verdeckter Baumangel
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

verdeckter Baumangel

verdeckter Baumangel
  1. Schwarzpeterspiel

    Schwarzpeterspiel
  2. Keine ausreichenden Angaben!

    Foto von Markus Reinartz

    Bauherr verkauft eine Eigentumswohnung mit üblichen Gewährleistungsfrist an Käufer A, Käufer A verkauft weiter an B, B an C ... usw.
    Wer haftet bei Jahre später entdeckte Baumangel (kein arglistiges Verschweigen), immer noch der ursprüngliche Bauherr, auch wenn die Gewährleistung nicht an späteren Käufer B, C usw. abgetreten wird; und B & C kaufen von ihrem jeweiligen Vorgänger wie bei Altbau üblich "wie gesehen"? wer behauptet, muss beweisen.
    C kann beweisen, dass es einen verdeckten Mangel gab, der B hätte bekannt sein müssen: B haftet gegenüber C
    B kann sich gegenüber C nicht davonstehlen und C direkt an A verweisen, denn C hatte mit A nie ein Vertragsverhältnis.
    B kann enstsprechend A belangen, usw. Wird aber immer schwieriger, wegen zunehmender Wahrscheinlichkeit von Todesfall, Verjährung und so weiter. Werter Forumsteilnehmer,
    Sie haben zu wenige Angaben gemacht, was eine hinreichend verlässliche Angabe, wer denn dann nun wann haftet, ungemein erschwert bzw. unmöglich macht.
    Zunächst einmal kommt es darauf an, über welchen Baumangel wir uns hier unterhalten, denn z.B. bei einem statischen Problem, auch Jahre später würde sicherlich der Statiker haften.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
  3. Es interessiert hier nur der letzte ...

    Es interessiert hier nur der letzte ...
  4. werte Forumsteilnehmer, . da vertrete ...

    Foto von Markus Reinartz

    Es interessiert hier nur der letzte Kaufvertrag.
    In dem wurde "verkauft ohne Gewähr für bla bla bla".
    Und so ist es nun auch. Der letzte Käufer hat keine Gewährleistung. Hätte er nur bei arglistig verschwiegenen Mängeln und die geibt es ja nach Ihren Ausführungen nicht. . werte Forumsteilnehmer, . da vertrete
    Werte Forumsteilnehmer,
    da vertrete ich aber die Auffassung von Herrn Peters nicht.
    Nach meinem Dafürhalten ist es wichtig zu wissen, ob es sich denn nun um einen gekauften Neubau oder um einen gekauften Altbau handelt.
    Ein Neubau kann nämlich während der üblichen Gewährleistungszeit von 5 Jahren mehrfach hin und her verkauft werden und eine Abtretung der Rechte gegenüber den vermeintlichen Handwerkern ist ggf. nicht erforderlich, Grundvoraussetzung dafür ist aber dass wir über den 5 Jahres Gewährleistungszeitraum reden, innerhalb dessen sich alles abgespielt haben muss und dazu hat der Fragesteller bislang keinerlei Angaben gemacht, ob dies denn dann ggf. so gewesen ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
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  5. Lieber Herr Reinartz

    Lieber Herr Reinartz
  6. Herr R.

    Herr R.

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