Antwort > Aushub Abfuhr Carmine
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Antwort > Aushub Abfuhr Carmine

Punkt 1). wie zu Henker gibt man hier eine Antwort auf eine Antwort auf eine zuvor gestellt Frage > obwohl dass Kennwort stimmt?
Egal, danke erstmal für die Schnelle Info.
Klar, Architekt hat sich verrechnet, dachte wohl erbekommt das Material kostenlos entsorgt und hat nur den Abtransport kalkuliert > es sind 285,66 m³ / 2,30 Höhe.
Super, hat also fast das 3-fache gekostet.
Nun hat aber unsere ach so toller Architekt/Verkäufer keinen Auftrag zur Abfuhr + Entsorgung von uns erhalten, da könnt ich doch sagen ... bezahl das wer will lieber Abfuhrunternehmer, aber ich nicht > kein Auftrag, kein Vertrag ... oder?
Tja, und das mit der VOBA > die wussten ja, das da früher eine Baufirma stand! Hilft dass? Ist das ein Argument?
Danke
Carmine
  1. Toller Rechenkünstler

    Wenn Ihr Bauträger-Archie weiter so toll kalkuliert gibt es sicherlich noch so manche böse Überraschung.
    Nochmal, 9,80 €/m³ Bodenabfuhr und Entsorgung auf eine Bodenkippe ist für einen "normalen Boden ", d.h. nicht verunreinigt, schon ein super Preis.
    Normalerweise liegt so was irgendwo, je nach Region und Entfernung zur Kippe, zwischen 10 und 20 €/m³.
    Ganz billig, so um die 4-5 €/m³ geht es eigentlich nur, wenn Ihr Boden als Auffüllung in unmittelbarer Nähe tauglich ist.
    Seltener Glücksfall.
    Selbst dann läge Ihr Archie/Verkäufer immer noch mit seiner Kostenschätzung von 1000 € reichlich daneben.
    Zum verunreinigtem Bauschutt, Steine+Holz+etc., sowas kann man nicht mehr auf einer reinen Bauschuttdeponie (z.B. alte Kiesgrube) gebrauchen, bzw. muss vorher sortiert werden, wird daher richtig teuer, eigene Kostenschätzung bei 140 m³ mindestens 1500 € Aufpreis auf normale Bodenentsorgungskosten.
    Kein Auftrag, kein Vertrag (auch nicht Auftrag durch Bauträger-Archie in Ihrem Namen?), mag vielleicht außer Kosten (wobei ich immer noch sehe wo Ihnen diese berechnet wurden) noch mal wichtig werden.
    Frage, wo ist das Zeug geblieben? Entsorgungsschein?
    Zur Voba, wenn Sie wissen dass die wussten, dass das Gelände einer ehemaligen Baufirma gehörte, wussten Sie es doch auch, und zwar vor Vertragsabschluss, oder.
  2. Erneut danke!

    Richtig, wir wussten dies vorher schon ... man baut und kauft halt in dieser ach so bösen Welt nur einmal und glaubt alles.. vor allem wenn man nicht vom Fach ist!
    Wenn VOBA sagt, Grundstück alles wunderbar ... dann glaubt man dies halt ... aber nur einmal!
    Entsorgungsschein? never seen ...
    nochmals zu Ihrer Antwort bzgl. Auftragsvergabe ... könnten Sie dies bitte nochmals verdeutlichen?
    Soweit so gut, immerhin weiß ich jetzt, dass die Kosten stimmen.
    Die Rechnung habe ich erstmal dem Bauträger/Architekt in die Hand gedrückt > dieser versucht nun seit 2 Wochen mit VOBA und Aushubfritze zu klären > muss jetzt wohl auf Teufel komm raus die Kosten irgendwie runterbekommen > wie sonst sollte er 1000,- rechtfertigen!
    Und bis dahin macht die Fa., welche uns noch ein bisschen mehr ausheben muss, erstmal gar nichts!
    Carmine
  3. Lernen Sie ...

    Ich denke nicht, dass der Bauträger-Architekt nicht rechnen kann. Das konnte er sehr gut, und zwar mit Ihrer Reaktion. Das Spiel geht so: Bauträger-Architekt: "Erdarbeiten sind Bauseits, weil ... blablaba ... kommt zu unserem günstigen Hauspreis noch dazu" (sagt er weil, sie das im Kleingedruckten gefunden haben und nachgefragt haben). BH: "Und was macht das ca. aus? " Bauträger-Architekt: "Bestimmt nur 1000 €, nicht so wild" BH: "Ach, das geht ja, dann unzterschreibe ich ebi Ihnen ... der andere Wucherverkäufer hat was von 4000 € erzählt ... " Bauträger-Architekt denkt "Hehe, wieder ein naiver Käufer auf die Masche reingefallen ... her mit der Provision ... und gleich erzähle ich ihm noch, das die elektrsichen Rollläden auch kaum was mehr kosten ... "
    Verlassen Sie sich beim Bau NIE auf mündliche Aussagen. Nur wer schreibt, der bleibt ...
  4. Nun, das war nicht ganz so ...

    aber ich möchte jetzt nicht auf die Ausgangslage zurückgehen, und es wurden mit Sicherheit nicht die Kosten der Abfuhr und Entsorgung miteinander verglichen ... war vielleicht ein Fehler.. ist jetzt aber nicht mehr zu ändern.
    Nein, es war wohl tatsächlich so, dass er diese Kosten der Entsorgung absichtlich nicht kalkuliert hat, weil er der Meinung war ... "bekomm ich schon irgendwo unter".
    Das hat nichts damit zu tun, etwas schriftl. festzuhalten ... dazu hätte ich ja, wie schon erwähnt, vorher wissen müssen, was dieser "Arbeitsschritt" kostet ... und was das nächste kostet ... und das nächste ... usw.
    Das wollte ich mir ja durch solch einen Menschen/Träger einsparen, sonst müsste ich mich ja erstmal zum Bauingenieur ausbilden lassen, bevor ich ein Haus bauen lassen möchte!
    Oder sehe ich das falsch?
    Na ja, sieht wohl so aus als ob ich diese Kosten, wenn auch etwas reduziert, tragen muss.
    Oder ich Stelle mich absolut quer und sage, wie schon erwähnt: keine Auftragsvergabe der Abfuhr und Entsorgung meinerseits an diese Firma, deshalb auch die an mich gerichtete Rechnung unwirksam! Im Vertrag steht nichts davon, das der Bauträger dies veranlassen kann in meinem Namen.
    Carmine
  5. ja, das wird falsch gesehen ...

    Der Architekt des Bauträger wird vom Bauträger bezahlt, d.h. er arbeitet zum Wohl des Bauträger, NICHT für ihren Geldbeutel. SIE haben keinen Fachmann, der in ihrem Sinne arbeitet, bzw. das ganze überwacht. Der hätte ihnen gesagt: Mit 1000 kommen sie nie hin ... Klar können sie sagen: Ich zahle nicht. Evtl sagt der Bauträger OK, ist halt so, tragen wir die kosten, doch die wird er dann an Stellen, die Sie nicht sehen, denn Sie haben ja keinen von Ihnen bezahlten Profi, der ihnen sagt, was der Bauträger verzapft, wieder einsparen. Diese unrealistische 1000 € Schätzung wären ein erstes Warnsignal für mich. Ich will Ihnen jetzt nicht ihren Bau madig machen, aber das geht schon gut los ... Suchen sie sich einen externen, unabhängigen, von Ihnen bezahlten Profi, der dem Bauträger auf die Finger schaut. Das kostet zwar auch, erspart einem aber solche Überraschungen wie sie sie erlebt haben (und noch weitere erleben werden) ...
  6. Vielen Dank!

    Danke für Ihre ehrliche Einschätzung.
    Ich habe zwar einige Bekannte und Freunde, die vom Bau sind ... mit solchen Kostengeschichten aber wohl wenig am Hut haben und wohl auch nicht die Zeit dazu hätten.
    Frage:
    Wie findet man solch einen Menschen?
    Wie tituliert man diesen?
    Danke
    Carmine
    PS: es ist jetzt ein externer Bauleiter eingesetzt, dieser wird aber natürlich auch vom Bauträger bezahlt ... also wohl auch nicht mein optimaler Vetrauensmann!
  7. eben

    was sie brauchen ist ein Fachmann, der nicht die Bauleitung übernimmt, dieser und den Handwerkern bei wichtigens Schritten (Kellerabdichtung, Gießen der Decken usw.) auf die Finger schaut. Das kann z.B. ein Bau-Ing oder ein Architekt sein. Evtl. mal beim Verein privater Bauherren nachfragen (habe ich KEINE Erfahrung mit!) oder lokal im Branchenbuch nach Sachverständigen suchen ...
  8. nicht übertreiben

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Wenn kein Bodengutachten gemacht wurde, hat auch der Architekt des Bauträger vom Auffüllmaterial nichts gewusst, genauso wie Sie. So ist auch seine falsche Kostenannahme zu entschuldigen. Ich finde es deshalb nicht fair, ihn wegen dieses Nichtwissens mit "ach so toll" zu bezeichnen. Das Kompliment gilt nämlich genauso für Sie.
    Sicher wollten Sie den Aushub nicht dauerhaft in Ihrem Garten lagern. Das Abfahren entsprach Ihrem "wirklichen oder mutmaßlichen Willen", wie es im BGBAbk. heißt. Der Bauträger war deshalb berechtigt, das Abfahren in Ihrem Namen zu veranlassen, siehe §§ 677 ff. BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag.
    Ich würde in dieser Sache generell nicht übertreiben. Der Bauträger könnte sonst auf die Idee kommen, Ihnen symbolisch ein paar Lkw-Ladungen Dreck zurückliefern zu lassen, damit Sie sich selbst ums Abfahren kümmern können. Selbstverständlich begleitet von einer Behinderungsmeldung nebst saftiger Kostennote. Und künftig könnte er bei jeder kleinsten Unklarheit auf die Idee kommen, sofort alles stillzulegen, bis Sie Ihren Willen klar ausgedrückt und das Weitere veranlasst hätten. Das Ganze ebenso begleitet von Behinderungsmeldungen und Mehrkosten. Ein bisschen kooperieren muss man schon, sonst wird das nichts mit dem Bauen.
  9. Konstellation

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Einmal wird als Verkäufer die Bank, dann wieder ein Architekt/Bauträger genannt. Wenn ich es richtig gelesen habe, handelt es sich hier nicht um die klassische Bauträgerkonstellation. Sie haben ein Grundstück von der Bank gekauft, etwas blauäugig. Die durch einen Architekten vertretene Firma ist nur als Generalunternehmer tätig, wobei Teile der Leistung ausdrücklich ausgenommen sind, z.B. das Abfahren eines nicht zum Wiedereinbau geeigneten Aushubs. Die Firma ist in dieser Konstellation nicht für Ihren schlechten Baugrund verantwortlich, die Baugrundrisiken liegen bei Ihnen.
  10. Entsorgungsnachweis, Bodengutachten

    Neben den Kosten sollten Sie sich tatsächlich Gedanken machen, bzw. erfragen wo der verunreinigte Bauschutt geblieben ist.
    Wurde das Zeug illegal entsorgt (würde mich bei den geringen Kosten nicht unbedingt wundern) haftet der Auftraggeber, möglicherweise also Sie.
    Vor Anerkennung einer Rechnungssumme sollten Sie sich eine schriftliche Bestätigung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Ihrem Bauträger-Archie und dem Abfuhrunternehmer geben lassen.
    Weiterhin würde ich als Bauherr spätestens jetzt einen Bodengutachter oder Schadstoffexperten beauftragen um festzustellen was der ehemalige Bauunternehmer dort alles verbuddelt hat.
    Sie wollen dort doch zukünftig wohnen!
  11. Toll, Herr Stubenrauch ...

    also gehe ich jetzt zu meiner Finanzierungsbank und sage Ihr: bitte kooperieren Sie ein bisschen mehr mit mir, den der Aushub hat statt den von einem PROFI (wie Sie einer sind ) das
    3 x FACHE
    gekostet.
    danke
    carmine
  12. Herr Volquardsen..

    Sie scheinen einer derjenigen zu sein, die das Problem erkannt haben und Ratschläge geben können, über die man nachdenken kann und weiterhelfen.
    Werde weiteres veranlassen.
    Entschuldigung dafür, dass man etwas außer sich gerät und nach Hilfe frägt, wenn einem solch angeblich überhöhte und nicht einberechnete Rechnungen um die Ohren fliegen!
    danke
    carmine
  13. Also ...

    In den meisten Kaufverträgen steht etwas zur Altlastenfreiheit/-Belastung drin.
    Ist Ihnen das Grundstück Altlastenfrei verkauft worden, haftet evtl. der Verkäufer. Steht nichts drin, könnte es trotzdem einen Haftenden geben.
    Hier mal einen RA fragen

    Sie haben den Aushub in Auftrag gegeben, ohne vorher prüfen zu lassen, was los ist. Daher wird jeder Richter sagen, die Kosten haben Sie zu tragen weil die auch angefallen wären, wenn Sie's gewusst hätten,  -  die berühmten sowieso Kosten -. Sie hätten nur besser kalkulieren können.

    Ohne Entsorgungsnachweis keinen Ct bezahlen, denn Sie haften evtl. für die illegale Ablagerung im Irgendwo, und alle daraus entstehenden Folgekosten.

    Bodenanalyse machen lassen!
    Wer weiß, was da noch alles verbuddelt ist.
    Hier gibt es ein Baugebiet auf dem Gelände einer alten Munitionsfabrik. Alle Einheimischen haben die Bauherren für wahnsinnig erklärt, dort zu bauen (keine Sanierung vor Baubeginn).
    Nach einigen Jahren hat man in sämtlichen Gärten das Erdreich ausgetauscht  -  damit es nicht irgendwann ein verspätetes/verfrühtes Silvesterfeuerwerk gibt ;-(((

    • ****
  14. kein Ablenkungsmanöver bitte

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Ich sehe, dass die Nerven blank liegen, aber der Architekt des Generalunternehmer kann so gerechnet haben: Mutterboden abziehen und seitlich lagern im Angebot, Aushub zum Wiedereinbau seitl. lagern und später wieder einbauen im Angebot, Abfuhr überschüssigen und ungeeigneten Aushubmaterials nicht im Angebot, da Menge unbekannt. Im günstigsten Fall sind weniger als 150 m³ abzufahren, nämlich nur die Verdrängung des Bauwerks unterhalb des Mutterbodens (nach allen Zahlen die ich hier gesehen habe ca. 8x10 m, 1,80 hoch). Handelt es sich um wiederverwendbares Material, kann das u.U. für 1.000 € gehen. Auf keinen Fall hat er sich um 300 % vertan. Für Ihren ungeeigneten, mit Bauschutt angereicherten Boden  -  Hauptursache für die Mehrkosten  -  kann er nichts, er hat auch als Profi keine Röntgenaugen. Und jetzt holen Sie die Pauschalvereinbarung über 1.000 € aus Ihren Akten und rechnen nach dieser ab. Falls Sie keine finden, wissen Sie, wer kein Profi ist.
    Ich würde mich mit den Kosten anfreunden, es bringt nichts. Falls Sie dem Grundstücksverkäufer nichts anhängen können, sind es Sowieso-Kosten. Ich sehe keinen Grund, warum die Firma, die nichts dafür kann, was verschenken und für Ihre Versäumnisse beim Grundstückskauf bestraft werden soll.
  15. klare und bombenrichtige Auskunft Herr

    Stubenrauch! man kann schließlich nicht alle gefahren auf den Unternehmer abwälzen! Gruß
    jens
  16. zur Klarstellung

    man benötigt für Boden oder Bauschutt, der nicht > LAGA Z2 belastet ist, keinen Entsorgungsnachweis (in den meisten BL ähnlich).
    Das ist die große Ausnahme.
    Die "Altlastenfreiheit" hat wenig mit Abfallrecht zu tun d.h., wenn Boden belastet ist und zusätzliche Entsorgungskosten verursacht hat das noch nichts mit Altlast zu tun. Bauschuttbelastungen haben generell nie etwas mit Altlasten zu tun.
    Der Bauunternehmer kann belasteten Bauschutt aufbereiten, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um büA (fast nie der Fall) und er hat eine entsprechende Zulassung für den Lagerplatz (hat fast jeder).
  17. Unklar ...

    ausgedrückt ;-(, sorry
    Entsorgungsnachweis: Nicht wg Altlasten, sondern um eine ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen (und den Preis zu belegen).
    Untersuchung auf Altlasten:
    Bauschutt per se ist keine umweltbelastende Altlast. Früher hat man sich aber oft nicht um Umweltbelastungen geschert und auch belastenden Stoffe zusammen mit den sie umgebenden Gebäuden abgebrochen und entsorgt/"untergepflügt"/abgedeckt. Oder Bauschutt auf Deponie abgelagert, die auch weniger harmlose Stoffe aufgenommen haben.
  18. trotzdem

    Entsorgungsnachweis ist nicht Pflicht (und kann daher auch vom Bauunternehmer nicht verlangt werden). Altlasten sind nicht irgendwelche Bodenverunreinigungen, sondern solche, von denen festgestellt eine Gefährdung der Allgemeinheit ausgeht.
  19. Hier bin ich nochmal ... an ALLE, die die Herren ...

    Hier bin ich nochmal ... an ALLE, die die Herren Bauingenieure und Architekten in Schutz nehmen wollen:
    Nachdem ich nun die Rechnung der Abfuhr und "Entsorgung" übernommen und gezahlt habe ... kann nun der Rest nicht ausgehoben werden, ; dass zukünftige Haus sitzt wohl zu nahe an der Straße und den Stellplätzen, welche schon vor Planung des Hauses vorhanden waren!
    Es droht wohl das absacken der Straße ...
    Mehrkosten ca. 15.000 EURO, da auf der einen Seite die Straße aufgerissen werden muss; zusätzlich muss das ganze Haus jetzt ca. 1 m zum Nachbarn gerückt werden.
    Also neue Pläne her ... das bezhlt wer?
    Ach ja, die armen "PROFIS" können ja wohl wiedermal nichts dafür ... ach so, ich hätte natürlich als Laie wissen müssen, wie weit ein Haus von einer befestigten Straße entfernt sein muss..!
    Hr. Stubenrauch ... Ihr Kommentar bitte?!
    Das diese Firma wohl nicht der Hit sein kann, und das ich mir jetzt einen unabhängigen Fachmann hinzugezogen habe, brauchen Sie mir nicht erzählen.
    Verteidigen Sie doch mal bitte in diesem Fall Ihren Berufsstand.
    PS: natürlich weiß ich, das man nicht alle über einen kam scheren kann und darf!
    Gruß
    Carmine
  20. falscher Ansatz

    Liebe Carmine,
    Motzen und Klagen ist hier der falsche Ansatz. Sie sind in Wut und suchen die Schul dausschließlich bei anderen. So kommen sie nicht weiter. Mal in Kurzfassung:
    • Vergelichen sie einen Architekt, der angestellter beim Bauträger ist nicht mit einem selbstständigen Architekten. Wie oben beschrieben arbeitet "ihr" Architekt (der in Wirklichkeit nicht "ihrer" sinder der Ihres BTs ist) NUR für den Bauträger und macht nur das, was man ihm sagt. SIE haben sich auf diese Vertragskonstellation eingelassen und naiv geglaubt "geht schon gut". Damit sind SIE nun reingefallen, d.h. Sie tragen mitschuld an der Sache, denn SIE haben den Vertragspartner ausgesucht.
    • Wer hat die Hausposition vorgeschlagen? Im schlimmsten Fall haben sie gesagt "ich stell mir as so vor, hier meine Zeichnung, machen sie mal". Wenn der Bauträger/Architekt es vorgeschlagen hat, dann zahlt er die neuen Pläne und sonstigen Gebühren
    • Wenn man auf dem Grundstück nur ein Haus bauen kann, wenn man da vorher was an der Straße befestigt, dann sind das keine Mehrkosten, sondern Sowieso-Kosten die mit dem Grundstück verbunden sind. Siehe oben "Baugrundrisiko trägt der BH".
    • Wenn sie so unsach wie sie gegenüber Herrn Stubenrauch lospoltern mit ihren Vertragspartnern diskutieren, dann zeihen sie ihnen später noch mehr das Fell über die Ohren. Lesen sie mein Posting weiter oben. Realisieren sie, was für Vertragspartner sie haben und wie der Architekt denkt. klar HÄTTE DER Profi DAS hier MERKEN MÜSSEN! Diesen Architekt verteidigt sicher niemand.
  21. da bin ich

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Wenn ich schon als Advocatus Diaboli herhalten muss: ich tippe darauf, dass Aufgrund der vorgefundenen Bodenklasse so flach geböscht werden muss, dass eine freie Böschung bis in die Straße und bis auf Nachbargrund reichen würde. Lösungen:
    • verbaute Baugrube
    • Unterfangungen
    • Haus verschieben

    Auch hier wieder: die Profis konnten das ohne Bodengutachten nicht vorher wissen. Ich gehe davon aus, dass im Vertrag eine Annahme zur Bodenklasse getroffen wurde, auf der Planung und Preis basieren. Nicht zu beantanden, das Bodenrisiko trägt üblicherweise der Grundeigentümer. Sollte es anders geregelt sein, haben die Profis den Schwarzen Peter.

  22. das tut weh

    auch wenn sie es immer wieder behaupten  -  wird es nicht wahrer Herr Sigge! ein Architekt ist nicht der büttel des bt (sicher gibt es Ausnahmen  -  nur  -  ich habe es noch nicht erlebt) Herr Stubenrauch hat es richtig formuliert  -  und  -  ein bisschen Risiko ist bauen immer!
    MfG
    jens
  23. schmerzlich

    ist das aufwachen bei manchen sicherlich ... ich habe so einen Bütteldienst mal bei Bekannten gesehen ... Ich habe den Beitrag jetzt so verstanden, dass es da auch um das Baufenster go.ä. eht, dass nicht beachtet wurden, nicht nur um die Sache mit Boden (Haus muss näher Richtung Nachbar, das hat ja nichts mit der Böschung zur Straße hin zu tun). Darauf beruhen auch meine Aussagen. Mag sein, dass ich mich da irre, und es sich nicht um einen Fehler dieser Art handelt, dem man dem Architekt hätte ankreiden müssen ...
    Die 1000 € für die Baugrube waren ohne weitere Hinweise (nur wenn wir's loswerden usw) aber in meinen Augen auch schon fahrlässig ...

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