Kellerisolierung / Mängel
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Kellerisolierung / Mängel

Wir bauen ein Einfamilienhaus mit Keller mit Architekten in Schleswig-Holstein. Normalerweise bereitet der Architekt die Aufträge vor, die wir dann mit den Handwerkern abschließen. Leider hat uns der Architekt aber bei der Auftragsvergabe der Kellerisolierung und -Dämmung und Drainage nicht eingebunden. Hier haben wir weder Angebote noch eine Auftragserteilung zu Gesicht bekommen und wir vermuten, dass der Auftrag nur mündlich von Seiten des Architekten erteilt worden ist. Die Isolierung des Kellers ist dann durch Bitumenanstrich und Anbringen von Schweißbahnen vorgenommen worden. Danach ist die Dämmung (Styrodur?) angebracht worden. Das alles ging leider unheimlich schnell. Mein Mann hatte sich aber die Anbringung der Schweißbahnen angesehen und festgestellt, dass diese nicht an allen Stellen richtig fest am Mauerwerk kleben. An der Überlappung der Bahnen schien es aber ganz gut gemacht worden zu sein. Aufgrund einer mündlichen Anfrage meines Mannes hinsichtlich der Qualität der Arbeit beim Architekten, sagte der Architekt, dass die Qualität ausreichend sei, um die Feuchtigkeit vom Keller fernzuhalten und dass er die Leistung sich angesehen habe. Die Drainage ist dann auch sehr schnell verlegt worden, und daraufhin ist die Baugrube mit Sand zugeschüttet worden. Im oberen Bereich ist aber noch zu sehen, dass die Verklebung der Schweißbahnen nicht ordentlich gemacht worden ist, hier klebt die Bahn nicht durchgängig auf dem Mauerwerk, die Kante der Schweißbahnen ist nicht mit dem Mauerwerk verbunden, sondern lose. Hierzu bemerkte der Architekt, dass ja darüber die Thermohaut noch angebracht würde, sodass die Verklebung der oberen Kante nicht notwendig wäre. Wir wissen nicht, ob es ein Abnahmeprotokoll von Seiten des Architekten gibt. In den Verträgen ist eine schriftliche Abnahme mit dem Handwerkern nicht vereinbart, hier ist hinsichtlich der Abnahme kein Passus vorhanden. Auf Nachfrage beim Architekten diesbezüglich wurde uns gesagt, dass wir als Bauherren erst bei Einzug abnehmen würden, alles andere wäre schlecht, da die Handwerker dann hinsichtlich nicht erkennbarer Mängel aus der Verantwortung sind. So ganz ist uns das nicht einleuchtend.
Wie ist unsere Situation zu bewerten?
Was können wir tun, um haftungsmäßig hinsichtlich der Kellerisolierung auf der sicheren Seite zu sein, wenn das überhaupt noch geht (Mängelprotokoll, Nachbesserung? , Begehung mit Architekt und Handwerker?)
Wenn es von Seiten des Architekten keinen schriftlichen Auftrag gegeben hat, welche Gewährleistung gilt dann?
Sollten in Zukunft schriftliche Abnahmen in den Verträgen vereinbart werden? Sind die Handwerker dann hinsichtlich nicht entdeckter Mängel, die sich erst bei der Nutzung des Bauwerks rausstellen, aus dem Schneider?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
  • Name:
  • Sabine Weber
  1. Kellerisolierung/Architektenleistung

    Wenn ich das richtig verstehe sind Sie Bauherr eines EF-Hauses. Mit dem Architekt haben Sie einen Architektenvertrag geschlossen.
    In diesem Vertrag ist doch sicherlich geregelt wie die einzelnen Leistungen zu vergeben sind (z.B. Vergabevorschlag nach Einholung von 3 Angeboten o.ä.) und welche Gewährleistungdauer (nach BGBAbk.?) mit den Firmen zu vereinbaren ist.
    Zur Schweißbahn, selbstverständlich ist diese vollflächig zu verkleben.
    Die Aussage Ihres Archie, "die Leistung sei ausreichend, um Feuchtigkeit vom Keller fernzuhalten", verwundert schon etwas.
    Sie sollten ein ernsthaftes Gespräch mit Ihrem Archie führen, und Ihm eindeutig klarmachen, dass er Ihr Vertragspartner ist, und nicht der der Unternehmen.
  2. Und wenn es dann schiefgegangen ist,

    können Sie vielleicht erst mal den Planer in die gesamtschuldnerische Haftung nehmen. Ihr RA erklärt Ihnen, wie das funktioniert. Die Handwerkerhaftung funktioniert dann im Innenausgleich Planer-Handwerker.

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