AN kündigt vor Aufnahme der Arbeiten den VOB-Vertrag
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AN kündigt vor Aufnahme der Arbeiten den VOB-Vertrag

mit dem Hinweis, er mache in 3 Wochen den Laden dicht. Was nun? Die Arbeiten sollten nächste Woche beginnen und dauern mind. 3 Wochen.
Den anderen Anbieter habe ich natürlich damals mitgeteilt, dass ich mich für einen anderen entschieden habe, Interesse hätten Sie aber weiterhin schon. Probleme für mich: Erheblicher Zeitverzug und Mehrkosten von 6-8 T€!
Wie verhalten? (auch im Hinblick darauf, dass er den Laden vielleicht doch nicht dicht macht ...)
Danke.
  1. Vielleicht besser so

    denn wenn er wirklich krachen geht und Ihr mitten drin seid, ist der Schaden viel größer.
    Grundsätzlich geht eine Kündigung nicht so einfach. Theoretisch muss er Dir den nachgewisenen Schaden ersetzen. Der Aufwand dies einzuklagen sollte allerdings nicht ganz unerheblich sein. Einbehalten von Geld ist ja nicht möglich, da er noch nichts bekommen hat.
    Ich würde die Ankündigung ernst nehmen, wenn er einen ehrlichen Eindruck macht. Wenn der Preisunterschied zu den nächsten Anbietern nicht so riesig ist, würde wohl kaum eine halwegs gesunde Firma bei der derzeitigen Auftragslage am Bau einen Auftrag wegwerfen. Noch dazu, wo Ihr eine sehr begehrte "Winterbaustelle" habt. da ist anderswo wenig los!
    Eventuell hat er aber auch irgend eine Leiche im Vertrag / Bauvorhaben gefunden. Falls Baubeschreibung / Vertrag von Ihm selbst sind, sollte das jedoch kaum der Fall sein.
  2. Drohende Insolvenz

    Ich würde die Kündigung annehmen. Was nutzt es, wenn der Unternehmer die Arbeit erst annimmt und diese, mit Ankündigung, nicht zu Ende führt.
    Kommt vielleicht noch der Inso-Verwalter und will die Arbeiten fortführen.
    Um welche Arbeiten handelt es sich denn?
    Zeitverzug, lässt sich doch vielleicht mit dem "Nachfolgeunternehmer" regeln?
    Fragen würde ich mich allerdings, warum der jetzige Unternehmer, bei gleicher Leistung versteht sich, 6-8 T€ günstiger war als der Nächste.
    Wenn er das überall so gemacht hat, kein Wunder, dass er keine Lust mehr hat, oder ihm die Lust durch seine Bank genommen wurde.
  3. Es handelt sich um

    Pflaster- und GaLa-Bauarbeiten (Pflasterarbeiten, GaLa-Bauarbeiten), bei Frost nicht machbar. Der Zeitverzug ist nicht einholbar, da die beiden anderen Mitanbieter die nächste Zeit voll ausgelastet sind (soll es auch geben ...).
    Die Frage nach dem Preisunterschied ist legitim. Vielleicht ist es mit ein Grund, warum er beabsichtigt (nicht: definitiv vorhat!), aufzuhören, wobei die anderen Anbieter teilweise überzogene Preise haben (Bspw. Öffnungshaken für AcoDrain-Rinne liefern: Listenpreis: 13,- EUR, angeboten für 35,- EUR).

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