Sockel löst sich vom Mauerwerk und reißt
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Sockel löst sich vom Mauerwerk und reißt

Sockel löst sich vom Mauerwerk und reißt

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  • Name:
  • Monika
  1. These

    These
  2. Hallo, nein. Falsche Fährte. Die Terrasse ...

    Hallo, nein. Falsche Fährte. Die Terrasse ...
  3. Nix für eine Ferndiagnose

    Nix für eine Ferndiagnose
  4. War da nicht auch noch irgendwas ...

    War da nicht auch noch irgendwas ...
  5. Jepp

    Jepp
  6. Natürlich ist das ein Mangel der zum Schaden geführt hat

    Foto von Markus Reinartz

    An einer Außenwand reißt immer wieder der Sockel ab und verformt sich. Im Rahmen der Gewährleistung hat die Baufirma den Sockel schon einmal nachgearbeitet. Jetzt nach ein paar Jahren ist es wieder verformt und gerissen. Ist das nun ein Bauschaden, der den Wert des Hauses mindert oder gar die Standfestigkeit dieser tragenden Wand einschränkt? Das Haus ist inzwischen 13 Jahr alt. Vielen für eine Einschätzung Kann es sein, dass der Terrassenbauer seine Hölzer ohne einen Sicherheitsabstand von 1-2 cm bis direkt an den Sockelputz gebaut hat? Kann es sein, dass die Bohlen oder deren Unterkonstruktion bei feuchtebedingten Längenänderungen gegen den Sockelputz drücken und dieser sich deshalb ablöst?

    Warum sonst sollte es zu den Verkantungen der Sockeldämmplatten kommen?

    In diesem Fall läge der Fehler wohl nicht beim Hausbauunternehmen, sondern beim Außenanlagenbauer. Hallo, nein. Falsche Fährte. Die Terrasse ist erst im letzten Jahr gebaut worden. Vorher hatten wir eine gepflasterte Terrasse. An der betroffenen Wand war eigentlich immer ein ausreichender Splittstreifen an der Hauswand. Oder kann das Erdreich so drücken, dass sich der Sockel verzieht? Das muss ein Fachmann vor Ort öffnen und untersuchen. Auf den Fotos ist die Ursache nicht offensichtlich. War da nicht auch noch irgendwas mit der 18195? hinter der Sockeldämmung DINAbk. 18195 oder heute eher DIN 18533 und außen auf dem Sockelputz Feuchteschutz nach "Sockelputz-Richtlinie" Was denn sonst?
    Die Frage ist, ob Sie den noch geltend machen können, was wiederum davon abhängt, welche Vertragsart Sie vereinbart hatten.
    Beispiel:
    Vereinbarte Vertragsart BGBAbk.. Dauer der vereinbarten Zeit der Haftung für Mängel (früher Gewährleistungszeit) 5 Jahre, ohne Verlängerung. Nach drei Jahren nachgebessert. Nach weiteren drei Jahren (also dann nach 6 Jahren) wieder der gleiche Bauschaden. Mangelhaftungszeit vorbei, Ende.
    Vereinbarte Vertragsart VOBAbk. (dies natürlich rechtsgültig). Dauer der vereinbarten Zeit der Haftung für Mängel (früher Gewährleistungszeit) 4 Jahre, ohne Verlängerung. Nach drei Jahren nachgebessert. Nach weiteren drei Jahren (also dann nach 6 Jahren) wieder der gleiche Bauschaden. Mangelhaftungszeit läuft noch, weil bei einem VOB Vertrag setzt eine nachweisliche Nachbesserung die Zeit der Haftung für Mängel, wieder neu in Gang. Die Zeit der Haftung für Mängel wäre dann (nach der Nachbesserung insgesamt 8 Jahre, uns so weiter, je öfter nachgebessert worden ist, summiert sich die Haftung für Mängel immer wieder neu).
    Ich hätte auch die Tilgnerbedenken bezüglich des verlegten Terrassenbelages gehabt.
    Wenn Sie nun vorher gepflastert hatten, stellt sich die gleiche Tilgnerbedenkenfrage. Auch Pflaster darf dehnt sich aus und zieht sich zusammen, auch da gilt es eine Dehnung in der Fuge einzuarbeiten, die eine Dehnung möglich macht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  7. Mangel Sockeldämmung DIN 18195 oder Druck von Terrassenbelag

    Mangel Sockeldämmung DINAbk. 18195 oder Druck von Terrassenbelag
  8. Wenn es "immer wieder" auftritt,

    Wenn es "immer wieder" auftritt,

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