Gebraucht Immobilien versteckter Bauschaden
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Gebraucht Immobilien versteckter Bauschaden

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Bekannten haben sich vor 3 Monaten eine gebrauchte Immobilie gekauft. Nach Erstbegehung von einem Architekten sowie mir wurde das Haus auf den ersten Blick für gut befunden. Außer ein paar Dachreparaturen konnte kein größerer Mangel festgestellt werden. Nun kam es dazu das ein zusätzliches Dachfenster eingebaut werden sollte. Um dieses Fachgrecht einbauen zu können, musste die Isolierung in diesem Bereich aufgeschnitten werden. Dabei wurde festgestellt das die komplette Schalung des Daches durch unfachgerechtes anbringen der Schalung komplett durchgefault ist. Dachaufbau wir folgt.
Eternitschindeln, Lattung, Teerpappe, 24 mm Schalung, Sparren, GK-Verschalung im Schrägbereich des Daches. Isolierung wurde von innen zwischen die Sparren angebracht. Somit war es zu keiner Zeit ermöglicht das die Dachhaut durchlüftet war.
Gilt dies als versteckter Mangel an gebrauchten Immobilien? Was für rechtsgrundlagen haben die Besitzer um die auftretenden Schäden (ca. 40.000 €) noch geltend zu machen?
Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. -Ing. Thomas Joos
  • Name:
  • Thomas Joos
  1. Verdeckter Mangel

    es ist einigermaßen schwer hier zu beurteilen, ob es sich bei dem Schaden (verdeckter Mangel) auch um einen verschwiegenen Mangel gehandelt haben könnte. Ggf. ist die nachträgliche Dämmung von innen ein Indiz hierfür. (>Isolierung wurde von innen zwischen die Sparren angebracht.)
    Dies würde nämlich voraussetzen, dass dem Verkäufer dieser Mangel bekannt war und er diesen wissentlich und absichtlich verschwiegen hat.
    Verlangen Sie hierüber, im besten Fall mit Hilfe eines Sachverständigen, der den Schaden zuvor begutachtet haben soll, von Ihrem Verkäufer Auskunft (intelligent fragen!), ebenso hinsichtlich vorgenommener Sanierungen (mit Ausführungsjahr und Benennung des Ausführenden) an diesem Bauteil.
    Mir erscheint unklar, weshalb ein Fachmann (Architekt) diesen Mangel nicht schon bei der Besichtigung bemerkt haben will (die Dachschalung soll doch (schon) durchgefault sein). Ein so erheblicher Schaden dürfte sich aller Erfahrung nach bereits augenscheinlich (an der Oberfläche) erkennen lassen.
    . -.
    Ein Sachmangel, wie er hier vorliegen dürfte, könnte ggf. Ihren Bekannten zum Rücktritt, bzw. zum Schadensersatz berechtigen. Allerdings sind die konkreten individuellen Vereinbarungen laut Notarvertrag hierbei entscheidend. Dies ist jedoch eine juristische Angelegenheit und sollte zuvor unbedingt von einem Fachanwalt für Baurecht geprüft werden. Warten sollte Ihr Bekannter aber nicht, denn die Anscheinsvermutung der Hinnahme von Mängeln oder Zuständen wird von den Gerichten mit fortschreitender Zeit angenommen.
    MfG
    R. Kaiser
  2. Vorsicht

    Guten Morgen,
    ich kann mich an die Ausführungen von Herrn Kaiser anschließen, gebe jedoch zu bedenken, dass Sie die gesamte Holzkonstruktion besser untersuchen lassen. Es könnte ggf. Befall vom Hausschwamm sein und wenn das der Fall ist, ist auch Ihr Anwalt sehr gefragt.
    Gurß aus Hannover
    P. Funke

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