Extreme Benachteiligung durch Rücknahmeklausel im Schenkungsvertrag
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Extreme Benachteiligung durch Rücknahmeklausel im Schenkungsvertrag

Hallo,
wir stehen momentan vor einen riesigen Problem. Folgendes: Mein Vater besitzt ein Grundstück welches er mir schenken würde. Bedingung ist: nur ich bin im Grundbuch eingetragen. Nun ist es aber so, dass mein Freund fast komplett den Hausbau finanzieren wird, da ich momentan in Elternzeit bin und danach sicher bei weitem nicht soviel verdienen werde wie er. Auch das bisher angesparte Eigenkapital stammt fast komplett von ihm. In Deutschland ist es ja nun gesetzlich so geregelt, dass das Haus dann auch nur mir gehören würde weil es ja auf meinem Grund und Boden steht. Mein Vater möchte nun in dem Schenkungsvertrag eine Rücknahmeklausel einbringen, die mir eine spätere Eintragung meines Freundes (zum Beispiel nach Eheschließung) ohne seine Zustimmung (die ich wahrscheinlich auch nie bekommen werde) nicht möglich ist. Schlussendlich bedeutet dass, das mein Freund im Falle einer Trennung komplett leer ausgehen würde. Außerdem ist es ja auch logisch, dass keiner etwas finanziert, was ihm nie gehören wird. Hat jemand einen Rat für uns wie wir dieses Problem lösen können? ich möchte nicht, dass mein Freund derart benachteiligt wird. Meinem Vater geht es hauptsächlich darum, dass das Grundstück in Familienbesitz bleibt auch wenn wir uns mal trennen sollen (was hoffentlich nie der Fall sein wird).
Ich hoffe uns kann jemand helfen!
ach so, Bundesland ist Sachsen.
LG
  • Name:
  • Zaubermaus
  1. Kommt mir irgendwie bekannt vor

    auch wenn bei uns andere Konstellation ist. Ich hatte Grundstück geschenkt bekommen, aber mit Auflage, kein Verkauf VOR der Bebauung. Faktisch als gezwungen dort zu bauen oder Warten bis Schenker gestorben. Also haben wir gebaut. Direkt neben den Eltern.
    Nun ja, jetzt verkaufen wir das Haus weil das Familienverhältnis inzwischen sehr stark getrübt ist um es gelinde auszudrücken. Vater tobt, weil natürlich Grundstück im Familienbesitz hätte bleiben sollen.
    Daher guter Rat: Suchen Sie sich ein anderes Grundstück das IHNEN + zukünftigem Ehemann Gemeinsam gehört und Bauen Sie dort.
    Kostet Sie zwar viel mehr Geld, aber dann haben Sie keine Abhängigkeiten.
    Wir hätten uns viel Stress/Ärger/Nerven die letzten 12 Jahre damit erspart.
    Die Schenkung können Sie ja annehmen und als Sicherheit für zukünftiges verwenden. Zumal eine Schenkung innerhalb von 10 Jahren zurückgefordert werden kann unter bestimmten Verhältnissen (z.B. Verarmung > Altenheim > Sozialamt holt das dann zurück).
  2. Schenken ist schenken

    das ist in meinen Augen "moralisch" keine Schenkung.
    Mein persönlicher Rat: Sche.. ß drauf, vergesse das Grundstück.
    Mach Dein (Eurer) eigenes Ding, nur so werdet Ihr wirklich glücklich.
  3. Altmodische Variante:

    Heiraten. Ihr habt Euch durch ein gemeinsames Kind und die Absicht des gemeinsamen Hausbaues wirtschaftlich sowieso auf Gedeih und Verderb aneinander gebunden. Dem Ehepartner ist man mehr verpflichtet als den Eltern. Wenn ein Elternteil den Partner nicht akzeptieren will, auf ein solches Geschenk verzichten, das offenbar eher ein Partnerschafts-Spaltpilz als ein Geschenk sein will.
    Oft sind die Eltern aber nur "altmodisch" und mit der Heirat (die ja genau das gesellschaftlich sanktioniert, was lebenslängliche Konkubinatspaare de facto genauso tun wie "richtige" Ehepaare) gibt sich das.
  4. ich sehe das anders

    Der Erblasser vererbt oder verschenkt sein Vermögen.
    Schenken tut man weil man alle 10 Jahre wieder schenken kann, also bei größerem Vermögen.
    Die Tochter erhält also das Vermögen insgesamt oder anteilig wenn weitere Geschwister vorhanden sind.
    Der Ehemann der Tochter erhält nur Zugriff auf das Vermögen wenn seine Frau verstirbt, dann erbt der Mann und die Kinder.
    Im geschilderten Fall erhält der Mann auch bei einer Scheidung keinen Anteil am Haus.
    Sein Geld und sein Arbeitseinsatz sind bei einer Scheidung verloren.
    Anders sieht es aus, wenn er mit Zustimmung seiner Frau ins Grundbuch eingetragen wird.
    Besteht die Ehe bis zum Tod dann ist das ohne Belang, bei einer Scheidung kann er seinen Anteil verlangen.
    Also bringt der Eintrag ins Grundbuch nur scheinbar einen Vorteil, nämlich nur dem Mann der auf eine Scheidung aus ist.
    Lasst euch anwaltlich beraten.
    Gruß
  5. Ich sehe das ähnlich wie Herr Klaus

    Warum wollen Sie unbedingt die Hälfte des Grundstücks an ihren Freund verschenken?
    Schenkt er ihnen die Hälfte des ersparten Eigenkapitals? Nein? Komisch ...
    Sie schreiben, sie werden nach der Elternzeit wieder arbeiten  -  allerdings wenig verdienen  -  wieso berechnen Sie da ihre Erziehungsleistung nicht mit ein?
    Ein gemeinsamer Grundbucheintrag nützt NUR ihrem Freund im Falle einer Trennung  -  sonst niemanden. Sie hingegen würden benachteiligt ...
    Ich kann ihren Vater verstehen, dass er verhindern will, dass Sie Zehntausende € einfach verschenken mit einer Unterschrift ...
    Schließen sie mit ihrem Freund einen schriftlichen Vertrag über die Summe, die er zum Hausbau einbringt, die dann bei Trennung, nach Abzug der (dann zu berechnenden fiktiven) Mietzahlungen und Erziehungsleistung ihrerseits wieder zurückbezahlt wird.
    Sollte ihr Freund nicht damit einverstanden sein  -  dann wissen Sie ja woran Sie sind ...
    Für die Vertragsgestaltung konsultieren Sie am besten einen Anwalt, der Sie entsprechend berät  -  ein Ehevertrag, falls Sie vorhaben zu heiraten, ist hier dringend anzuraten!
    SIE wären im Falle einer Trennung die Gelackmeierte!
  6. Grundstücksschenkung mit Bedingung

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo!
    Frau Gab-1542-För hat mit ihren Grundüberlegunen sehr recht. Erziehungsleistung und Haushaltsführung haben durchaus einen hohen Wert.
    Falls dein Vater es als Schlupfloch übersieht und nicht im notariellen Schenkungsvertrag auch solche Konstellationen noch ausschließt, könntest du nach vollzogener Schenkung für deinen Freund eine Grundschuld eintragen lassen über den Betrag, den er  -  unter Anrechnung des Wertes deiner Haushalts- und Erziehungsleistung  -  an dem Grundstück einbringt. Dazu müsst ihr aber auf jeden Fall einen notariellen Vertrag schließen, der auch sorgfältig abgewogene Regelungen enthalten sollte, wie Verfahren werden soll, wenn ihr euch doch einmal trennen solltet. Infrage käme im Trennungsfall, dass du den Grundschuldgesicherten Mehrbetrag an deinen Freund in moderaten monatlichen Raten abzahlst, die der Höhe nach auf jeden Fall so bemessen sein sollten, dass du sie auch nur mit sehr geringem Einkommen notfalls aufbringen könntest.
    Jeder Monat deiner Erziehungs- und Haushaltsleistung (Erziehungsleistung, Haushaltsleistung), die du während eures Zusammenleben erbringst, sollte den abzubezahlenden Betrag ebenso mindern, wie ein zu beziffernder monatlicher Wohnvorteil, den dein Freund hat, solange er mietfrei in dem Haus wohnt.
    Schön wäre diese Konstellation allerdings nicht. Dein Vater würde toben und ich persönlich würde es an der Stelle deines Freundes nicht machen, da er wegen der Ratenzahlungsvereinbarung im Trennungsfall sehr lange auf seine Investition verzichten müsste. Also: Die Tipps meiner Vorredner, es besser sein zu lassen, sind durchaus überlegenswert.
    Übrigens, ohne Vertrag besteht folgendes Risiko:
    Wenn dein Freund mit hoher Eigenleistung und mit Eigenkapital auf deinem Grundstück investiert, hätte er dann, wenn es zur Trennung kommt, Ausgleichsansprüche dir gegenüber aus ungerechtfertigter Bereicherung.
    Baut also auf keinen Fall, ohne einen entsprechenden Partnerschaftsvertrag zu schließen. Wenn ihr es unbedingt machen wollte, dann am besten von einem Notar beraten und ggf. einen Vertrag aufsetzen lassen, das ist wegen unterschiedlicher Gebührentabellen preiswerter, als beim Rechtsanwalt!
    Und: Wenn das Grundstück in unmittelbarer Nähe neben der Wohnung deiner Eltern liegt, würde ich es an deiner Stelle weder so, noch so machen, denn es sieht so aus, als ob dein Vater deinem Freund nicht so richtig vertraut oder ihn nicht gut heißt. Das ist keine gute Basis für ein Nebeneinanderleben.
    Noch eine Variante: Du lässt dir das Grundstück schenken, bebaust es aber nicht, sondern beleihst es ggf. nur. Dann kauft ihr zusammen woanders ein anderes Grundstück und baut darauf. Wieder würde dein Vater toben und dich vielleicht enterben  -  überlege also gut, ob es dir das Wert wäre.
    Als verwegenste Variante (nicht ganz ernst gemeint) fällt mir noch folgendes ein: Du lässt dir das Grundstück schenken, dein Freund stellt darauf (falls ihr dafür eine Baugenehmigung bekommt) ein luxuriöses Mobilheim und ihr wohnt von Frühling bis Herbst darin und im Winter in einer Mietwohnung. Da das Heim nicht fest mit dem Grundstück verbunden ist, wird es damit auch nicht fester Bestandteil des Grundstücks und verbleibt somit z.B. im Eigentum deines Freundes. Das ließe sich im Trennungsfalle auch besser auseinanderdividieren.
    Viele Grüße
    Ralf Wortmann, Magdeburg
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht)

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