Bauschaden in der Gewährleistung  -  Neubau mit integriertem Schuppen
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Bauschaden in der Gewährleistung  -  Neubau mit integriertem Schuppen

Wir haben einen Neubau erstellt und dabei einen alten Schuppen integriert. Die Außenwand des Schuppens wurde nach der Leistungsvereinbarung mit dem Bauträger nur verputzt und kein weitere Isolierung oder Drainage angebracht.

Nach einem Jahr bildet sich jetzt Schimmel im Altbau an der alten Mauer. Der Sachverständige, der auch den Bau begleitet hat, ist der Meinung, man muss das Mauerwerk aufklopfen, am Haus Erde 30 cm tief abtragen und eine Drainage legen, damit das Wasser nicht mehr aufsteigen kann. Wer trägt jetzt die Kosten, für welche Maßnahme?

  • Name:
  • Seb
  1. Bauherr ist Laie und muss beraten werden

    Der Bauherr konnte erwarten, dass er über die Risiken aufgeklärt wird, sowohl von seinem Architekten als auch durch die Baufirma. Wenn Sie im Vertrag keinen Haftungsausschluss vereinbart haben haften Sie wie jeder der falsch baut. Damit werden Sie den Schaden beseitigen müssen. Jede Verwendung von integrierten Bestandsbauwerken ist ein Haftungsrisiko.
  2. Herr Kirchner hat immer schnell den ultimativen Hammer gezückt

    trifft in Rechtsfragen nicht immer ins Schwarze.

    Wenn der Bauherr einen Planer und Bauleiter hatte, dann reduziert sich der Beratungsanspruch gegen den Handwerker zumeist deutlich, weil es einen Planer gab ...

    Wenn Sie nun nachträglich eine Abdichtung einbauen sollen, die ursprünglich weder ausgeschrieben noch beauftragt oder bezahlt worden ist, so ist dies eine nachträglich vergütungspflichtige Leistung, die der BH nun extra zahlen muss, denn wenn die Abdichtung gleich vom Planer geplant und vom BH beauftragt worden wäre, dann hätte sie ja sowieso bezahlt werden müssen. Sowas nennt man dann Sowieso-Kosten.

    Den Mehraufwand für Abschlagen des Putzes und Wiederherstellung sollte der Planer/Bauleiter zahlen, wenn er die Prüfung und Beratung bzgl. Altbauabdichtung zu lachs behandelt hat.

  3. Kosten und Mehrkosten

    Es ist auf jeden Fall ein Beratungsfehler. Und Herr UT wäre kostenpflichtig, wäre er am Bau beteiligt. Also wälzt er "Sowieso-Kosten" auf den Bauherrn ab. Dieser hätte aber bei weiteren Kosten nicht so gebaut. Also ist das strittig. Übrigens: vorsätzlich Namen falsch zu schreiben drückt Geringschätzung aus.
  4. Mehrkosten wegen Zeitverzögerung

    Danke für die Antworten!

    Aber wer trägt denn jetzt die Kosten der Preissteigerung, die infolge der Zeitverzögerung seit der Bauzeit eingetreten ist?

    Wir haben ja nicht mit mehr mit diesen Kosten gerechnet.

  5. @Herr Kirschner

    sorry, als es mir aufgefallen war, dass ich Ihren Namen (nur dieses eine Mal) im Eifer ohne "s" geschrieben habe, war mein 4stündiges Korrekturfenster bereits abgelaufen. Mit Geringschätzung hatte dies nichts zu tun (sowas wäre doch Kindergarten), dafür schätze ich Ihr umfangreiches Wissen viel zu sehr.

    Zur Sache: Der Fragesteller ist Handwerksfirma  -  Der Auftraggeber ist Bauträger  -  Der Bauherr (vermutlich der Bauträger) hatte auch noch einen Sachverständigen ...

    Bei dieser Konstellation sehe ich den Bauherrn (Bauträger) nicht als Laien, sondern als Fachmann! Da muss sich ein ausführendes Maurer- oder Putzerunternehmen nicht unbedingt in die Bestandsanalyse und Beratung bzgl. nachträglicher Bauwerksabdichtung einmischen. Da gilt bzgl. der Ausschreibung bei Auftragsannahme vermutlich nur noch eine geminderte Prüf- und Hinweispflicht (Prüfpflicht, Hinweispflicht) bzgl. evtl. vorliegender Planungsfehler oder -defizite.

  6. Zur Information: Ich bin der Bauherr und ...

    Zur Information: Ich bin der Bauherr und Zur Information: Ich bin der Bauherr und wir hatten einen Planer beauftragt. Ab LPAbk. 5 ist dann der Planer als Bauleiter tätig geworden für den jetzt beauftragten Bauträger. Dieser Bauträger hat den Handwerker beauftragt mit den Innen- und Außenputzarbeiten (Innenputzarbeiten, Außenputzarbeiten).
  7. Oh Mann ...

    Auf Ihrer Baustelle gibt es vermutlich gar keinen Bauträger, sondern eher einen Generalunternehmer.

    Egal: Sie als Bauherr sollten sich zuerst mal fragen, wer (Planer und Generalunternehmer) die genaue Bestandsanalyse des Altbaus versäumt hat. Oder gab es da Hinweise von den Fachleuten und Sie als Bauherr haben dazu gesagt: "War immer trocken"?!

    OK  -  haften sollte dafür zuerst also derjenige der die Beratung versäumt hat und die Abdichtung müssen Sie sowieso bezahlen. Den darüber hinaus bei der Mängelbeseitigung entstehenden Mehraufwand sollte der Planer/Bauleiter zusammen mit dem Generalunternehmer zahlen  -  aber sicher nicht der putze.

  8. RE: Bauschaden

    Foto von wiki

    Hallo ich komme aus Berlin und bin beruflich (gewerblicher Vermieter) schon häufig auf ähnliche Probleme gestoßen. Häufig berufen sich die Firmen gerade bei Ausbesserungen etc. auf Kulanz und schlagen saftige Kosten oben rauf. Ich lasse mich immer im Vorhinein gründlich beraten und mache mir vorab einen festen Fragenkatalog (basierend auf meinen Erfahrungen). Meistens sieht man dann schon im Gespräch mit der Firma, ob es passt. Zuletzt habe ich mit dieser hier gearbeitet XXX bisher alles top! Alle Fragen wurden im Vorfeld geklärt und ich kann jedem nur empfehlen, auf einem Beratungsgespräch vor (!) Baubeginn zu beharren. Firmen, die da schon abwinken, kann man direkt streichen.

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