  22. Ihre Schürze ist doch 80 cm!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,

    bei mir im Bodengutachten steht, dass ich 80 cm Frostschürze benötige. Eigentlich ganz normal.

    Bir mir soll die Frostschürze nach DINAbk. EN Iso 13793:2001 erstellt werden und geht nur 60 cm mit 8 cm Dämmung tief (unterhalb dem geplantem Gelände). Unter der Bodenplatte (20 cm) ist auch 6 cm lastabtragende Dämmung. Mein Planer meinte, dass: Die neue Frostschürze ist einer nach Bodengutachten angegebenen Tiefe bis 1,25 m gleichwertig.

    Also wäre eigentlich sogar besser für mich, aber irgendwie traue ich der Sache nicht.

    Ist die Frostschürze nach DIN EN Iso 13793:2001 wirklich besser als ganz normale mit 80 cm?

    Vielen Dank für die Antworten. wird dein Haus in Sibirien gebaut? früher wurden Bodenplatten ohne zusätzliche Fundamente / Frostschürzen hergestellt und die sind alle noch vorhanden, man auch mit unbegründeter Angst die Kosten eines Hauses in die Höhe treiben. Nein wird natürlich nicht in Sibirien gebaut sondern in Hannover. Früher hatten die Häuser alle einen Keller und brauchten keine Frostschürze oder nicht?

    Nur ich lese im Bodengutachten min. 80 cm und auch überall im Netz.

    Der Generalunternehmer kommt jetzt mit einer DIN an und ich weiß jetzt gar nicht was ich damit anfangen soll. Leider finde ich Netz auch gar nichts dazu. wurden auch früher Häuser gegründet und ohne Frostschürze und die stehen auch noch, man sollte nicht alles glauben und für bare Münze halten was die Industrie einem vorschreibt Die Frostfreie Gründungstiefe liegt i.d.R. zwischen 60 und 120 cm  -  unter anderem um diesen Wert zu ermitteln macht man ein Bodengutachten, da verschiedene Einzelwerte diese Tiefe beeinflussen.

    DIN 13793 geht deutlich weiter als die Standardanforderungen und berücksichtigt die thermische Leistungsfähigkeit von Gründungsbauteilen um auch in dem Bereich die Wärmeverluste zu minimieren. Es gibt zahlreiche Hersteller die für diesen Detailpunkt Sonderlösungen anbieten.

    Generell geht es ja um die Vermeidung von "Frosthub", also müsste der Planer ja einen Nachweis dafür vorliegen haben? wenn unterhalb der Bodenplatte eine >Unter der Bodenplatte (20 cm) ist auch 6 cm lastabtragende Dämmung< verlegt wurde, kann dort keine Feuchtigkeit mehr sein, es sei denn die Dämmung ist falsch, also kann eine Bodenplatte nicht auffrieren und Tiefsttemperaturen wie in Sibirien, mit permanentem Frost haben wir nicht und das Haus wird ja auch noch geheizt. Wenn die Frostschürze fehlt, dann kann Wasser unter die Bodenplatte laufen und insbesondere in den Rand und Eckbereichen gefrieren. Dadurch wird dann der Rand bzw. die Ecke der Bodenplatte angehoben. Egal ob unter der Bodenplatte eine flächige Dämmung ist, oder nicht.

    Sogenannte Frostschirme oder senkrecht eingestellte Dämmtafeln als Ersatz für eine betonierte Frostschürze versuchen dieses Gefrieren mit dem Trick der Wärmedämmung zu verhindern, indem sie verhindern, dass der Boden unter der Bodenplatte überhaupt unter 0 °C auskühlt. Auch wenn dort Wasser vorhanden wäre, soll es dann also nicht gefrieren. nur diese ist nur 60 cm tief, aber diese ist mit 8 cm starke Dämmung gedämmt.

    Unter der der Bodenplatte (20 cm) ist eine 6 cm Last abtragende Dämmung (XPS).

    Mir wurde gesagt, dass die neue Frostschürze ist einer nach Bodengutachten angegebenen Tiefe bis 1,25 m gleichwertig. (nach DIN EN Iso 13793:2001)

    Laut Bodengutachten ist nur eine 80 cm tiefe Frostschürze notwendig.

    Ich will eigentlic nur wissen ob, dass wirklich so stimmt. Die die gedämmte Frostschürze wirklich vergleichbar mit 1,25 m ungedämmten Frostschürze? oder kann man das gar nicht beantworten.

    Es hat ein Statiker ausgerechnet und vielleicht sollte ich einfach mal vertrauen. einfach glauben, was der Fachmann Dir da sagt. Es ist nun mal ein Generalunternehmer und der Statiker ist auch von dem Generalunternehmer. Ich weiß nicht, ob der nur 20 cm Beton sparen will oder einfach ein neues Verfahren hat.

    So sieht es aus (sieh Bild) Wenn die Skepsis bereits jetzt so groß ist, dann empfiehlt es sich einen eigenen Sachverständigen als Baubetreuer zu engagieren. So groß ist Skepsis nicht. Nur halt genau dieser Punkt macht mich stutzig. Der Rest ist eigentlich Standard.

    Ich verstehe einfach nicht wie eine Dämmung eine Länge Frostschürze ersetzen soll. Habe ich doch schon versucht zu erklären:

    Also durch die Dämmung der Frostschürze bleibt die Erdwärme und die Abwärme des Hauses, die durch die Bodenplatte in die Erde gelangt besser unter dem Haus, sodass dort kein Bodenfrost auftritt, der die Bodenplatte anheben könnte. Wobei das mit dem Wärmetransport recht theoretisch ist. Wenn Aufgrund der Bodenverhältnisse 800 mm Gründungstiefe im Gutachten empfohlen werden, dann würde ich diese Tiefe auch einhalten. Die Kosten für 20 cm stärkeren Beton + Dämmung in einem umlaufenden Balken sind lächerlich gering.

    Zur Sicherheit also am besten das Einverständnis des Bodengutachters zu dieser Änderung einholen. Wenn er mit der Lösung unter den gegebenen Umständen glücklich ist, dann darf auch der Planer diese Frostschürze vorsehen. Es sei denn der Planer haftet selbst für potenzielle Schäden die aus der Abweichung vom Baugrundgutachten entstehen. Vielen Dank Herr Tilgner, dass hört sich logisch an.

    Den Bodengutachter habe schon gefragt, aber noch keine Antwort bekommen. übertreibt ihr hier nicht etwas? man kann auch alles und jedes verkomplizieren und damit teurer machen. Es gibt Technische Baubestimmungen (z.B. Statik-DIN uvm.) die zur Erlangung und Umsetzung einer Baugenehmigung eingehalten werden müssen! Dann gibt es da noch die Regeln der Technik, die ebenfalls einzuhalten sind (Werkvertragsrecht).

    Wer davon abweichen will, muss das gesondert nachweisen und mit dem Bauherrn extra vereinbaren. Natürlich kann man einen Fundament für einen Geräteschuppen auch ohne Frostschürze bauen, aber darum ging es dem Fragesteller gar nicht. Er wollte sicher gehen, dass seine Bodenplatte mit gedämmter Frostschürze tatsächlich eine normgerechte FROSTFREIE Gründung darstellt, sodass das Haus an den Ecken gründungstechnisch rissfrei bleibt. Eine Frostschürze muss schon sein, aber ob diese auch so tief sein muss ist eine andere Frage.

    Bauen wird gerne teuerer gemacht, aber in diesem Fall, durch die kürzere Frostschürze eigentlich günstiger.

    Also wir bauen ein Bungalow mit einer Bebauungsfläche von 140 m². Die 20 cm tief und 40 cm breit Beton, 8 cm Dämmung und Erdarbeiten sollen ca. 1800 € kosten. Finde den Preis anwenig hoch, da kommt wohl de Generalunternehmer Zuschlag hin zu.

    Denke die 60 cm Frostschürze nach nach DIN EN Iso 13793:2001 wird schon seinen Zweck erfüllen. Frostschürzen auch ganz weglassen, wenn der Gründungbereich nach dem Casagrande-Kriterium bis 1 m Tiefe frostfreier Boden ist. Kommt halt immer ein bisl aufs Bodengutachten an. Bei mir steht ganz klar im Bodengutachten:

    Frostfreie Gründung muss gewährleistet werden (DIN 1054). Frosteindringtiefe (m): 0,8 m

    Laut Statiker von dem Generalunternehmer ist die Frostschürze (60 cm tief mit 8 cm Dämmung) vergleichbar mit einer nach Bodengutachten angegebenen Tiefe bis 1,25 m gleichwertig.

    Ich denke es wird schon passen. Der Statiker hat also einen Gleichwertigkeitsnachweis erbracht und somit die DIN 1054 (Technische Baubestimmung) eingehalten und die Regeln der Technik (DIN EN ISO ...)

    Ist doch alles super! Vielen Dank Herr Tilgner. jetzt findet man im Netz unter der DIN diese Beträge. Naja vielleicht hilft es dem nächsten ;) auch so gut wie mir geholfen hat. Es zählt das anstehende Gelände bis Unterkante Fundament. Da sollten Sie 80 cm haben. Ist doch auch auf Ihrer angehängten Skizze so dargestellt. Oberkante Gelände bis Unterkante Fundament 80 cm, absolut korrekt sodann der Boden tragfähig ist.
    Ein gedämtes Fundament ist klaro besser als ein ungedämmtes. Auch besser als ein 1,25 m tiefes ungedämmtes Fundament halt.
    Bei dem in Ihrer angehängten Skizze dargestellten Fundament wird es allerdings ein wenig teurer. Aushub bis Unterkante Fundament (also dann von Oberkante Gelände bis Unterkante Fundament 80 cm), wohin mit dem Aushub, sodann kein Platz, Abtransport und Deponierung, Deponierungskosten, Entsorgungskosten sowie Transportkosten. Fundamentschalung, der Dämmung wegen, weil die lot- und fluchtgerecht (lotrecht, fluchtgerecht) eingebracht und eingebaut werden muss. anschließend die Fundamente wieder auffüllen, bis Unterkante Bodenplatte (oder halt eben bis Unterkante Dämmung). Aber womit, Füllmaterial kaufen und einbauen.
    Kostet halt ein wenig mehr als einfach nur in zwei Stunden eine 20 oder 30 cm breite und 80 cm tiefe Frostschürze auszuheben und den Fundamentgraben ohne Schalung voll Gullasch (Beton) laufen zu lassen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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