Fassadensanierung bei katastrophalem Zustand ohne Neuverputzung möglich?
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Fassadensanierung bei katastrophalem Zustand ohne Neuverputzung möglich?

Hallo liebe Fachleute,
meine Eltern haben in einem Gründerzeit-Altbau Räume gekauft. Die Fassade sieht grausam aus. Ein Bild habe ich hochgeladen. In der werkvertraglichen Verpflichtung des Verkäufers steht:
"Die Fassade wird komplett saniert. Lose Putzstellen werden erneuert ... erfolgt ein Endanstrich mit mineralischer Farbe ... "
Mehr nicht. Was ist denn bei dieser Zusicherung möglich? Was kann man erwarten? Was müssten wir oben drauflegen, damit die die Front ordentlich neu verputzen?
Vielen Dank + in der Hoffnung auf eine hilfreiche Antwort.
Olaf Seidler
  • Name:
  • O. Seidler
  1. Werkvertrag ...

    und dessen Vereinbarungen richten sich nach dem BGBAbk..
    D.h. die Arbeiten zur Fassadensanierung sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Ebenfalls sind diese Arbeiten, wenn die gesamte Fassade saniert wird gem. der gültigen EnEVAbk. zu erstellen. D.h. Wärmedämmmaßnahmen sind erforderlich, wenn, was der Fall sein dürfte, die Außenwände nicht den dort geforderten Wärmedurchlasswiderstand erfüllen.
    . -.
    Wie Sie schreiben haben Ihre Eltern "in einem Gründerzeit-Altbau Räume gekauft. " Demgemäß handelt es sich um eine WEGAbk., spätestens nach Bezug durch die Käufer.
    . -.
    Empfehlung:
    1. lassen Sie sich die Baumaßnahme erläutern (einen Vertrag mit Beschreibung der Leistung haben Sie ja schon)
    2. sollten Sie Bedenken, bzw. weiteren Erklärungsbedarf haben, empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Baubegleiters, der Sie qualifiziert beraten kann.
    MfG
    R. Kaiser
  2. Fassadensanierung bei katastrophalem Zustand  -  nachgefragt

    Hallo Herr Kaiser,
    vielen Dank für die schnelle und kompetente Auskunft! Leider sitzen Sie in München und wir in Berlin, aber danke auch für den Hinweis des Baubegleiters!
    Wie finde ich Baubgegleiter in den "Gelben Seiten"?
    Außerdem:
    Wo lese ich als Laie die "anerkannten Regeln der Technik" sowie die EnEVAbk. nach? Was ist WEGAbk.? Wohnungseigentum?
    Hinweis: Gekauft wurden "Räume", d.h. Nutzung als Physiotherapie-Praxis. (unsere Praxis besteht schon lange, jetzt im Zuge des Eigentümer-Wechsels gekauft)
    Mit freundlichen Grüßen
    Olaf Seidler
  3. Zu Ihren Fragen ...

    Wie finde ich Baubegleiter in den "Gelben Seiten"?
    . -.
    im I-Net: bspw. Stichwort "Baubegleiter + Berlin", bzw. "Bausachverständiger+Berlin"
    Außerdem:
    Wo lese ich als Laie die "anerkannten Regeln der Technik"
    . -.
    Diese stehen nur in den DINAbk. (käuflich nur im Buchhandel zu erwerben)
    . -.
    sowie die EnEV nach?
    . -.
    bspw. im Buchhandel oder im Internet:

    Was ist WEGAbk.? Wohnungseigentum?
    . -.
    WEG: Wohneigentümergemeinschaft
    Zu Fragen der vertraglichen Vereinbarung und deren Prüfung (EnEV, etc.) kann Ihnen auch "aus der Ferne" weitergeholfen werden.
    MfG
    R. Kaiser

  4. EnEV

    Hallo
    Noch ein Nachtrag zur EnEVAbk..
    Werden mehr als 20 % einer Fassade saniert, müssen die Werte
    der EnEV (Energieeinsparverordnung-Gesetz) eingehalten werden.
    Hier bleibt eigentlich nur ein Vollwärmeschutz übrig -
    Denkmalschutz kann ich mir bei dieser Fassade nicht vorstellen.
    Gruß
  5. Mehr als 20 %

    Hallo Herr Lehmann,
    vielen Dank für Ihre Ergänzung und persönliche Einschätzung bzgl. EnEVAbk.!
    Hoffe, Sie hatten trotz Forums"Arbeit" noch einen schönen Ostermontag! :-)
    Mit diesem Wissen in der Hinterhand fühle ich mich etwas sicherer, denke aber, dass wir hier Anwälte einschalten müssten, um das durchzusetzen, mal sehen, wie die anderen Eigentümer hier mitziehen.
    Viele Grüße
    Olaf Seidler
    PS: Sofern ich es nicht vergesse, werde ich mal von den Bauaktivitäten berichten und gern auch mal ein Bild einstellen.

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