Abfuhr + Entsorgung Baugrubenaushub!
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Abfuhr + Entsorgung Baugrubenaushub!

Hallo liebe Helfer!
Massivfertighaus / Grube wurde jetzt ausgehoben / ausheben der Baugrube von 14x10 m ist inkl. / Abfuhr+Entsorgung auf eigene Kosten / laut Architekt = Verkäufer der Firma wurden ca. 1.000,- hierfür veranschlagt / Verkäufer des Grundstücks ist die Volksbank > laut VOBA Grundstück ohne bekannten Altlasten.
Jetzt alle festhalten, es wird kompliziert: es wurden eine ca. 1 m dicke Bauschuttschicht gefunden (Steine/Holz?!) wurde abgefahren+entsorgt > ohne das ich, der Bauherr dies jemals sehen konnte / Rechnung kommt über brutto 3.239,- € (nur Abfuhr+Entsorgung = 9,80netto p. m³ )!
Natürlich wurden alle Beteiligten schon zur Rede gestellt, aber: VOBA sagt, nach besten Gewissen verkauft > es wurden unsererseits keine Bodenproben o.ä. genommen, selber Schuld // Können wir uns rechtlich auf die veranschlagten ca. Kosten der Massivbaufirma/Verkäufers berufen? Ist der Preis gerechtfertigt, die Höhe rechtens..? Habe ich eine Chance gegenüber dem Grundstücksverkäufer VOBA?
PS: die Rechnung hat keinerlei Hinweis darüber, das Bauschutt oder Sondermaterial entsorgt wurde, nur Hinweis dass statt 12,80 nur 9,80 Aufgrund mithilfe bei Entsorgung durch unserer Architekten berechnet werden > dieser war allerdings selber überrascht über Höhe ... und ich dachte, sowas gibt es nur bei uns in Italien ...!
Danke Euch für die Hilfe!
Gruß
Carmine vom Kaiserstuhl
  1. Bodenaushub +Abfuhr

    Da Sie von Baugrube sprechen, bauen Sie mit Keller?
    Dann haben Sie bei einer Baugrubengröße von 10x14 m und einer geschätzten Aushubtiefe von 2,80 m schon mal 350 m³ Bodenaushub.
    Kosten, nur Abfuhr 9,80,- €/m³ x 350 m³=3430,- €.
    Entsorgt der TBAbk. für diesen Preis auch noch den vorgefundenen gemischten Bauschutt mit, haben Sie ein richtiges Schnäppchen gemacht.
    Die Kostenschätzung Ihres Bauträger-Archie mit 1000 € wäre somit von vornherrein falsch.
    Das Bodenrisiko trägt grundsätzlich der Käufer, es sei denn Sie könnten nachweisen, dass der Verkäufer von der Bodenverunreinigung vor Kauftvertragsabschluss Kenntnis hatte.
  2. Weiter in Tiefbau 1124

    Die Bauherrin erklärt das dort!

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