Risse in der Fassade / versteckter Baumangel?
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Risse in der Fassade / versteckter Baumangel?

Hallo,
bei meinem Haus Baujahr. 2000 sind in der Außenfassade Risse. Die Baufirma hat bereits die eine Giebelseite im Rahmen der normalen Gewährleistung gestrichen. Die Risse sind jedoch wiedergekommen, es war also nur "Kosmetik". Bei der Begutachtung durch einige Malerbetriebe kam nun heraus, das bei den verbauten Ziegeln (Poroton) zwingend hätte Gewebe geklebt werden müssen, was jedoch durch die Baufirma nicht erfolgte und auch nicht angeboten wurde.
Meine Frage ist: Ist dies ein versteckter Baumangel und gilt somit die 30 jährige Gewährleistung? Kann die Baufirma für diesen Baumangel haftbar gemacht werden?
Danke für die Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Klar
  • Name:
  • Torsten
  1. Risse in der Putzfassade

    >Bei der Begutachtung durch einige Malerbetriebe kam nun heraus, das bei den verbauten Ziegeln (Poroton) zwingend hätte Gewebe geklebt werden müssen. <
    ... wer sagt denn so was  -  der Maler (ist ja wohl kein Verputzer!)? Nat. muss bei verputzem Ziegelmauerwerk i.A. keine Putzarmierung eingelegt werden. Außer, bei bspw. Putzübergängen zu anderen Materialien und Untergründen, wie bspw. ggf. Rollladenkästen, etc.
    Und das ist nat. auch erst einmal kein, auch kein versteckter, Baumangel, woher denn? Riss ist auch nicht gleich Riss, will heißen bspw. kleine, oberflächliche Putz"Risse" (Definition) sind quasi unvermeidlich und daher auch kein Mangel.
    Ganz allgemein: Ihre Frage kann nur von einem geeigneten Sachverständigen, der sich die Situation vor Ort anschaut und in den Vertragsunterlagen, etc. recherchiert, beantwortet werden.
  2. Versteckter Mangel ...

    ist ein Laienbegriff für Arglist.
    Arglist setzt Vorsatz voraus. Heißt, SIE müssen dem Bauunternehmer nachweisen, dass er die vorhandene Ausführung WIDER besseres Wissen gewählt hat.
    Die Fälle, in denen man damit durchkommt, sind ähnlich häufig wie 6 Richtige im Lotto.
    Welcher Porotonstein wurde denn verbaut, dass die Herren Maler meinen, eine GewebePFLICHT herleiten zu können und was für Putz ist da draufgekommen?
  3. Putzrisse

    "Nat. muss bei verputzem Ziegelmauerwerk i.A. keine Putzarmierung eingelegt" Stimmt so nicht ganz. Gemäß Hersteller gibt es Empfehlungen, wann eine zusätzliche Zwischenschicht mit Armierungsgewebe aufzubringen ist.
    Putzrisse können verschiedene Ursachen haben. Zu behaupten, Armierung hätte dies verhindert, kann stimmen  -  muss aber nicht stimmen  -  je nach Ursache. Deshalb ist es richtig: nur ein Gutachter kann die Ursachen ermitteln. Auch ich habe gerade so einen Fall mit etlichen Putzrissen  -  und zur Ursachenfindung haben sich die Eigentümer an einen Gutachter  -  mich- gewandt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  4. Ob Sie

    durch bereits erfolgte, evtl. unsachgemäße Gewährleistungsarbeiten eine Gewährleistungsverlängerung erhalten haben und somit noch Ansprüche besitzen, klärt für Sie gern ein Baurechtsanwalt. Thema "versteckter Baumangel" können Sie jedoch vergessen. Sowas gibt es nicht! Wie bereits vorstehend erläutert: Sie müssten Arglist nachweisen, also beweisen, dass die Firma tatsächlich gewusst hat, dass bei Materialwechseln ein Gewebe einzubauen ist und es ABSICHTLICH (mutwillig) nicht eingebaut hat. Ein Fehler aus Ahnungslosigkeit der Firma reicht als Gewährleistungsverlängerung nicht aus.
  5. Schwindrisse?

    Ich nehme an, es wurde ein hoch wärmedämmender Porotonstein verwendet. Richtigerweise sollte dann wenigstens ein sogenannter "Faserleichtputz" als Unterputz verwendet worden sein. Wenn nicht, ist's schon meistens ein Mangel.
    Haarrisse als sogenannte "Schwindrisse" sind bei derartigen Steinen ein häufig auftretendes Phänomen, eine "Rissefreiheit" ist schwer zu garantieren. Da Haarrisse z.B. bei Oberputzen mit Körnungen bis 3 mm bis zu einer Weite von 0,2 mm gar nicht als Mangel gelten, sofern Sie nicht allzu gehäuft auftreten und durch sie kein Folgeschaden entsteht, kann vom Bauunternehmer eine Rissefreiheit so auch nicht verlangt werden. Daher gibt es auch nicht die Notwendigkeit einer "Vorschrift", eine Gewebespachtelung auszuführen, allenfalls entsprechende Empfehlungen der Putzhersteller. Im Übrigen sind hin und wieder auch Fehler im Mauerwerk (mangelhaftes Überbindemaß, keine Ecksteine, Fugen >5 mm und Mörteltaschen nicht ausgeworfen etc.) mit Ursache der nachfolgenden Schwindrisse, ein derartiger "versteckter" Mangel lässt sich allerdings schwer nachweisen, erst recht, wenn die nun entstandenen Risse gar kein "Mangel" im Sinne der Definition sind.
    Die tatsächliche Rissursache ist wirklich am besten durch einen Sachverständigen ermitteln zu lassen, siehe andere Beiträge.
    Im Übrigen halte ich "Ahnungslosigkeit" bei einer Maurerfirma, einem Verputzer oder dem Baubetreuer an sich schon für arglistig ...
  6. Grund für

    eine Putzbewehrung liegt in der anisotropie hochdämmender Steine OHNE Stoßfugenvermörtelung. Da ist aber das Rissbild entscheidend und es gibt Steine die eher dazu neigen als mancher Porotonstein. Ebenso ist hier das Rissbild und Lage der Risse entscheidend. Im übrigen kann dies auch mit einer Putzbewehrung geschehen oder durch schiebeweiche Zwischenputz gemildert werden. Hier gibt es je nach Wandbildner Empfehlungen, welche Gefahren Mildern aber nicht immer ist eine Abweichung Ursächlich.
    Wie bereits geschrieben gibt es keine "versteckten" Mängel. Sondern nur verdeckte Mängel. Das wäre Arglist was Betrug darstellen würde.
    Der AN müsste vom Mangel und den Folgen gewusst haben. Diese Billigend in Kauf genommen haben und den Mangel wissentlich verdeckt also "vertuscht" haben. das alles mit Vorsatz. Eher schwer zu beweisen und ist Juristerei per excellence!
  7. der Bauherr ist oft der Betatester

    Foto von Martin Kempf

    der Hersteller für Neuentwicklungen und bleibt oft auf Schäden sitzen. Im Jahr 2000 hat sich noch kaum einer Gedanken über Faserleichtputz oder gar zusätzliche, vollflächige Gewebearmierung auf der Wetterseite auf den superleichten Ziegelmauerwerken gemacht  -  da gab es noch nicht genug Schäden, um das ins Bewusstsein zu bringen, dass man so einen Stein nicht wie die Ziegel bisher einfach mit Leichtputz und Oberputz verputzen kann. Und dieses Spiel geht immer weiter. Hier in Alzenau fast in Sichtweite von mir ist die Ziegelei Zeller. Die haben den neuen, mit Rockwool gefüllten MZ8 im Programm, sind sich aber nicht so einig, wie man diesen Stein denn nun verputzen darf. Ist doch toll, wenn man mit diesem Stein KfW40/60 Häuser bauen kann. Die Fassadengestaltung sollte man diesen fliegenden Kolonnen überlassen, die dann diese Plastikplatten im Klinkerlook auf die Fassaden schrauben. Denn als Verputzer würde ich sowas nur unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung bearbeiten, solange mir keiner sagen kann, wie das zu bearbeiten ist und dafür auch eine Gewähr übernimmt.
  8. Ja Herr Kempf

    die Microsoft-Methalität setzt sich so langsam auch im Bauwesen durch, nur dass nachträgliche Updates mangelhafter Betriebssystem im Bau leider nicht kostenlos online nachgeliefert werden.
    Da haben Sie wirklich Recht: Was sollte einen vernünftigen Handwerker dazu bewegen ein Produkt einzusetzen, für dessen Weiterverarbeitung es scheinbar noch keine Regeln der Technik gibt?! Soll der Ziegelhersteller schriftlich vorgeben, welche Putze er empfiehlt und dafür zusammen mit dem Putzhersteller eine Systemgarantie übernehmen.
    Bei anderen Bauprodukten ist das durchaus Usus, z.B. Triflex + Sopro (Drainmatten, Fliesenkleber, Dichtschlämmen, etc.)

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN